Aktenzeichen X B 122/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2018:B.290118.XB122.17.0
RCN:
RCN3CFGNV8TX2M8DXV

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 29.01.2018

Ladungsfähige Anschrift - "Wohnungsloser" beschrifteter Briefkasten ersetzt nicht tatsächlichen Wohnsitz - Zurückverweisung an das FG wegen Verfahrensfehler durch unterlassene persönliche Anhörung eines Beteiligten

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Verfahrensgang

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Az. X B 122/17
Bundesfinanzhof, X B 122/17, 29.01.2018.
Az. 6 K 696/16
FG Nürnberg, 6 K 696/16, 04.09.2017.
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