BT-Drucksache 18/90

Entwicklung des Integrationskursangebots und der Beschäftigungsbedingungen für Lehrkräfte im Jahr 2013

Vom 21. November 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 18/90
18. Wahlperiode 21.11.2013
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Matthias W. Birkwald, Dr. Rosemarie Hein,
Ulla Jelpke, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Harald Petzold, Halina Wawzyniak,
Harald Weinberg, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.

Entwicklung des Integrationskursangebots und der Beschäftigungsbedingungen
für Lehrkräfte im Jahr 2013

Zum 1. Januar 2013 wurde der für die Finanzierung von Integrationskursen
maßgebliche Kostenerstattungssatz für Kursträger von 2,54 Euro je Person und
Unterrichtseinheit auf 2,94 Euro erhöht. Nach Angaben des Abgeordneten der
Fraktion der CDU/CSU Helmut Brandt basierte dies auf einem „Preisermitt-
lungsverfahren des Statistischen Bundesamtes, das Preise von Gruppensprach-
kursen zum Vergleich herangezogen hat“ (Plenarprotokoll 17/222, S. 27716).
Zum 1. März 2013 wurde zudem bestimmt, dass Kursträger Honorare von min-
destens 20 (vorher 18) Euro pro Unterrichtseinheit zahlen müssen, um eine lang-
jährige Zulassung erhalten zu können. Das Bundesamt für Migration und Flücht-
linge (BAMF) lehnt es unter Verweis auf die Vertragsfreiheit und Privatautono-
mie der Kursträger allerdings ab, verbindliche Mindestvorgaben für ein gerech-
tes und existenzsicherndes Honorar der Lehrkräfte zu machen (vgl. bereits
Bundestagsdrucksache 16/13972, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage zu Frage 5b). Auf Nachfragen musste die Bundesregierung jedoch ein-
räumen, dass verbindliche Honorarauflagen etwa zur Qualitätssicherung und
zum Schutz gegen Lohndumping zulässig sind (vgl. Bundestagsdrucksache
17/6924, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 25
bis 29, und Bundestagsdrucksache 17/10067, Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage zu den Fragen 22 bis 27). Die durchschnittlich gezahlten
Honorare für Lehrkräfte im Integrationskursbereich betrugen im Jahr 2011 nach
offiziellen Angaben nur noch 18,14 Euro pro Unterrichtseinheit (vgl. Bundes-
tagsdrucksache 17/6924, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
zu Frage 21) – die hochqualifizierten Fachkräfte im Integrationskursbereich
müssen ihre anspruchsvolle und gesellschaftlich wichtige Arbeit also für einen
Hungerlohn leisten, der häufig nicht einmal zur nackten Existenzsicherung
reicht. Die Arbeit der als Honorarkräfte arbeitenden Lehrkräfte weist nach Auf-
fassung der Fragesteller wesentliche Merkmale einer Scheinselbständigkeit auf.
Wenn sich die Bundesregierung der Integrationskurse als „Erfolgsgeschichte“
rühmt (Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 27. Dezember
2012), basiert dies auf der prekären Beschäftigung und Ausbeutung der Lehr-
kräfte.
Die Zahl der neuen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Integrationskursen ist
in diesem Jahr wieder stark angestiegen (vgl. Integrationskursgeschäftsstatistik
für das erste Halbjahr 2013). Werden die Halbjahreswerte auf das Gesamtjahr
hochgerechnet, ergibt sich ein Anstieg um etwa 23 Prozent. Im Jahr 2010 hatte
es einen deutlichen Rückgang um etwa ein Fünftel infolge von Sparmaßnahmen

Drucksache 18/90 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
gegeben (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6924). Neue Integrationskursteilneh-
merinnen und Integrationskursteilnehmer kommen zunehmend aus anderen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zuletzt waren es 40,9 Prozent. An der
Spitze stehen dabei die Länder Polen, Rumänien und Bulgarien. Einwanderin-
nen und Einwanderer aus der Türkei standen mit 8,6 Prozent erstmalig nur noch
an zweiter Stelle.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Teilnahmeberechtigungen für Integrationskurse wurden bislang im

Jahr 2013 erteilt, wie viele neue Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer
gab es bislang im Jahr 2013 (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftslän-
dern, EU-Mitgliedstaaten bzw. Drittstaatsangehörige, Deutsche, nach
Rechtsgrundlage bzw. Statusgruppe – Neu-/Altzuwanderer, Verpflichtete/
Freiwillige usw. – nach Kursart, nach Geschlecht differenzieren und jeweils
absolute und relative Zahlen nennen)?

2. Wie hoch waren im Jahr 2013 bislang die Ausgaben für die nachfolgend ge-
nannten Bereiche (bitte jeweils auch die Werte für den jeweiligen Vergleichs-
zeitraum des Vorjahres und für das gesamte Jahr 2012 nennen):
a) Intensivkurse,
b) Integrationskurse (660 Unterrichtseinheiten),
c) Wiederholung des Aufbaukurses (300 Unterrichtseinheiten),
d) Kurse für spezielle Zielgruppen (bitte differenzieren),
e) Prüfungskosten und Sprachstandsfeststellungen (bitte differenzieren),
f) hälftige Rückerstattung des Kosteneigenbeitrages,
g) Fahrtkostenzuschuss,
h) Befreiung vom Kostenbeitrag,
i) Kinderbetreuung,
j) Aufwandsentschädigung für Verwaltungstätigkeit,
k) Lehrerqualifizierung,
l) sonstiges,
m)insgesamt,
und wofür wurden nicht abgerufene Mittel des Haushaltstitels für Integra-
tionskurse für das Jahr 2012 verwandt?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Ausgaben im Inte-
grationskursbereich im Jahr 2013, wie sind signifikante Abweichungen im
Vergleich zum Vorjahr zu erklären, und aufgrund welcher Annahmen wird
mit welchen Ausgaben für das Gesamtjahr 2014 gerechnet?

4. Welche Haushaltsmittel sind für das Jahr 2014 vorgesehen, welche Mittel hält
das BAMF für erforderlich, um das Integrationskursangebot entsprechend
des Bedarfs aufrechterhalten zu können, d. h. für alle verpflichteten und auch
für alle freiwilligen Interessentinnen und Interessenten, die die rechtlichen
Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllen (bitte differenzierte Prognosen
und Berechnungen zum voraussichtlichen Bedarf aufführen), und welche
Mittel wären erforderlich, um das Angebot ausbauen und verbessern zu kön-
nen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/90
5. Rechnet das BAMF damit, dass die bereitstehenden Finanzmittel angesichts
des gestiegenen Bedarfs ausreichen werden (bitte darlegen), konnten in die-
sem Jahr alle Unionsangehörigen, die Interesse hatten, ohne Wartezeiten
und uneingeschränkt zu einem Integrationskurs zugelassen werden, und wie
ist die diesbezügliche Prognose für das Jahr 2014 (bitte darlegen)?

6. Wie begründet die Bundesregierung die laut Meldung der Nachrichtenagen-
tur „epd“ vom 13. November 2013 geplante Kürzung der Mittel für niedrig-
schwellige Frauenkurse um 60 Prozent (von 1,4 Mio. auf 600 000 Euro)?
a) Wie ist dies mit dem im Nationalen Integrationsplan formulierten Anlie-

gen der Bundesregierung, gerade Migrantinnen mit niedrigschwelligen
Angeboten fördern und unterstützen zu wollen, vereinbar?

b) Wie ist dies mit der Selbstverpflichtung des Bundes im Nationalen Inte-
grationsplan, „die 2006 begonnene Öffnung der niedrigschwelligen
Frauenkurse auch für Migrantinnenorganisationen als Träger wei-
ter[zu]führen“ (Nummer 3.3) vereinbar?

c) Wie ist dies angesichts der Kritik z. B. des Paritätischen Wohlfahrtsver-
bandes (ebd.), wonach dieses erfolgreiche Integrationsangebot gerade
auch wegen der von der Politik eingeforderten zusätzlichen Angebote für
Rumäninnen und Bulgarinnen eher aus- als abgebaut werden müsse, zu
begründen?

d) Wie ist dies angesichts der sehr erfolgreichen Bilanz dieser Kurse, mit
denen im Jahr 2013 etwa 20 000 Migrantinnen erreicht wurden, die sich
nach einer Befragung im Jahr 2012 nach Beendigung des Kurses zu
53 Prozent zu einem Sprachkurs oder einer Weiterbildung entschlossen
hatten (epd vom 13. November 2013), zu begründen?

e) Inwieweit hat die Bundesregierung auf die massive Kritik der Träger
(vgl. Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 13. No-
vember 2013 „Bundesministerium des Innern plant für 2014 drastische
Kürzungen bei Frauenkursen für Migrantinnen“) an der geplanten Kür-
zung reagiert, und bereits von dem Kürzungsplan Abstand genommen?

7. Welche Mehrkosten wären unter derzeitigen Bedingungen und Annahmen
damit verbunden, wenn eine Honorierung von 30 Euro pro Unterrichtsein-
heit für Lehrkräfte im Integrationskursbereich angestrebt würde, und wie
hoch müsste dann in etwa die Trägerkostenpauschale sein (bitte nachvoll-
ziehbar darlegen)?

8. Inwieweit gibt es Überlegungen, Bürgerinnen und Bürgern der Euro-
päischen Union einen Rechtsanspruch auf Integrationskursteilnahme durch
Gesetzesänderung einzuräumen, und wie viele neue Teilnehmende hatten in
den Jahren 2012 bzw. 2013 einen Rechtsanspruch auf Teilnahme?

9. Wie ist die aktuelle durchschnittliche Kursgröße, und wie viele der im Jahr
2012 bzw. bislang im Jahr 2013 neu begonnenen Kurse waren Teilzeitkurse
(bitte nach verschiedenen Kursarten differenzieren und Angaben in Relation
zur Gesamtzahl der neu begonnenen Kurse machen)?

10. Wie war die Verteilung der neuen Sprachkursteilnehmenden auf die ein-
zelnen Module des Integrationskurses entsprechend ihrer sprachlichen Vor-
kenntnisse im Jahr 2012 bzw. bislang im Jahr 2013 (bitte nach Neu- und Alt-
zuwanderer differenzieren)?

11. Wie viele Lehrkräfte sind derzeit für Integrationskurse zugelassen, wie viele
davon sind derzeit als Kursleitende tätig, wie viele sind fest angestellt, wie
viele erhalten Honorare, und wie viele von ihnen sind weiblich?

Drucksache 18/90 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
12. Wie waren die Ergebnisse der Abschlussprüfungen (Deutschtest für Zuwan-
derer) im bisherigen Jahr 2013 (bitte differenziert nach erreichtem Sprach-
niveau in absoluten und relativen Zahlen darstellen)?

13. Welche neuen Erkenntnisse, Daten oder Einschätzungen und Berichte lie-
gen der Bundesregierung zu der Frage vor, wie viele der zur Integrations-
kursteilnahme Verpflichteten dieser Verpflichtung (gegebenenfalls in wel-
chem Zeitraum) nachgekommen sind bzw. welche Gründe dem jeweils ent-
gegenstanden, und welche Erfahrungen oder konkrete Daten liegen der
Bundesregierung in Bezug auf die diesbezügliche Gesetzesverschärfung
zum 1. Juli 2011 vor (bitte differenziert auf die geänderten Regelungen zum
Datenaustausch und Erfahrungen mit bzw. Auswirkungen der Neufassung
des § 8 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes eingehen)?

14. Wie lautet der aktuelle Durchschnittswert der gezahlten Lehrkräftehonorare
im Integrationskursbereich, wie viele Träger mit jeweils wie vielen gemel-
deten Lehrkräften bzw. Kursen zahlen unter 12 Euro pro Unterrichtseinheit
(was ist dabei das niedrigste festgestellte Honorar), und wie viele zahlen
zwischen 12 und 15 Euro, zwischen 15 und 16 Euro, zwischen 16 und
18 Euro, zwischen 18 und 20 Euro, zwischen 20 und 22 Euro, zwischen 22
und 25 Euro bzw. über 25 Euro (bitte in absoluten und relativen Zahlen dar-
stellen und darlegen, wie genau diese Angaben erhoben wurden)?

15. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Neugestaltung
der Trägerpauschale zum 1. Januar 2013 und der Mindesthonorargrenze für
langjährige Zulassungen zum 1. März 2013 (bitte im Detail darlegen), wel-
che Auswirkungen sind insbesondere auf gezahlte Löhne und Honorare der
Lehrkräfte feststellbar, wie viele hierzu verpflichtete Träger haben eine An-
hebung der Honorare dem BAMF gegenüber in welcher Höhe angezeigt,
welche Auswirkungen gab es in Bezug auf Kursangebote (z. B. Alphabe-
tisierungskurse), für die zuvor noch eine relativ höhere Pauschale gewährt
wurde, wie hat die Bundesregierung diese Fragen evaluiert, und welchen
weiteren Handlungsbedarf sieht sie?

16. Wie verlief das „Preisermittlungsverfahren des Statistischen Bundesamtes,
das Preise von Gruppensprachkursen zum Vergleich herangezogen hat“
(Plenarprotokoll 17/222, S. 27716), und wie wurden hieraus Schlussfolge-
rungen zur Neufestsetzung der Trägerpauschale zum 1. Januar 2013 abge-
leitet (bitte ausführlich darlegen)?

17. Wie viele Vor-Ort-Prüfungen bzw. sonstige Überprüfungen von wie vielen
Trägern mit welcher Zielsetzung und welchen Ergebnissen und Konsequen-
zen gab es im Jahr 2012 bzw. im bisherigen Jahr 2013 (bitte möglichst kon-
kret ausführen)?

18. Wie viele auf ein Jahr befristete Kursträgerlizensierungen wegen Honoraren
unter 18 Euro bzw. neuerdings 20 Euro (bitte differenzieren) gab es im Jahr
2012 bzw. im bisherigen Jahr 2013 (bitte die absolute und relative Zahl der
betroffenen Träger, der betroffenen Lehrkräfte bzw. der von diesen Trägern
angebotenen Kurse nennen), und wie viele der bislang nur einjährig erteilten
Zulassungen wurden nach Ablauf der Jahresfrist erneut verlängert?

19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit des von ihr genannten
geltenden „Mechanismus gegen Lohndumping“ (Bundestagsdrucksache
17/10067, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 25)
in § 20 Absatz 2 der Integrationskursverordnung (IntV) angesichts der im
Integrationskursbereich gezahlten Honorare, die zuletzt immer noch deut-
lich unterhalb des vor Einführung der Integrationskurse im Jahr 2005 gel-
tenden Niveaus lagen und die von Betroffenen als hochproblematisch ange-
sehen werden (vgl. Kurzgutachten zum Finanzierungssystem der Integra-
tionskurse von der Rambøll Management Consulting GmbH , S. 9), und

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/90
warum werden keine verbindlichen Vorgaben für ein Mindesthonorar zur
Verhinderung von Lohndumping und zur Sicherung einer hohen Qualität
des Unterrichts gemacht, obwohl die Bundesregierung dies für zulässig hält
(vgl. ebd.)?

20. Wie hat die Bundesregierung auf das Schreiben des Aufsichtsrats der Volks-
hochschule (VHS) Osnabrück vom 14. Mai 2013 reagiert (das unter ande-
rem an das Bundesministerium des Innern – BMI –, das BAMF und den
Integrationsbeirat adressiert war), und welche Schlussfolgerungen und
Konsequenzen zieht sie – hiervon unabhängig – im Einzelnen insbesondere
aus den darin enthaltenen Feststellungen, wonach
a) der Unmut der Integrationskursleitenden mit den immer höheren Quali-

fikationsanforderungen gewachsen sei, da die Vergütung ihrer Arbeit mit
dieser Entwicklung keineswegs Schritt gehalten habe,

b) Kursleitende eine Anhebung der Honorare lediglich als Zwischenschritt
und im Endeffekt eine Anstellung mit sozialer Absicherung fordern,

c) der Aufsichtsrat der VHS Osnabrück für diese Forderungen Verständnis
habe, sich zu einer Finanzierung aus dem Etat der VHS aber außerstande
sehe, weil eine auch nur annähernde Gegenfinanzierung durch den Bund
– auch nach der Anhebung der Trägerpauschale auf 2,96 Euro – nicht ge-
geben sei,

d) es aufgrund der schlechten Bezahlung und mangelnden Perspektiven im
Integrationskursbereich jetzt schon erhebliche Nachwuchsprobleme und
immer weniger geeignete Lehrkräfte gebe, so dass es immer schwerer
werde, die erreichten Qualitätsstandards und ein dem Bedarf entspre-
chendes Angebot aufrechtzuerhalten?

21. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Positionspapier der Integrationskursleiterinnen und Integrations-
kursleiter beim Paritätischen Bildungswerk (PBW) LV Bremen e. V. vom
24. September 2012 (offener Brief, unterzeichnet von knapp 40 Lehrkräften
des PBW, dem PBW selbst, der VHS Bremen, der Gewerkschaft, Erziehung
und Wissenschaft – GEW – Landesverband Bremen sowie Vertreterinnen
und Vertretern bzw. Sprecherinnen der Initiative Bildung Prekär, des DaZ-
Netzwerks und der Aktion Butterbrot), und insbesondere die darin enthalte-
nen Feststellungen bzw. Forderungen, wonach
a) es eine Kluft gebe „zwischen unserer Qualifikation, dem öffentlichen In-

teresse und dem berechtigten Qualifikationsanspruch des BAMF auf der
einen und der prekären Beschäftigungsform und der niedrigen Vergütung
auf der anderen Seite“ (keine soziale Absicherung, keine Lohnfortzah-
lung im Krankheitsfall, kein bezahlter Urlaub, keine Arbeitslosenversi-
cherung, Verpflichtung zur Kranken- und Rentenversicherung ohne Ar-
beitgeberzuschuss usw.),

b) oft weit über 30 Unterrichtsstunden für ein existenzsicherndes Nettoein-
kommen im Integrationskursbereich erforderlich seien (Vor- und Nach-
bereitung des Unterrichts werden nicht bezahlt, für die unbezahlte Feri-
enzeit muss vorgearbeitet werden), während Lehrende an (Berufs-)
Schulen mit 25 bzw. 27 Unterrichtseinheiten ein deutlich höheres Ein-
kommen erzielten,

c) eine längere Krankheit die Existenz bedrohe und Altersarmut aufgrund
der niedrigen Einkommen die Folge sei,

Drucksache 18/90 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
d) „Dozentinnen, die durch eine/n Partner/in finanziell abgesichert sind,
[…] ihren Teilnehmerinnen das antiquierte Rollenmodell der finanziell
abhängigen dazuverdienenden Ehefrau vor[leben]“,

e) die hochqualifizierten Lehrkräfte eine Anstellung in festen Arbeitsver-
hältnissen (mit 26 Wochenstunden und 19 Stunden Vor- und Nachberei-
tungszeit) zu einer gerechten Entlohnung entsprechend ihrer Qualifi-
kation gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
„TV-L“ fordern?

22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, dass Sprachkursträger,
insbesondere solche, die ihre Lehrkräfte angemessen bezahlen möchten,
aufgrund einer als unzureichend erachteten Finanzierung durch den Bund
insolvent gehen oder gegangen sind oder an einen Ausstieg aus dem Inte-
grationskursbereich denken oder dies vollzogen haben?

23. Welche neuen Erkenntnisse oder Urteile gibt es zur möglichen scheinselb-
ständigen Beschäftigung von Integrationskurslehrkräften, und wie beurteilt
die Bundesregierung dies?

24. Inwieweit hält die Bundesregierung die Pauschale für eine kursbegleitende
Kinderbetreuung in Höhe von 14,50 Euro, und zwar unabhängig davon, ob
es sich um eine einfache oder unqualifizierte Kinderbetreuung handelt, für
angemessen und ausreichend, um eine qualifizierte Kinderbetreuung sicher-
zustellen (bitte darlegen)?

25. Wie hoch wird das Personal im BAMF vergütet, wenn dies per Honorar er-
folgt (sofern es Unterschiede gibt, bitte beispielhafte Honorarhöhen für un-
terschiedliche Tätigkeiten aufführen, und sofern es interne Richtlinien gibt,
bitte diese nennen)?

26. Welche Vorgaben für Vergabeverfahren bzw. für Honorarhöhen gibt es in
den Bundesministerien bzw. Bundesbehörden, konkret etwa im Bereich des
Bundesförderungsdienstes der Bundeswehr?

27. Welche Erfahrungen gibt es mit dem automatisierten Datenabruf nach § 8
Absatz 1 und 3 IntV, wie häufig wird hiervon Gebrauch gemacht, und
welche neuen Erkenntnisse oder Vorteile haben sich hieraus ergeben (bitte
ausführen)?

28. Wie viele Widerrufe der Trägerzulassung nach § 20b Absatz 1 IntV gab es
im Jahr 2012 bzw. im laufenden Jahr 2013 (bitte soweit möglich nach den
Nummern 1 bis 6 differenziert angeben und nähere Angaben zu den Fällen
machen)?

29. Wie viele Verdachtsfälle eines Abrechnungsbetrugs von Sprachkursträgern
gibt es bis heute, und welche Ergebnisse haben die strafrechtlichen Ermitt-
lungen infolge der bisherigen diesbezüglichen Strafanzeigen nach Kenntnis
der Bundesregierung erbracht?

30. In welcher Weise hat sich das BAMF an der methodisch-didaktischen Fort-
bildung der Lehrkräfte, die für Alphabetisierungskurse ab dem 1. Januar
2014 weitere Qualifikationsnachweise erbringen müssen, bislang beteiligt,
und welche Zuschüsse wurden hierfür erbracht (bitte genau darlegen)?

31. Inwieweit hat das BAMF bzw. die Bundesregierung Erfahrungen dazu ge-
sammelt, wie in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Integra-
tions- bzw. Sprachkurse organisiert und entsprechende Lehrkräfte angestellt
und bezahlt werden, in welcher Weise werden nach Kenntnis der Bundesre-
gierung Lehrkräfte etwa in Spanien, Dänemark, Schweden, Österreich oder
den Niederlanden beschäftigt und bezahlt, und gibt es in anderen Mitglied-
staaten nachahmenswerte Anreizsysteme (z. B. Pauschalvergütung für Er-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/90
reichung eines bestimmten Sprachziels, unterschiedliche Zielvorgaben und
Pauschalen entsprechend unterschiedlicher Bildungsstandards usw.)?

32. Wie viele Personen haben einen berufsbezogenen Sprachkurs im Rahmen
des ESF-BAMF-Programms (ESF = Europäischer Sozialfonds) in den Jah-
ren 2012 bzw. 2013 begonnen, welche Mittel wurden hierfür eingesetzt, und
wie sind die Zukunftspläne für dieses nach Ansicht der Bundesregierung
überaus erfolgreichen Programms (vgl. Bundestagsdrucksache 17/10067,
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 41, bitte aus-
führen)?

33. Inwieweit wird oder wurde den Empfehlungen des Themenpapiers der Pro-
grammevaluation der Johann Daniel Lawaetz-Stiftung Gemeinnützige Stif-
tung des bürgerlichen Rechts des ESF-BAMF-Bundesprogramms zur
arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit
Zugang zum Arbeitsmarkt (www.esf.de, S. 25) gefolgt, die Arbeit mit Blei-
beberechtigten und Flüchtlingen ohne dauerhaften Aufenthaltstitel in den
Regeldiensten fest und strukturell zu verankern sowie entsprechende klare
Zuständigkeiten, Schulungen der Mitarbeitenden und entsprechend zusätz-
liche Ressourcen vorzusehen (bitte ausführen)?

34. Wie ist die aktuelle Personalstruktur des BAMF in absoluten und relativen
Zahlen und nach Personalstellen und Kosten differenziert (bezüglich der in-
haltlichen Aufgabenbereiche bitte so differenziert wie möglich antworten,
d. h. mindestens nach Abteilungs- und Gruppenebene aufgegliedert sowie
bitte auch Vergleichszahlen des Vorjahres nennen)?

35. Für welchen Zeitraum wurden bzw. werden nach letztem Stand wie viele
Beschäftigte des BAMF aus welchen Bereichen zur Bearbeitung von Asyl-
anträgen eingesetzt, welche Aufgaben genau übernahmen diese Kräfte in
welchem Umfang, und welche Auswirkungen hatten diese Umsetzungen für
die Bereiche, denen Personal entzogen wurde?

Berlin, den 21. November 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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