§ 26 AEntG

Binnenmarkt-Informationssystem

Für die grenzüberschreitende Bearbeitung eingehender und ausgehender Ersuchen verwendet die zentrale Behörde das Binnenmarkt-Informationssystem nach der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024 03:00

G. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 28.6.2023 I Nr. 172


Alte Fassungen (a.F.) zu § 26 AEntG:
Fassung bis Synopse Archiv
03.07.2023 Synopse Alte Version laden.

Die hier dargestellten Fassungen werden automatisch erstellt. Sie müssen nicht die Daten des Inkrafttretens der Änderung abbilden.

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