Aktenzeichen V ZR 178/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:100720UVZR178.19.0
RCN:
RCN3E4EB3HNU8NDSYZ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.09.2020

Beiordnung eines Notanwalts: Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Anhörungsrüge

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.07.2020

Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einzelner Positionen der Einzelabrechnungen einer Jahresabrechnung im Beschlussanfechtungsverfahren für den Genehmigungsbeschluss; Bereicherungsanspruch einzelner Wohnungseigentümer; Ersatz der Verzugsschäden bei Ungültigerklärung eines Beschlusses betreffend die Begründung der Beitragspflichten der Wohnungseigentümer

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.07.2020

Beiordnung eines Notanwalts: Zu vertretende Mandatsbeendigung bei gewünschtem Vortrag nicht entscheidungserheblicher Gesichtspunkte durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt

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Verfahrensgang

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Az. V ZR 178/19
Bundesgerichtshof, V ZR 178/19, 01.09.2020. Bundesgerichtshof, V ZR 178/19, 10.07.2020. Bundesgerichtshof, V ZR 178/19, 08.07.2020.
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