BT-Drucksache 18/9451

Unterbringung von Ukrainern im Sonderlager Manching

Vom 22. August 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9451
18. Wahlperiode 22.08.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Wolfgang Gehrcke,
Eva Bulling-Schröter, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger,
Andrej Hunko, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler, Harald Weinberg und
der Fraktion DIE LINKE.

Unterbringung von Ukrainern im Sonderlager Manching

Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben wiederholt Hinweise aus der Bevöl-
kerung erhalten, denen zufolge in der besonderen Aufnahmeeinrichtung Manching
vermehrt ukrainische Asylsuchende untergebracht sind.
Den Darstellungen auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flücht-
linge (BAMF) zufolge dient die besondere Aufnahmeeinrichtung Manching zur
Erledigung von Asylverfahren von Antragstellern aus sogenannten sicheren Her-
kunftsländern. Nach § 30a des Asylgesetzes sind für solche Antragsteller be-
schleunigte Verfahren vorgesehen.
Die Ukraine ist allerdings bislang nicht als sicheres Herkunftsland eingestuft, so
dass sich die Frage stellt, warum ukrainische Asylsuchende in Manching festge-
halten werden. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller interpretie-
ren mehrere der betroffenen Ukrainerinnen und Ukrainer ihre Unterbringung
bzw. Verlegung nach Manching so, dass damit die Ablehnung ihres Asylantrages
praktisch schon feststehe und ihre Abschiebung geplant sei.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Werden in der Aufnahmeeinrichtung Manching nach Kenntnis der Bundes-

regierung auch Asylverfahren von Antragstellern aus nicht als sicher einge-
stuften Herkunftsländern durchgeführt, und wenn ja, seit wann, in welchem
Umfang, aus welchem Grund und auf welcher Rechtsgrundlage?

2. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in der Auf-
nahmeeinrichtung Manching in letzter Zeit vermehrt ukrainische Asylsu-
chende untergebracht werden?
Wie viele Ukrainerinnen und Ukrainer waren jeweils zum Ersten des Monats
seit Einrichtung des Lagers in Manching untergebracht?

3. Inwiefern steht nach Kenntnis der Bundesregierung die allfällige Konzentra-
tion ukrainischer Asylsuchender in einem Zusammenhang mit deren beab-
sichtigter Abschiebungen oder Überstellung?

4. Warum werden nach Kenntnis der Bundesregierung Asylverfahren von Uk-
rainerinnen und Ukrainern in der Aufnahmeeinrichtung Manching durchge-
führt?

Drucksache 18/9451 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung nur jene asylsuchenden Ukrai-
nerinnen und Ukrainer, die in Bayern einen Asylantrag gestellt haben, in
Manching untergebracht, oder auch solche, die in anderen Bundesländern
einen Antrag gestellt haben?
Nach welchen Kriterien richtet sich die Frage, ob ukrainische Antragstelle-
rinnen und Antragsteller in Manching oder woanders untergebracht werden?

6. Die Asylanträge wie vieler in Manching untergebrachten Ukrainerinnen und
Ukrainer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einrichtung des
Lagers abgelehnt?
a) Wie gliedert sich die Zahl der Ablehnungen nach Monaten seit Einrich-

tung des Lagers in Manching?
b) Wie wurde mit den abgelehnten ukrainischen Flüchtlingen verfahren bzw.

wohin wurden sie im Anschluss an die Ablehnung gebracht (bitte nach
Abschiebungen in die Ukraine, Überstellungen nach den Dublin-Regeln
und Einweisung in andere Unterbringungseinrichtungen in Deutschland
aufgliedern)?

7. Wie lange dauern nach Kenntnis der Bundesregierung die beschleunigten
und ggf. auch die nicht beschleunigten Asylverfahren in Manching im
Schnitt, und wie lange dauern sie bei ukrainischen Antragstellerinnen und
Antragstellern?

8. Inwiefern unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung jene Antragstelle-
rinnen und Antragsteller, die nicht aus sicheren Herkunftsländern stammen,
aber dennoch in Manching untergebracht werden, ebenfalls der für die dort
untergebrachten Asylsuchenden geltenden verschärften Residenzpflicht und
dem Arbeitsverbot?

9. Aus wie vielen und welchen anderen als nicht sicher eingestuften Herkunfts-
ländern stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die in Manching un-
tergebrachten Asylsuchenden (bitte vollständig auflisten), und wie hoch ist
derzeit die tatsächliche Belegung des Sonderlagers (bitte auch die maximalen
Aufnahmekapazitäten der Einrichtung angeben)?

10. Hält die Bundesregierung an der Praxis fest, Asylanträge von Ukrainerinnen
und Ukrainern, deren Fallgestaltungen einen Zusammenhang mit Militär-
dienst enthalten, zurückzustellen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9219)?
Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, inwiefern ist gewährleistet, dass in Man-
ching tatsächlich nur ukrainische Flüchtlinge untergebracht sind, deren Asyl-
anträge inhaltlich keinen Bezug zum Militär bzw. Militärdienst haben?

11. Gibt es besondere Regeln für die Durchführung von Asylverfahren oder die
Gewährung von Duldungen von Antragstellern, die von der Krim bzw. aus
den von den Separatisten beherrschten Gebieten stammen (bitte ggf. auf be-
sondere Regeln für Angehörige ethnischer Minderheiten hinweisen), und
wenn ja, welche sind dies?

Berlin, den 22. August 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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