BT-Drucksache 18/9077

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Kordula Schulz-Asche, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/3256 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Situation von Opfern von Menschenhandel in Deutschland

Vom 6. Juli 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9077
18. Wahlperiode 06.07.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Kordula
Schulz-Asche, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3256 –

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Situation von Opfern
von Menschenhandel in Deutschland

A. Problem
Die Europaratskonvention gegen Menschenhandel ist am 1. Februar 2008 in Kraft
getreten. Sie wurde mittlerweile von 42 Staaten ratifiziert und von zwei weiteren
unterzeichnet. Die Konvention stellt Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung
und zur Arbeitsausbeutung ausdrücklich in einen menschenrechtlichen Kontext
und verpflichtet die Vertragsstaaten zu umfassenden Maßnahmen der Prävention
von Menschenhandel, der Strafverfolgung der TäterInnen und des Schutzes der
Opfer. Ihr Geltungsbereich umfasst alle Formen von Menschenhandel, gleichgül-
tig, ob sie im Kontext organisierter Kriminalität stehen oder nicht. Die Staaten ha-
ben sich unter anderem zu umfangreichen Informationspflichten, zur Identifika-
tion von Opfern und zur Stärkung der Entschädigungsrechte der Betroffenen ver-
pflichtet.

B. Lösung
Die Umsetzung der Europaratskonvention erfordert gesetzliche Neuregelungen in
den Bereichen des Aufenthaltsgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des
Dritten Buches Sozialgesetzbuch, des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, der
Gewerbeordnung sowie des Arbeitsgerichtsgesetzes.

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs.

Drucksache 18/9077 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3256 abzulehnen.

Berlin, den 6. Juli 2016

Der Innenausschuss

Ansgar Heveling
Vorsitzender

Andrea Lindholz
Berichterstatterin

Uli Grötsch
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9077
Bericht der Abgeordneten Andrea Lindholz, Uli Grötsch, Ulla Jelpke und Volker
Beck (Köln)

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3256 wurde in der 74. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Dezem-
ber 2014 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den
Ausschuss für Arbeit und Soziales und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung
überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 107. Sitzung am 6. Juli 2016 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 84. Sitzung am 6. Juli 2016 empfohlen, den Gesetzentwurf
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 68. Sitzung am 6. Juli 2016 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat in seiner 86. Sitzung am 6. Juli 2016 den Gesetzentwurf abschließend beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Der Gesetzentwurf war zudem Gegenstand der vom Rechtsausschuss zur Verhütung und Bekämpfung des Men-
schenhandels mit sieben Sachverständigen durchgeführten öffentlichen Anhörung am 8. Juni 2016 (Proto-
koll 6/103).
Berlin, den 6. Juli 2016

Andrea Lindholz
Berichterstatterin

Uli Grötsch
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

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