BT-Drucksache 18/8764

zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/7263 - Für bezahlbare Mietwohnungen - Modernisierungsumlage reduzieren, Luxusmodernisierungen einschränken

Vom 9. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8764

18. Wahlperiode 09.06.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder,

weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/7263 –

Für bezahlbare Mietwohnungen – Modernisierungsumlage reduzieren,
Luxusmodernisierungen einschränken

A. Problem

Die Antragsteller zielen auf eine Feststellung des Deutschen Bundestages, dass in
vielen Städten und Ballungszentren in Deutschland ein deutlicher Mangel an be-
zahlbarem Wohnraum herrsche und insbesondere in städtischen Ballungsräumen
und Universitätsstädten die Lage von einer Mietentwicklung geprägt sei, die den
Anteil vom Einkommen, den Menschen für das Wohnen ausgeben müssen, kon-
tinuierlich steigen lasse und viele Menschen in existentielle Nöte treibe. Die Mo-
dernisierung der Wohnung werde für viele Mieterinnen und Mieter zu einem un-
bezahlbaren Eingriff in ihre bisherige Wohnsituation, der oft zu unfreiwilligem
Auszug und zur Segregation ganzer Stadtviertel führe. Dabei spiele es für die
Mieterinnen und Mieter keine Rolle, ob es sich um eine „klassische“ oder um eine
energetische Modernisierung handele; die Kosten beider Arten der Modernisie-
rung trage nach bisheriger Rechtslage allein die Mieterin oder der Mieter.

Die energetische Sanierung der Gebäudesubstanz sei Klimaschutz, hierbei han-
dele es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Bundesregierung müs-
se daher im Bundeshaushalt die erforderlichen Mittel zur Finanzierung bereitstel-
len. Die öffentliche Förderung der energetischen Sanierung erhöhe deren gesell-
schaftliche Akzeptanz und gewährleiste die dringend notwendige Erhöhung der
Sanierungsquote als Voraussetzung für die Erreichung der Klimaschutzziele der
Bundesregierung.

Die Bundesregierung soll zur Vorlage gesetzlicher Regelungen aufgefordert wer-
den, die Mietsteigerungen nach einer Modernisierung auf ein Minimum reduzie-
ren, insbesondere durch eine Absenkung und mittelfristige Abschaffung der Mo-
dernisierungsumlage, die Beschränkung von Luxusmodernisierungen gegen den
Willen der Mieterinnen und Mieter sowie die Aufstockung des CO2-Gebäudesa-
nierungsprogramms und die Einführung eines Rechtsanspruchs auf öffentliche
Förderung energetischer Modernisierungsmaßnahmen.

Drucksache 18/8764 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Des Weiteren soll die Bundesregierung aufgefordert werden, eine gesetzliche Re-
gelung vorzulegen, die soziale Härtefälle definiert und vor unzumutbarer Mieter-
höhung infolge von Modernisierungsmaßnahmen und drohender Kündigung der
Wohnung schützt.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Weitere Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8764

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/7263 abzulehnen.

Berlin, den 8. Juni 2016

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende und Berichterstatterin

Dr. Jan-Marco Luczak
Berichterstatter

Dennis Rohde
Berichterstatter

Caren Lay
Berichterstatterin

Drucksache 18/8764 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak, Dennis Rohde, Caren Lay und
Renate Künast

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/7263 in seiner 152. Sitzung am 28. Januar 2016
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Vorlage auf Drucksache 18/7263
in seiner 86. Sitzung am 8. Juni 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN die Ablehnung des Antrags.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/7263 in seiner 102. Sit-
zung am 8. Juni 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ableh-
nung des Antrags.

Zu der Vorlage auf Drucksache 18/7263 lagen dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz mehrere Petitio-
nen vor.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, in den Städten herrsche ein großer Druck auf Mieterinnen und Mieter. Die
Modernisierungsumlage in ihrer jetzigen Form sei ein zentrales Instrument, mit dem Mieterinnen und Mieter aus
ihren Wohnungen verdrängt würden. Die Möglichkeit, elf Prozent der Modernisierungskosten auf unbegrenzte
Zeit auf die Mieterinnen und Mieter umzulegen, führe vielfach dazu, dass die Kosten der Maßnahmen allein von
den Mieterinnen und Mietern getragen würden und sich die Mieten erheblich erhöhten. Zum Schutz der Miete-
rinnen und Mieter solle deshalb die Modernisierungsumlage übergangsweise auf fünf Prozent reduziert und mit-
telfristig abgeschafft werden. Außerdem sollten Luxusmodernisierungen, die über den allgemein üblichen Stan-
dard in der jeweiligen Wohnlage hinausgingen, nicht gegen den Willen der Mieterinnen und Mieter durchgeführt
werden dürfen. Gegenwärtig gebe es in den Städten zahlreiche Beispiele, dass gegen den Willen der Mieterinnen
und Mieter durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen die Wohnung für die Mieterinnen und Mieter unbezahlbar
machten. Diese Entwicklung müsse gestoppt werden.

Die Fraktion der CDU/CSU stellt klar, dass sich die Koalition für bezahlbaren Wohnraum einsetze und die
Modernisierungsumlage reduzieren wolle – so sei es im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Entwicklungen auf dem
Wohnungsmarkt würden genau beobachtet. Es treffe zu, dass manche Vermieter die Modernisierung von Woh-
nungen benutzten, um Mieter zu verdrängen. Das lehne die Union ab und müsse daher gezielt verhindert werden.
Diese Themen seien auch Gegenstand der Diskussion über den Entwurf eines zweiten Mietrechtspakets. Weil das
beste Mittel gegen steigende Mieten aber mehr Wohnungsneubau sei, sei es wichtig, auch dafür zu sorgen, dass
die Investitionsbedingungen sich nicht derart verschlechterten, dass niemand mehr investiere. Dies gelte sowohl
für den Neubau als auch für die energetische Modernisierung von Wohnungen und den altersgerechten Umbau.
Um die Klimaschutzziele zu erfüllen, sei es wichtig, dass der Wohnungsbestand energetisch hochwertig saniert
werde. Außerdem müsse im Blick behalten werden, dass die Gesellschaft älter werde und ein altersgerecht umge-
bauter Wohnungsbestand erforderlich sei. Deshalb müsse ermöglicht werden, dass ein Vermieter einen solchen
Umbau wirtschaftlich tragen könne. Angesichts der verschiedenen Ziele, die miteinander in Einklang zu bringen
seien, müsse der Umgang mit der Modernisierungsumlage sorgfältig geprüft werden. Im Koalitionsvertrag sei

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8764

eine Reduzierung auf zehn Prozent vereinbart, was angesichts des gesunkenen Zinsniveaus in Ordnung sei. Wich-
tig sei jedoch, dass Modernisierungsmaßnahmen finanzierbar blieben. Die von der Fraktion DIE LINKE. vorge-
schlagenen Maßnahmen würden hingegen dazu führen, dass die Eigentümer auf den Kosten sitzen blieben. Zudem
würde eine Begrenzung auf Kosten zur Herstellung des allgemein üblichen Standards Innovationen auf dem Woh-
nungsmarkt verhindern. Eine solche Innovationsbremse könne die Fraktion nicht mittragen.

Die Fraktion der SPD betont, das deutsche Mietrecht sei sozial und in diesem Sinne fortzuentwickeln. Dies
ergebe sich schon aus der Sozialbindung des Eigentums gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes. Die Modernisie-
rungsumlage müsse an die aktuellen Zinsbedingungen angepasst werden. Auch eine stärkere Absenkung als auf
zehn Prozent sei vorstellbar. Darüber werde gegenwärtig in der Koalition diskutiert. Wichtig sei auch, keine ge-
setzgeberischen Maßnahmen zu treffen, die eine energetische Sanierung verhinderten und die vereinbarten Um-
weltziele gefährdeten. Die beste Energie sei die, die nicht verbraucht werde. Zudem sei zu bedenken, dass eine
energetische Sanierung auch zu einer Dämpfung der Warmmiete führe. Die Koalition sei bemüht, die beste Lö-
sung zu finden, die dem Anspruch gerecht werde, dass weiterhin in Sanierungen investiert werde, und zugleich
sicherstelle, dass Menschen in ihrem vertrauten Wohnumfeld leben bleiben könnten. Sie werde den Antrag ab-
lehnen, aber mit dem Mietrechtspaket II das Thema wieder aufgreifen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstreicht, dass mit Wohnungseigentum gegenwärtig reichlich
Geld zu verdienen sei. Diese Möglichkeit werde durch keinen der Vorschläge zum Mietrecht abgeschafft. Das
Mietrecht sei in den letzten Jahrzehnten nicht deutlich sozialer geworden, sondern durch manche Entscheidungen
des Bundesgerichtshofes sogar zulasten der Mieterinnen und Mieter weiterentwickelt worden. Wichtig sei, die
Entwicklung der Städte und die dortigen Verdrängungsprozesse zu beobachten. Dabei seien viele Aspekte zu be-
achten. So gehe es für ältere Personen nicht nur darum, in altersgerechten Wohnungen zu leben, sondern gegebe-
nenfalls auch in ihrem Stadtteil eine kleinere, bezahlbare barrierefreie Wohnung zu finden. Ziel der Einführung
der Modernisierungsumlage sei gewesen, Modernisierungen des Wohnbestandes anzuregen. Die Regelung führe
jedoch zu einer dauerhaften Erhöhung der Miete und ermögliche den Eigentümern langfristig erhebliche Renditen.
Aus ihrer Sicht müsse die Modernisierungsumlage deutlich abgesenkt werden; sie diskutiere gegenwärtig auch
über eine Einbeziehung in den Mietspiegel. Zudem müssten Modernisierungen weniger für allgemeine Standard-
erhöhungen, sondern gezielt zur effizienten energetischen Sanierung und zur Herstellung von Barrierefreiheit ein-
gesetzt werden. Weil der Diskussionsprozess noch nicht abgeschlossen sei, werde die Fraktion sich enthalten.

Berlin, den 8. Juni 2016

Dr. Jan-Marco Luczak
Berichterstatter

Dennis Rohde
Berichterstatter

Caren Lay
Berichterstatterin

Renate Künast
Berichterstatterin

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