BT-Drucksache 18/9866

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/9533, 18/9865 - Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017)

Vom 29. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9866
18. Wahlperiode 29.09.2016
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
─ Drucksachen 18/9533, 18/9865 ─

Entwurf eines Bundesbesoldungs- und
-versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017
(BBVAnpG 2016/2017)

Bericht der Abgeordneten Dr. Reinhard Brandl, Bettina Hagedorn, Roland Claus
und Anja Hajduk

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund
unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentli-
chen Dienstes des Bundes vom 29. April 2016 an die Entwicklung der allgemeinen
wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Für den Bundeshaushalt (ohne Post und Bahn) ergeben sich aus der Anpassung der
Dienst- und Versorgungsbezüge folgende finanzielle Mehrbelastungen:
– Haushaltsjahr 2016: 410 Mio. Euro,
– Haushaltsjahr 2017: 944 Mio. Euro,
– Haushaltsjahr 2018 ff.: 986 Mio. Euro.

Durch die Reduzierung der Erhöhung zum 1. März 2016 um 0,2 Prozentpunkte nach
§ 14a BBesG werden der Versorgungsrücklage im Haushaltsjahr 2016 insgesamt wei-
tere 34 Mio. Euro zugeführt. Unabhängig davon sind aufgrund der Bundesbesoldungs-
und -versorgungsanpassungsgesetze 1999, 2000, 2010/2011, 2012/2013 und
2014/2015 weitere Zuführungen zu leisten. Die seinerzeit vorgenommenen Verminde-
rungen von insgesamt 1,8 Prozentpunkten gelten fort.

Drucksache 18/9866 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Innerhalb des Finanzplanungszeitraums 2016 bis 2020 wird der Gesamtzuschussbe-
darf des Bundeseisenbahnvermögens voraussichtlich um durchschnittlich 80 Mio.
Euro pro Jahr und der Zuschussbedarf der Postbeamtenversorgungskasse um durch-
schnittlich 120 Mio. Euro pro Jahr steigen.
Der Bundeshaushalt 2016 hat eine Vorsorge für die Übertragung des Tarifabschlusses
getroffen, so dass zusätzliche Belastungen für die Einzelpläne vermieden werden kön-
nen. Die finanziellen Mehrbelastungen für die Haushaltsjahre ab 2017 werden bei der
Aufstellung des Bundeshaushalts 2017 und des Finanzplans des Bundes bis 2020 teil-
weise berücksichtigt. Eventuell darüber hinausgehender Mehrbedarf soll in den jewei-
ligen Einzelplänen gegenfinanziert werden.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft entsteht ein einmaliger geringfügiger Erfüllungsaufwand.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Der Wirtschaft entstehen keine Bürokratiekosten aus neuen oder erweiterten Informa-
tionspflichten.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Der für die einzelnen Stellen geringfügige Erfüllungsaufwand, der sich durch die Um-
stellung auf eine neue Rechtslage ergibt, kann mit den vorhandenen Ressourcen abge-
deckt werden.

Weitere Kosten
Vorbehaltlich des dritten Absatzes entstehen der Wirtschaft, insbesondere den mittel-
ständischen Unternehmen, keine zusätzlichen Kosten.
Die vorgesehenen Regelungen werden keine wesentlichen Änderungen von Angebots-
und Nachfragestrukturen zur Folge haben. Auswirkungen auf Einzelpreise und das
Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Durch die Bezügeerhöhungen für die Beamtinnen und Beamten entstehen bei anderen
Einrichtungen der Bundesverwaltung, die Dienstherrenfähigkeit besitzen und über ei-
nen eigenen Haushalt verfügen, sowie den Postnachfolgeunternehmen (Deutsche Post
AG, Deutsche Telekom AG und Deutsche Postbank AG) Mehrbelastungen.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innenausschuss vorgelegten Be-
schlussempfehlung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9866
Berlin, den 28. September 2016

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch
Vorsitzende

Dr. Reinhard Brandl
Berichterstatter

Bettina Hagedorn
Berichterstatterin

Roland Claus
Berichterstatter

Anja Hajduk
Berichterstatterin

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