Aktenzeichen IX B 180/11

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RCN:
RCN3526G6FAA5TY4KF

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 16.03.2012

Pflegeleistungen als Entgelt bei vorweggenommener Erbfolge - Darlegungsanforderungen bei Divergenz

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 1304/12
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1304/12, 09.08.2012.
Az. IX B 180/11
Bundesfinanzhof, IX B 180/11, 16.03.2012.
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