bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. 3Fußnote)
*Für Wohnungseigentum gelten die Nettokaltmieten für Mietwohngrundstücke.
**Flächen, die zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, gelten als Wohnfläche. Für diese Flächen ist bei Mietwohngrundstücken die für Wohnungen mit einer Fläche unter 60 m
Standangaben Gesetz
G. zuletzt geändert durch Art. 31 G v. 22.12.2023 I Nr. 411
G. Neugefasst durch Bek. v. 1.2.1991 I 230;
Fassung bis | Synopse | Archiv |
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22.12.2022 | Synopse | Alte Version laden. |
12.08.2021 | Synopse | Alte Version laden. |
05.08.2021 | Synopse | Alte Version laden. |
22.07.2021 | Synopse | Alte Version laden. |
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