Aktenzeichen 1 K 483/17

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN3MJJGRXVH5ZBA2P

Verknüpfte Entscheidungen

FG Nürnberg: Urteil vom 11.12.2018

Körperschaftsteuer 2006 und 2007 sowie Gewerbesteuermessbetrag 2006 und 2007 - Keine Rückwirkung der Anerkennung eines Organschaftsverhältnisses

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Verfahrensgang

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Az. 1 K 483/17
FG Nürnberg, 1 K 483/17, 11.12.2018.
Az. I R 29/19
Bundesfinanzhof, I R 29/19, 02.11.2022.
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