BT-Drucksache 18/8754

zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Heidrun Bluhm, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/5230 - Mietspiegel - Sozial gerecht und mietpreisdämpfend erstellen

Vom 9. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8754
18. Wahlperiode 09.06.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Heidrun Bluhm, Dr. Dietmar Bartsch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5230 –

Mietspiegel – Sozial gerecht und mietpreisdämpfend erstellen

A. Problem
Die Antragsteller zielen auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages, mit dem
die Bundesregierung aufgefordert werden soll, einen Gesetzentwurf vorzulegen,
der Änderungen beim Inhalt sowie beim Verfahren zur Aufstellung und Anpas-
sung von Mietspiegeln vorsieht. Die Wirkung des Gesetzes zur Dämpfung des
Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten (Mietpreisbremse) sei eng ge-
koppelt an das Vergleichsmietensystem; die transparenteste Form der verglei-
chenden Miete sei der qualifizierte Mietspiegel. Die bisherige Praxis zur Erstel-
lung von Mietspiegeln sei indes nicht immer eine qualifizierte und spiegele nicht
die tatsächliche Durchschnittsmiete in einer Gemeinde wider.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Weitere Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/8754 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/5230 abzulehnen.

Berlin, den 8. Juni 2016

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende und Berichterstatterin

Dr. Jan-Marco Luczak
Berichterstatter

Dennis Rohde
Berichterstatter

Caren Lay
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8754
Bericht der Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak, Dennis Rohde, Caren Lay und
Renate Künast

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/5230 in seiner 152. Sitzung am 28. Januar 2016
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den Innen-
ausschuss sowie an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Mitberatung über-
wiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/5230 in seiner 83. Sitzung am 8. Juni 2016 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Vorlage auf Drucksache 18/5230
in seiner 86. Sitzung am 8. Juni 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN die Ablehnung des Antrags.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/5230 in seiner 102. Sit-
zung am 8. Juni 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ableh-
nung des Antrags. Zur Vorlage auf Drucksache 18/5230 lag dem Ausschuss eine Petition vor.

Die Fraktion DIE LINKE. begründete ihren Antrag mit der Bedeutung von Mietspiegeln; eine Reform in diesem
Bereich wäre ein wichtiger Punkt in der anstehenden Mietrechtsnovelle. In der bisherigen Form sei der Mietspie-
gel eher ein „Mieterhöhungsspiegel“, insbesondere, wenn man – wie zurzeit – allein die Mietverträge der vergan-
genen vier Jahre hierfür zu Grunde lege. Man plädiere für die Einbeziehung aller Mietverhältnisse; die durch die
Bundesregierung in die aktuelle Debatte eingeführte mögliche Erhöhung auf zehn Jahre sei immerhin ein wichti-
ger Schritt. Je länger sich die Beratungen indes hinzögen, umso schwieriger werde es, da die großen Sprünge und
Mietsteigerungen in den vergangen fünf bis sieben Jahren stattgefunden hätten. Die Mieten bei Neuvermietungen
stiegen in den Großstädten – trotz Mietpreisbremse – unverändert um bis zu 40 Prozent an. Nähme man dies als
Grundlage für die Erstellung von Mietspiegeln, würde man Mieterhöhungen im Grunde gesetzlich festschreiben.
Es gebe daher dringenden Handlungsbedarf. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass qualifizierte Mietspie-
gel erstellt würden und diese rechtsverbindlich seien. Immer wieder gebe es gerichtliche Klagen von Vermietern
gegen Mietspiegel; hier müsse Rechtssicherheit und Verbindlichkeit im Interesse der Mieterinnen und Mieter her-
gestellt werden. Das Recht müsse den veränderten Realitäten folgen.

Die Fraktion der CDU/CSU plädierte ebenfalls für mehr Rechtssicherheit; es habe in den vergangenen Jahren
vermehrt gerichtliche Auseinandersetzungen über die Frage nach der Qualität und der Erstellung qualifizierter
Mietspiegel nach wissenschaftlichen Grundsätzen gegeben. Dies führe zu Unsicherheiten und zu fehlender Ak-
zeptanz qualifizierter Mietspiegel. Diese Thematik sei deshalb Gegenstand des Zweiten Mietrechtspakets. Die Er-
stellung von qualifizierten Mietspiegeln soll erstmalig in einer Rechtsverordnung konkretisiert und konturiert
werden. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. gehe indes in die falsche Richtung, was die Funktion eines Miet-
spiegels angehe: Dieser sei kein politisches Instrument zur Steuerung der Höhe von Mieten, sondern ein Instru-
ment zur Herstellung von Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt. Dies sei auch bei der Einführung der orts-
üblichen Vergleichsmiete im Jahr 1971 entsprechend gesehen worden. Eine systematische Veränderung aus po-

Drucksache 18/8754 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
litischer Opportunität oder aus ideologischen Erwägungen heraus sei nicht zielführend. Alle Entgelte einzubezie-
hen, stelle das System auf den Kopf, mit der Folge, dass die ortsübliche Vergleichsmiete sofort sinken und in
Kombination mit der Mietpreisbremse auf niedrigem Niveau eingefroren würde. Dies sei aber problematisch, weil
so der Ertragswert von Immobilien und damit deren Wert sinke. Das führe zu sinkenden Beleihungswerten der
Objekte. Die Unternehmen könnten dringend benötigte Investitionen in Neubau und Modernisierung daher
schlechter finanzieren. Das sei kontraproduktiv. Die Vier-Jahres-Regelung habe sich bewährt. Im Übrigen sei bei
der Frage nach bezahlbarem Wohnraum die Fokussierung auf mietrechtliche Fragestellungen allein nicht zielfüh-
rend; man müsse vielmehr auch die Ausweisung von Bauland, das Thema Nachverdichtung oder bauordnungs-
rechtliche Vorgaben in den Blick nehmen. Notwendig sei ein Bündel von Maßnahmen.

Die Fraktion der SPD merkte an, dass oftmals dort, wo ein angespannter Wohnungsmarkt zu beobachten sei,
kein qualifizierter Mietspiegel existiere. Häufig liege dies daran, dass Kommunen Sorge davor hätten, dass durch
die Ausbringung eines qualifizierten Mietspiegels ein sogenannter Sog-Effekt entstehen könne, bei dem die Mie-
ten nicht sinken, sondern vielmehr ansteigen würden. Es sei daher zu überlegen, ob und wie man die Vorschriften
anpassen könne, um diese Sorge zu entkräften. Der Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Ver-
braucherschutz, den Zeitraum zu verlängern, sei sehr sinnvoll; auch bei der Einführung des Mietspiegels seien
damals noch alle Mietverträge einbezogen worden. Zwangsmietspiegel für Kommunen, wie sie die Fraktion
DIE LINKE. vorschlage, lehne man klar ab; die Entscheidung über die Ausbringung eines Mietspiegels müsse in
der Hand der Städte und Gemeinden liegen. Dafür wolle man das nötige Rüstzeug an die Hand geben.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass sie dem Grunde nach für verbindliche Mietspiegel mit
einer entsprechenden Verankerung im Bürgerlichen Gesetzbuch plädiere. Eine Vielzahl von Details sei jedoch
noch zu klären. Jedenfalls seien Mietspiegel ein Instrument der Transparenz und eine notwendige Verbraucher-
information, gleichzeitig aber auch eine soziale Maßnahme. Aus Artikel 14 des Grundgesetzes, der Sozialbindung
des Eigentums, sowie aus dem Sozialstaatsprinzip folge, dass politische Maßnahmen zur Schaffung bzw. Erhal-
tung von bezahlbarem Wohnraum getroffen werden müssten. Schließlich könnten qualifizierte Mietspiegel auch
nützlich sein für die Planung und die Bedarfsermittlung von Wohnraum.

Berlin, den 8. Juni 2016

Dr. Jan-Marco Luczak
Berichterstatter

Dennis Rohde
Berichterstatter

Caren Lay
Berichterstatterin

Renate Künast
Berichterstatterin

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