Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln | BNichtrSchG | Inhalt

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(+++ Textnachweis ab: 1.9.2007 +++)

Das G wurde als Art. 1 d. G v. 20.7.2007 I 1595 (PassivrauchSchG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 7 Abs. 1 dieses G am 1.9.2007 in Kraft getreten.
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