BT-Drucksache 18/9103

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/8829, 18/8883, 18/9090 - Entwurf eines Integrationsgesetzes

Vom 6. Juli 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9103
18. Wahlperiode 06.07.2016
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sabine
Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Dr. André Hahn, Katja
Kipping, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke,
Azize Tank, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg,
Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/8829, 18/8883, 18/9090 –

Entwurf eines Integrationsgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Der Deutsche Bundestag kritisiert, dass die Große Koalition mit dem Entwurf ei-
nes Integrationsgesetzes – in den Worten der Diakonie Deutschland (Ausschuss-
drucksache 18(11)665) – „die Gelegenheit vertan“ hat, „die Weichen zu stellen, da-
mit Zuwanderung zu einer Chance für Deutschland wird“. Der Gesetzentwurf leistet
„keinen wesentlichen Beitrag dazu, Asylsuchenden und Geduldeten Teilhabe zu er-
möglichen und sie in der Nutzung und Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Potenziale
zu unterstützen. Nur wenige Maßnahmen stellen eine wirkliche Unterstützung der
Integration dar, die vorgesehenen Leistungskürzungen und Restriktionen unterstel-
len dagegen oft pauschal einen mangelnden ‚Integrationswillen‘. Der Gesetzentwurf
ist an vielen Stellen von einer ablehnenden und misstrauischen Haltung gegenüber
Schutzsuchenden mit Zwangsmaßnahmen und Sanktionen gegen sie geprägt. Dies
widerspricht dem Gedanken des Internationalen Flüchtlingsschutzes und des
Asylgrundrechts“ (ebd.).
Statt massiv in ein gutes und ausreichendes Sprachkursangebot, in die Qualifizie-
rung, Ausbildung und Arbeitsvermittlung von Geflüchteten und in den sozialen
Wohnungsbau zu investieren und damit die Integration tatsächlich voranzubringen,
setzt diese Koalition vor allem auf Gesetzesverschärfungen, bürokratische Ver-
pflichtungen und auf die Androhung von Leistungskürzungen. Dabei kann an der
hohen Motivation und Bereitschaft der Geflüchteten, die deutsche Sprache zu erler-
nen, sich positiv in die Gesellschaft einzubringen und eine Arbeit aufzunehmen,
überhaupt kein Zweifel bestehen. Die Unterstellung einer angeblichen Integrations-
verweigerung, der mit Zwang und Sanktionsandrohungen entgegengewirkt werden

Drucksache 18/9103 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
müsse, ist falsch und konnte von der Bundesregierung auf mehrfache parlamentari-
sche Anfrage hin nie belegt werden. Statt Ressentiments und rassistischen Vorteilen
gegenüber Flüchtlingen mit guten Argumenten entgegenzutreten, werden sie durch
solche Gesetzesverschärfungen mit ausgrenzender Signalwirkung noch befördert.
Der Deutsche Bundestag verurteilt, dass dadurch im Ergebnis rechte Parteien und
Bewegungen gestärkt werden. Dabei könnte eine offene und tatsächlich integrative
Asylpolitik auf der großen Aufnahme- und Unterstützungsbereitschaft in der Gesell-
schaft aufbauen, wie sie sich in zahlreichen Unterstützungsinitiativen und dem akti-
ven ehrenamtlichen Engagement für Geflüchtete ausdrückt.

2. Der Deutsche Bundestag teilt die umfassende Kritik, die von nichtstaatlichen Ver-
bänden und Organisationen an dem Gesetzentwurf geübt wurde. Der Deutsche Ge-
werkschaftsbund, der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UN-
HCR), der Deutsche Anwaltverein, Pro Asyl, das Deutsche Institut für Menschen-
rechte, der Paritätische Gesamtverband, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufs-
forschung, die Arbeiterwohlfahrt, die Diakonie Deutschland, der Caritasverband, der
Jesuitenflüchtlingsdienst und die beiden Kirchen machten zahlreiche grundsätzliche
Bedenken geltend (vgl. Ausschussdrucksache 18(11)681). Dies wurde auch bei der
Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 20. Ju-
ni 2016 deutlich. In vielen Detailfragen brachten auch die Arbeitgeberverbände, der
Industrie- und Handelskammertag, der Zentralverband des Deutschen Handwerks
und der Städte- und Landkreistag bzw. der Städte- und Gemeindebund Einwände am
Gesetzentwurf vor, unter anderem wegen zu bürokratischer Regelungen (ebd.). Zu-
vor war der Referentenentwurf den Verbänden „zum wiederholten Mal“ mit einer
„unzumutbar kurzen Fristsetzung, die eine sinnvolle Beteiligung der Zivilgesell-
schaft von vornherein ausschließt“, zugesandt worden, wie sich Amnesty Internatio-
nal als einer von mehreren Vereinen beschwerte.
Der Deutsche Bundestag ist darüber besorgt, dass bereits die so genannten Asylpa-
kete I und II im parlamentarischen Schnellverfahren verabschiedet wurden und die
breite Kritik der Verbände hieran weitgehend unberücksichtigt blieb. Dabei sind es
die zivilgesellschaftlichen Akteure, die im Alltag und in der Praxis maßgeblich dazu
beitragen, dass Integration gelingt. Ihr Erfahrungswissen und ihre Vorschläge müs-
sen berücksichtigt werden, damit es nicht zu – genauso vermeidbaren wie gravieren-
den – Schwierigkeiten bei der Integration kommt. Das selbstherrliche Vorgehen der
Regierungskoalition widerspricht den hehren Erklärungen von Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel bei Treffen mit Verbänden und Vereinen, wonach die zu bewäl-
tigenden Aufgaben nur gemeinsam zu schaffen seien. Auch alle wesentlichen Ände-
rungswünsche des Bundesrates wurden von der Bundesregierung zurückgewiesen
(vgl. Bundestagsdrucksache 18/8883).

3. Entgegen öffentlichen Erklärungen, das Integrationsgesetz sei ein „Meilenstein“
(Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel) oder gar ein „historischer Schritt“ (Vizebun-
deskanzler Sigmar Gabriel), enthält der Gesetzentwurf lediglich eine Ansammlung
von Änderungen zu Teilbereichen der bestehenden Gesetzeslage in Bezug auf Ge-
flüchtete, die entweder nicht weit genug oder sogar in die falsche Richtung gehen
und damit deren Integration behindern.
Unzureichend sind etwa die an sich begrüßenswerten Erleichterungen bei der Aus-
bildungsförderung. Die Regelungen sind sehr kompliziert, es gibt zahlreiche Aus-
nahmen und die geplanten Wartefristen sind insbesondere für Geduldete viel zu lang.
Eine begleitende Öffnung beim Bundesausbildungsförderungsgesetz fehlt. Die Auf-
enthaltsregelung für Auszubildende stellt zwar eine Verbesserung dar, doch die Be-
troffenen sollen weiterhin nur geduldet werden. Betriebe werden mit einem Bußgeld
von bis zu 30.000 Euro bedroht, wenn sie einen Ausbildungsabbruch nicht melden.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9103
Das schafft weder Vertrauen noch Sicherheit. Mit einer Verordnung zum Integrati-
onsgesetz soll die Vorrangprüfung beim Arbeitsmarktzugang ausgesetzt werden,
was grundsätzlich zu begrüßen ist. Allerdings ist diese Maßnahme auf drei Jahre
befristet, regionale Ausnahmen und andere Arbeitsverbotsregelungen sollen beste-
hen bleiben.
Der Deutsche Bundestag hält insbesondere die geplanten Wohnsitzauflagen für in-
tegrationspolitisch kontraproduktiv. Diese werden formell mit einer angeblich bes-
seren Integration begründet. Tatsächlich sollen sie jedoch vor allem einer gleichmä-
ßigen Verteilung und Unterbringung der anerkannten Flüchtlinge dienen. Dies ist
mit höherrangigem Recht unvereinbar, da Flüchtlinge nach der EU-Qualifikations-
richtlinie (Art. 33) und nach der Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 26) ein Recht
auf Freizügigkeit haben und ihren Wohnort frei wählen dürfen. Einschränkungen
sind nur unter engen Voraussetzungen mit dem Ziel einer besseren Integration zu-
lässig (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1.3.2016, C-443 und 444/14).
Die geplanten Wohnsitzauflagen erschweren jedoch die Arbeitsmarktintegration,
denn sie behindern eine selbständige Arbeitsuche. Familienbindungen und soziale
Netzwerke können nicht genutzt werden, obwohl sie gerade für Geflüchtete bei der
ersten Beschäftigungsaufnahme enorm wichtig sind. Leer stehender Wohnraum, der
durch verpflichtende Wohnsitzauflagen genutzt werden soll, befindet sich zudem ty-
pischerweise in Regionen mit schlechteren Arbeitsmarktchancen. Professor Dr. Brü-
cker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geht aufgrund der Erfah-
rung mit Wohnsitzauflagen bei Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern davon aus,
dass diese zu niedrigeren Beschäftigungsquoten „im zweistelligen Bereich“ und zu
anfänglich geringeren Löhnen führen (vgl. vorläufiges Protokoll der Anhörung vom
20. Juni 2016, S. 24). Eine gelingende Integration wird nicht durch bürokratische
Verteilungsregelungen erreicht, sondern durch einzelfallbezogene Beratung und
Förder- und Unterstützungsangebote, die die Betroffenen einbeziehen und ihre per-
sönlichen Ressourcen und Ideen nutzen. Die überaus komplexe Regelung der Wohn-
sitzauflagen wird absehbar zu zahlreichen Rechtsstreitverfahren und erheblichen
Unsicherheiten führen. Ihre rückwirkende Anwendung auf seit dem 1.1.2016 aner-
kannte Flüchtlinge begegnet zusätzlichen rechtsstaatlichen Bedenken.
Auch die geplante Erschwerung der Aufenthaltsverfestigung bei anerkannten
Flüchtlingen ist integrationspolitisch kontraproduktiv. Eine schnelle aufenthalts-
rechtliche Sicherheit ist für schutzbedürftige Flüchtlinge besonders wichtig, um an-
kommen und sich auf ein Leben in Deutschland einlassen zu können. Es widerspricht
dem humanitären Kerngedanken des Flüchtlingsschutzes, die Aufenthaltssicherheit
(Niederlassungserlaubnis) von Einkommens- oder Sprachnachweisen abhängig zu
machen. Diese Verschärfung beschönigend als „besonderen Integrationsanreiz“ dar-
zustellen, wie es in der Gesetzesbegründung geschieht, wirkt bei häufig traumati-
sierten und durch Flucht und Verfolgung gezeichneten Menschen besonders ver-
fehlt.
Schließlich werden Geflüchtete durch die geplanten 100.000 verpflichtenden und
sanktionsbewehrten 80-Cent-Jobs („Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“) in eine ar-
beitsmarktpolitische Sackgasse geführt. So genannte Arbeitsgelegenheiten münde-
ten nachweislich schon im Rahmen des SGB II kaum in reguläre Beschäftigung.
Zielführender als Beschäftigungsmaßnahmen sind bei den neu ins Land gekomme-
nen, hoch motivierten Menschen 1. Sprachförderung, 2. die Feststellung und Aner-
kennung vorhandener Qualifikationen und 3. der Einbezug in reguläre Qualifizie-
rungs- und Vermittlungsprogramme. Durch die Etablierung eines Billigstlohn-Pro-
gramms besteht zudem die Gefahr der Verdrängung regulärer Beschäftigung, wie
der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Arbeitgeberverbände gleichermaßen zu
bedenken geben.
Drucksache 18/9103 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Der Deutsche Bundestag kritisiert, dass viele der im Integrationsgesetz vorgese-
henen verpflichtenden Maßnahmen (Integrationskursteilnahme, 80-Cent-Jobs,
Wohnsitzauflagen) mit der Androhung von Leistungskürzungen unterhalb des phy-
sischen Existenzminimums verbunden sind. Die Kürzungstatbestände im Asylbe-
werberleistungsgesetz (AsylbLG) werden insgesamt massiv ausgeweitet. In vielen
Fällen soll es nur noch Sachleistungen im Wert von etwa 190 Euro monatlich geben,
jedoch kein Geld für die Teilhabe am sozialen Leben, keine Hilfen für Hausrat oder
Bekleidung, keine Zusatzleistungen für Menschen mit Behinderungen, kein Bil-
dungs- und Teilhabepaket für Kinder. Dies ist verfassungsrechtlich höchst bedenk-
lich, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt die Men-
schenwürde absolut und darf auch nicht aus migrationspolitischen Gründen relati-
viert werden. Das Grundrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenz- und Teilhabeminimums gilt für alle Menschen, die sich in der Bundesre-
publik Deutschland aufhalten. Auch eine kurze Aufenthaltsdauer oder Aufenthalts-
perspektive rechtfertigt es nicht, den Anspruch auf Gewährleistung eines menschen-
würdigen Existenzminimums auf die Sicherung der rein physischen Existenz zu be-
schränken.

5. Der Deutsche Bundestag lehnt die mit dem Gesetzentwurf weiter verstärkte, sys-
tematische Einteilung von Geflüchteten in solche mit und ohne „Bleibeperspektive“
grundsätzlich ab. Diese Unterscheidung wird pauschal nach dem jeweiligen Her-
kunftsland vorgenommen und schließt viele Geflüchtete von vornherein von Integra-
tionsmaßnahmen aus. Das betrifft insbesondere Menschen aus so genannten sicheren
Herkunftsstaaten, aber auch afghanische oder somalische Flüchtlinge, die eigentlich
hohe Anerkennungschancen haben und in ihrer Mehrheit dauerhaft oder längerfristig
in Deutschland bleiben werden. Dieser Ansatz ist integrationspolitisch fatal. Für die
Betroffenen stellt er eine Diskriminierung dar, die aufgrund der erlebten Ungleich-
behandlung auch zu erheblicher Unruhe und zu Konflikten in den Wohnheimen
führt. Die Frage einer asylrechtlichen „Bleibeperspektive“ klärt sich erst am Ende
eines fairen, individuellen Asylverfahrens, nach unvoreingenommener Prüfung des
jeweiligen Einzelfalls. Statt ein Asylrecht zweiter Klasse für Schutzsuchende mit
unterstellten geringeren Erfolgsaussichten zu schaffen, müssen die Asylverfahren
wirksam beschleunigt und alle Schutzsuchenden von Beginn an beim Spracherwerb
unterstützt werden.

6. Der Deutsche Bundestag verwahrt sich dagegen, dass mit einem „Integrationsge-
setz“ auch Änderungen des Asylrechts vorgenommen werden sollen, die mit Fragen
der Integration nichts zu tun haben. Diese Regelungen waren nicht Gegenstand der
Verbändebeteiligung. Sie könnten eine enorme Einschränkung des Asylrechts zur
Folge haben. Verbände kritisieren insbesondere die geplante Neuregelung „unzuläs-
siger“ Asylanträge. Demnach müsste keine Asylprüfung in Deutschland mehr erfol-
gen, wenn es außerhalb der EU einen aufnahmebereiten Drittstaat gibt. Nach dem
Modell des EU-Türkei-Abkommens droht so eine Auslagerung des Flüchtlings-
schutzes auf der Grundlage interessengeleiteter politischer Vereinbarungen und mit-
hilfe fragwürdiger Konstruktionen vermeintlich „sicherer Drittstaaten“. Der UN-
HCR hat in seiner Stellungnahme vom Juni 2016 darauf hingewiesen, dass die ge-
plante Neuregelung verbindliche Vorgaben des EU-Asylrechts nicht berücksichtige.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9103
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. den überwiegend restriktiven Entwurf eines Integrationsgesetzes zurückzuzie-
hen und stattdessen konstruktive Maßnahmen zur wirksamen Förderung der In-
tegration Geflüchteter zu ergreifen – auf untergesetzlicher Ebene und, soweit
erforderlich, durch die Vorlage entsprechender Gesetzentwürfe (zu Forderun-
gen im Detail vgl. die Bundestagsdrucksachen 18/3839 und 18/6644),

2. unter Mitwirkung und Beteiligung aller maßgeblichen Akteure ein umfassendes
Konzept zur Integration der Geflüchteten zu entwickeln, das mit der notwendi-
gen Erneuerung und Stärkung des Sozialstaats für alle Menschen in Deutsch-
land verbunden sein muss.

Berlin, den 5. Juli 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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