Aktenzeichen VI ZR 116/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:160523UVIZR116.22.0
RCN:
RCN33VBENZ8CCNGC96

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.09.2023

Rechtliches Gehör im Streit um veröffentlichte Tagebucheinträge

Öffnen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 16.05.2023

Anspruch auf Unterlassung der wörtlichen Wiedergabe von Auszügen aus von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmten Tagebüchern: Voraussetzung der Anerkennung einer Rechtsnorm als Schutzgesetz; Schutzgesetzeigenschaft der Strafnorm betreffend verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen; Tagebuchaufzeichnungen als amtliche Dokumente des Strafverfahrens; besonderer Dokumentationswert eines wörtlichen Zitats im Rahmen einer Berichterstattung

Öffnen

Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 2279/23
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2279/23, 10.04.2024.
Az. VI ZR 116/22
Bundesgerichtshof, VI ZR 116/22, 19.09.2023. Bundesgerichtshof, VI ZR 116/22, 16.05.2023.
Literatur & Presse BETA

Diese Funktion steht nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung.

Anmelden
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.