Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Berechnung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen zweijährige Wartefrist für Versorgung aus dem letzten Amt ohne Anrechnung einer höherwertigen Tätigkeit - keine Verletzung des Art 33 Abs 5 GG
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