BT-Drucksache 18/9082

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 18/8858, 18/9079 - Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung

Vom 6. Juli 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9082
18. Wahlperiode 06.07.2016
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
─ Drucksachen 18/8858, 18/9079 ─

Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer
Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung

Bericht der Abgeordneten Rüdiger Kruse, Johannes Kahrs,
Dr. Gesine Lötzsch und Anja Hajduk

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, eine „Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stif-
tung“ als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts in Hamburg, die an Leben
und Wirken von Bundeskanzler Helmut Schmidt erinnern soll, zu errichten.
Die zur Erfüllung des Stiftungszweckes erforderlichen Mittel trägt der Bund.
Es ist beabsichtigt, die Stiftung mit jährlich 2 Mio. Euro zu unterstützen.
Für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie für die Rechnungslegung
gelten die §§ 105 bis 110 der Bundeshaushaltsordnung. Die Stelle, die die Rechnung
prüft (§ 109 der Bundeshaushaltsordnung), wird durch die Satzung bestimmt.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf einvernehmlich für mit der
Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Kultur und Medien
vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 6. Juli 2016

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Rüdiger Kruse Johannes Kahrs Anja Hajduk
Vorsitzende und Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatterin
Berichterstatterin

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