Aktenzeichen 7 AZR 394/10

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RCN:
RCN3BRMGM8CWLFJNL7

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 15.12.2011

Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

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Verfahrensgang

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Az. 7 AZR 394/10
Bundesarbeitsgericht, 7 AZR 394/10, 15.12.2011.
Az. 8 Ca 2497/09
Arbeitsgericht Düsseldorf, 8 Ca 2497/09, 26.08.2009.
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