BT-Drucksache 18/9912

Deutsche Sicherheits- und Militärfirmen in Krisen- und Kriegsgebieten

Vom 27. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9912
18. Wahlperiode 27.09.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Jan van Aken, Christine Buchholz,
Annette Groth, Dr. André Hahn, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Jan Korte,
Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Deutsche Sicherheits- und Militärfirmen in Krisen- und Kriegsgebieten

Im Zuge von Medienberichten über den Einsatz deutscher Sicherheits- und Mili-
tärfirmen in Krisen- und Kriegsgebieten wurde auch über die Firma ASGAARD
German Security Guards – Consulting GmbH berichtet. Dabei stand im Raum,
dass auch Personen aus dem extrem rechten Spektrum beschäftigt werden bzw.
Kontakte zu extrem rechten bzw. rechtspopulistischen Parteien bestünden (vgl.:
„Fremde Legion“, der Freitag Nr. 4314 vom 23. Oktober 2014, www.freitag.
de/autoren/michael-schulze-von-glasser/fremde-legion).
Das Problem von deutschen Neonazis, die als Söldner tätig waren, ist nicht unbe-
kannt und beschäftigte insbesondere im Zusammenhang mit den Jugoslawien-
Kriegen auch die deutschen Sicherheitsbehörden (vgl.: „Dressed to kill? – Neo-
nazis als Söldner“, Antifaschistisches Infoblatt Nr. 99/2.2013 vom 10. September
2013, www.antifainfoblatt.de/artikel/dressed-kill).
Gegenwärtig besteht zwar ein freiwilliger Verhaltenskodex für private Sicher-
heitsfirmen, die in Krisen- und Kriegsgebieten tätig sind; dieser wurde jedoch bis
August 2011 von keinem deutschen Unternehmen unterzeichnet (vgl.: „Interna-
tionaler Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister“, http://icoca.ch/
sites/all/themes/icoca/assets/icoc_german3.pdf sowie Bundestagsdrucksache
17/6780, S. 7 f., http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/067/1706780.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu privaten deutschen Si-

cherheits- und Militärfirmen, die in Krisen- oder Kriegsgebieten aktiv sind
oder waren (bitte unter Angabe des Firmennamens, des Einsatzgebietes und
der Art der Erkenntnis, die vorliegt, beantworten)?

2. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu aktiven oder ehemali-
gen Bundeswehrsoldaten als Beschäftige privater Militär- und Sicherheits-
firmen in Krisen- oder Kriegsgebieten (bitte unter Angabe des Einsatzgebie-
tes und der Art der Erkenntnis beantworten)?

3. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu derzeit oder ehemals
den Sicherheitsbehörden bekannten Neonazis als Beschäftige privater Mili-
tär- und Sicherheitsfirmen in Krisen- oder Kriegsgebieten (bitte unter An-
gabe des Einsatzgebietes und der Art der Erkenntnis beantworten)?

4. Ist der Bundesregierung bekannt, wer die Sicherheitsfirma ASGAARD
Security für ihren Einsatz im Nordirak beauftragt hat?

Drucksache 18/9912 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Ist die Firma ASGAARD Security nach Kenntnis der Bundesregierung auch
für staatliche Einrichtungen, militärische Einrichtungen oder für staatlich fi-
nanzierte Nichtregierungsorganisationen tätig?

6. Ist die Firma ASGAARD Security nach Kenntnis der Bundesregierung für
Behörden oder Institutionen aus NATO-Mitgliedstaaten tätig (bitte nach Be-
hörden, Institutionen, Ländern und Art des Einsatzes aufschlüsseln)?

7. Ist der Bundesregierung bekannt, ob ASGAARD Security bzw. andere pri-
vate Sicherheits- und Militärfirmen vom Berufsförderungsdienst profitieren?
Wenn ja, wie?
Inwieweit werden private Sicherheits- und Militärfirmen dahingehend kon-
trolliert, dass Beschäftigte nicht an Kampfhandlungen in Krisen- oder
Kriegsregionen teilnehmen, dass für die eingesetzten Waffen und Rüstungs-
güter Genehmigungen vorliegen und dass ein Reimport von Waffen und Rüs-
tungsgütern aus den Einsatzgebieten ausgeschlossen ist (bitte unter Angabe
der Richtlinien, Kontrollmechanismen und der kontrollierenden Instanz be-
antworten)?

8. Welche Verbindungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung ASGAARD
Security zu anderen deutschen Sicherheitsfirmen bzw. Firmen, die mit Waf-
fen bzw. Rüstungsgütern handeln?

9. Welche Verbindung hat die Firma ASGAARD Security nach Kenntnis der
Bundesregierung insbesondere zur THG Technische Handelsgesellschaft
mbH mit Sitz in Leipzig?

10. Welche Verbindungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung ASGAARD
Security zu ausländischen Sicherheitsfirmen bzw. ausländischen Firmen, die
mit Waffen bzw. Rüstungsgütern handeln (bitte unter Angabe der jeweiligen
Länder beantworten)?

11. Welche Verbindung hat die Firma ASGAARD Security nach Kenntnis der
Bundesregierung insbesondere zur Firma Viking Security Associates mit
Sitz in den USA?

12. Gegen wie viele Mitarbeiter/-innen der Firma ASGAARD Security wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland Strafverfahren geführt
(bitte nach Jahren und Delikten aufschlüsseln)?

13. Welche Erkenntnisse liegen über wie viele Mitarbeiter/-innen der Firma
ASGAARD Security im Nachrichtendienstlichen Informationssystem
Wissensnetz (NADIS WN) vor?

14. Ist der Bundesregierung bekannt, ob deutsche Sicherheits- und Militärfirmen
ausländische Streitkräfte unterstützen oder ausbilden?
Wenn ja, in welchem Land, welche Einheiten und in welchen Jahren?

15. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen vermutet wird oder be-
kannt ist, dass deutsche Sicherheits- und Militärfirmen oder ehemalige oder
aktive Angehörige der Bundeswehr als Söldner an Kampfhandlungen in Kri-
sen- oder Kriegsregionen beteiligt waren (bitte unter Angabe des Landes, des
Jahres, der beteiligten Firmen bzw. der Anzahl Bundeswehrangehöriger und
möglicher insbesondere strafrechtlicher Konsequenzen)?
Sind der Bundesregierung Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Sicher-
heits- oder Militärfirmen bekannt, die im Ausland tätig wurden (wenn ja,
bitte unter Angabe des Strafvorwurfes, des Jahres, des Namens der Firma
bzw. deren Sitzes, der ermittelnden Behörde, des Ausgangs des Ermittlungs-/
Strafverfahren beantworten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9912

16. Sind der Bundesregierung Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Angehö-

rige von Sicherheits- oder Militärfirmen bekannt, die im Ausland tätig wur-
den (wenn ja, bitte unter Angabe des Strafvorwurfes, des Jahres, des Namens
der Firma bzw. deren Sitzes, der ermittelnden Behörde, des Ausgangs des
Ermittlungs-/Strafverfahrens beantworten)?

17. Wie viele Firmen mit Sitz in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundes-
regierung mittlerweile den „Internationalen Verhaltenskodex für private
Sicherheitsdienstleister“ unterzeichnet?

Berlin, den 26. September 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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