Anlage 40 BewG

(zu § 255) Bewirtschaftungskosten

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1(Fundstelle: BGBl. 2I 2019, 1840)

Pauschalierte Bewirtschaftungskosten für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis in Prozent des Rohertrags des Grundstücks nach § 254

RestnutzungsdauerGrundstücksart
123
Ein- und
Zweifamilienhäuser
WohnungseigentumMietwohngrundstück
60 Jahre182321
40 bis 59 Jahre212523
20 bis 39 Jahre252927
< 20 Jahre273129


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 26. April 2024 03:01

G. zuletzt geändert durch Art. 31 G v. 22.12.2023 I Nr. 411
G. Neugefasst durch Bek. v. 1.2.1991 I 230;


Alte Fassungen (a.F.) zu Anlage 40 BewG:
Fassung bis Synopse Archiv
07.01.2021 Synopse

Die hier dargestellten Fassungen werden automatisch erstellt. Sie müssen nicht die Daten des Inkrafttretens der Änderung abbilden.

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