Anlage 2 AtDeckV

Regeldeckungssummen bei sonstigen radioaktiven Stoffen in Millionen Euro

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(Fundstelle: BGBl. I 2022, 126)

 Aktivitäten, angegeben in
Vielfachen der Freigrenzen nach
Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2
der Strahlenschutzverordnung
umschlossene
radioaktive
Stoffe
offene
radioaktive
Stoffe
 123
 1.hochradioaktive Strahlenquellen nach § 4 Absatz 36 des Strahlenschutzgesetzes, soweit nicht unter Nummer 2 bis 12 in der Spalte 3 höhere Summen genannt sind0,05 
 2.vom 105fachen bis zum 106fachen0,050,25 bis 0,5
 3.vom 106fachen bis zum 107fachen0,05 bis 0,250,5 bis 1
 4.vom 107fachen bis zum 108fachen0,25 bis 0,51 bis 2
 5.vom 108fachen bis zum 109fachen0,5 bis 12 bis 4
 6.vom 109fachen bis zum 1010fachen1 bis 24 bis 6
 7.vom 1010 fachen bis zum 1011fachen2 bis 46 bis 8
 8.vom 1011 fachen bis zum 1012fachen4 bis 68 bis 10
 9.vom 1012fachen bis zum 1013fachen6 bis 8über dem 1012fachen
10 bis 15
10.vom 1013fachen bis zum 1014fachen8 bis 10
11.vom 1014fachen bis zum 1015fachen10 bis 12
12.über dem 1015fachen12 bis 14


Fußnote Paragraph

(+++ Anlage 2: Zur Anwendung vgl. § 8 Abs. 4 +++)

Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 20. Mai 2024 03:21

G.
G. Neugefasst durch Bek. v. 21.1.2022 I 118

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