BT-Drucksache 18/9696

zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/8863 - Mieterinnen und Mieter besser schützen - Zweite Mietrechtsnovelle vorlegen

Vom 21. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9696
18. Wahlperiode 21.09.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/8863 –

Mieterinnen und Mieter besser schützen – Zweite Mietrechtsnovelle vorlegen

A. Problem
Der Antrag zielt darauf, dass der Deutsche Bundestag feststellen möge, dass Woh-
nungsnot und Mietenexplosion sowie damit verbundene Verdrängungsprozesse
im Interesse der Mieterinnen und Mieter dringend zu bekämpfen seien. Die er-
hoffte Wirkung der „Mietpreisbremse“ sei weitestgehend ausgeblieben. Hinzu
komme, dass eine überzogene und unbefristete Modernisierungsumlage derzeit
von vielen Vermieterinnen und Vermietern genutzt werde, um 11 Prozent der Mo-
dernisierungskosten auf die Miete umzulegen, was faktisch einen Mietanstieg von
einem Drittel oder gar eine Verdoppelung bedeuten könne. Gefordert wird, dass
diese und weitere Punkte Gegenstand einer weiteren Mietrechtsnovelle sein müss-
ten. Deshalb soll die Bundesregierung aufgefordert werden, unverzüglich ein
zweites Reformpaket zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vorzulegen; der
Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der
auch auf die genannten Punkte eingehe, hänge in der Ressortabstimmung fest. Die
zweite Mietrechtsnovelle soll nach dem Willen der Antragsteller u. a. Regelungen
zur rechtssicheren Erstellung qualifizierter Mietspiegel und eine Erweiterung des
gegenwärtig vierjährigen Bezugszeitraums enthalten, eine deutliche Senkung der
Modernisierungsumlage, die Einführung von Obergrenzen für Mieterhöhungen
nach Modernisierung sowie Regelungen zur wirkungsvollen Sanktionierung von
Mietwucher und Verstößen gegen die „Mietpreisbremse“.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Drucksache 18/9696 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen
Annahme mit Änderungen.

D. Weitere Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9696
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/8863 abzulehnen.

Berlin, den 21. September 2016

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende und Berichterstatterin

Dr. Jan-Marco Luczak
Berichterstatter

Dennis Rohde
Berichterstatter

Caren Lay
Berichterstatterin

Drucksache 18/9696 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak, Dennis Rohde, Caren Lay und Re-
nate Künast

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/8863 in seiner 179. Sitzung am 23. Juni 2016 beraten
und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den Innenausschuss
sowie den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/8863 in seiner 88. Sitzung am 21. September 2016 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Vorlage auf Drucksache 18/8863
in seiner 90. Sitzung am 21. September 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ab-
lehnung des Antrags.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage in seiner 110. Sitzung am 21. September
2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, dass der Antrag notwendig sei, da zahlreiche Probleme im Bereich des
Mietrechts ungelöst seien. Eine zweite Mietrechtsnovelle werde seit langem diskutiert; ein vom Bundesminister
der Justiz und für Verbraucherschutz mehrfach angekündigter Gesetzentwurf sei aber offensichtlich in der Res-
sortabstimmung hängengeblieben. Gleichzeitig sei der Druck auf Mieterinnen und Mieter, insbesondere in den
Metropolen, enorm hoch. Das liege unter anderem an der Modernisierungsumlage: Diese sei in ihrer jetzigen
Form eher eine Einladung, Modernisierungen als eine Art Kapitalanlage zu betrachten oder aber sie als Instrument
zur Entmietung zu missbrauchen. Zum anderen ergäben sich Probleme aufgrund der jetzigen Ausgestaltung des
Mietspiegels. Diese führe zu einer – legalen – kontinuierlichen Anhebung des Mietniveaus. Beide Aspekte seien
dringend zu bearbeiten. Weitere reformbedürftige Bereiche seien im Antrag ausgeführt; zu nennen sei die Not-
wendigkeit der Einführung bzw. Erweiterung von Härtefallregelungen bei Mieterhöhung, Modernisierung und
energetischer Sanierung, damit Mieterinnen und Mieter sich auch aus sozialen Gründen gegen Forderungen weh-
ren könnten. Ein weiterer Punkt betreffe die Bestimmung der Wohnfläche zur Berechnung der Miet- und Neben-
kosten; es müsse gesetzlich klargestellt werden, welche Fläche in Bezug genommen werde dürfe. Schließlich
müsse über eine Neubestimmung des Begriffes „Mietwucher“ nachgedacht werden, wenn etwa gegen die Miet-
preisbremse verstoßen werde. Eine Reihe dieser Punkte habe die Fraktion bereits in anderen Anträgen angespro-
chen. Die Fraktion sei jedoch der Auffassung, dass es dringend erforderlich sei, noch in dieser Legislaturperiode
zu Ergebnissen in Gesetzesform zu kommen. Deshalb verzichte dieser Antrag auf Maximalforderungen und for-
muliere mehrheitsfähige politische Zielstellungen des Parlaments sowie Aufträge an die Bundesregierung.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass das Mietrecht ein wichtiges und gleichzeitig kein einfaches Thema
sei. Es sei notwendig, verschiedene Interessen von Mietern und Vermietern zu einem angemessenen Ausgleich
zu bringen. Mieterinnen und Mieter müssten – vor allem in Ballungszentren – schnell vor steigenden Mieten
geschützt werden. Ziel sei es, dass Menschen in ihren vertrauten Wohngebieten bleiben können und dass junge
Familien nicht verdrängt würden. Diese Themen seien nicht nur Gegenstand des Koalitionsvertrages; sie würden
auch aktuell in den Koalitionsfraktionen diskutiert. Lösungen seien im Einzelfall indes nicht immer einfach, weil
unterschiedliche Dinge zusammengeführt werden müssten, wie etwa das Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu gewähr-
leisten und gleichzeitig altersgerechte oder energetische Modernisierungen zu ermöglichen. Hinzu komme, dass

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9696
Lösungen nicht in erster Linie durch eine Reform des Mietrechts zu erreichen seien. Mindestens ebenso wichtig
sei es, neuen Wohnraum durch Baumaßnahmen zu schaffen. Für den sozialen Wohnungsbau reiche der Bund eine
Milliarde Euro pro Jahr zweckgebunden an die Länder aus; nicht alle Länder machten davon jedoch Gebrauch.

Die Fraktion der SPD wies ebenfalls darauf hin, dass sich die Koalition in einem Diskussionsprozess befinde;
dies sei auch nötig, da zeitnah Lösungen gefunden werden müssten. Änderungsbedarf sei klar erkennbar. Vor
allem in Großstädten sei die Lage schwierig; dem müsse man sich stellen. Verbesserungsbedarf sehe die Fraktion
insbesondere bei der Ausbringung von Mietspiegeln durch die Kommunen. Diese sähen häufig davon ab, weil die
Sorge bestehe, dass die Mieten nicht sinken, sondern vielmehr ansteigen könnten. Auch bei Modernisierungen
gebe es Reformbedarf, da die Modernisierungsumlage zurzeit eher eine Renditeoptimierung denn ein Mittel zum
Schutz der Mieterinnen und Mieter sei. Die SPD-Fraktion habe all diese Punkte schon zu einem sehr frühen Zeit-
punkt in der Legislaturperiode und seitdem immer wieder angesprochen; es sei daher zu begrüßen, dass sich die
Fraktion DIE LINKE. in ihre Richtung bewege.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte grundsätzlich, dass die Koalition zu Ergebnissen kommen
wolle, wies aber auch darauf hin, dass Vorschläge schon länger ergebnislos angekündigt seien. Es sei aber drin-
gend notwendig, zügig, also in den nächsten Wochen, über konkrete Vorlagen zu beraten, wenn ein solches Ge-
setzesvorhaben noch in der laufenden Wahlperiode abgeschlossen werden solle. Und das Thema müsse behandelt
werden, weil Wohnen und Miete existentielle Themen für sehr viele Menschen – nicht nur, aber vor allem in
Großstädten – seien. Es gebe über 200 angespannte Wohnungsmärkte in Deutschland, für die das geltende Miet-
recht nicht funktioniere. In vielen Fällen schütze das Mietrecht die Mieterinnen und Mieter nicht ausreichend; es
sei – anders als viele Bürgerinnen und Bürger annähmen – tatsächlich kein Schutzrecht. Änderungen seien daher
dringend nötig, auch bezogen auf die Mietpreisbremse. Zwar klängen die Vorstellungen aller Fraktionen im Be-
reich des Mietrechts ähnlich, gleichzeitig zeige aber etwa die Regelung der Mietpreisbremse, dass dies im Ergeb-
nis nicht stimme, weil dieses Instrument in der Praxis nicht funktioniere. Damit sei das Gesetz zur Mietpreis-
bremse auch aus sozialen Gesichtspunkten ein schlechtes Gesetz. Zudem müsse man über alternative Lösungen
nachdenken; so könne man etwa darüber sprechen, staatliche und kommunale Einflussmöglichkeiten, zum Bei-
spiel durch Vorkaufsrechte, zu erhöhen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. und die darin enthaltenen Forde-
rungen seien im Kern zutreffend, daher werde die Fraktion zustimmen.

Berlin, den 21. September 2016

Dr. Jan-Marco Luczak
Berichterstatter

Dennis Rohde
Berichterstatter

Caren Lay
Berichterstatterin

Renate Künast
Berichterstatterin
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