BT-Drucksache 18/8577

Mittelzuweisungen an die Jobcenter für Personal und Fördermaßnahmen für Flüchtlinge

Vom 25. Mai 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8577
18. Wahlperiode 25.05.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Britta Haßelmann und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mittelzuweisungen an die Jobcenter für Personal und Fördermaßnahmen für
Flüchtlinge

Im Jahr 2016 werden geschätzt 260 000 erwerbsfähige Flüchtlinge in den Zustän-
digkeitsbereich der Jobcenter wechseln. Daher wurden die Ansätze für die beiden
Titel „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und „Verwaltungskosten für die
Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ im Einzelplan 11 des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für dieses Jahr um 250 Mio. Euro
bzw. um 325 Mio. Euro erhöht. Damit sollen Fördermaßnahmen und 2 800 Per-
sonalstellen finanziert werden, um die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
zu unterstützen.
Die Verteilung der Personalmittel an die einzelnen Jobcenter wurde auf Grund-
lage des Königsteiner Schlüssels festgelegt. Für die Verteilung der Mittel für Ein-
gliederungsleistungen an die Jobcenter ist die Zahl der jeweils dort betreuten
Flüchtlinge ausschlaggebend.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie verteilen sich die 2 800 zusätzlichen Personalstellen und die dafür zur

Verfügung gestellten Mittel jeweils auf die gemeinsamen Einrichtungen und
zugelassenen kommunalen Träger (bitte für die Bundesländer und für alle
Jobcenter im Einzelnen in absoluten Zahlen und als Anteil an den für diesen
Zweck vorgesehenen Mitteln angeben)?

2. Wie verteilen sich die im Jahr 2016 für Fördermaßnahmen von Flüchtlingen
vorgesehenen zusätzlichen Mittel auf die gemeinsamen Einrichtungen und
zugelassenen kommunalen Träger (bitte für die Bundesländer und für alle
Jobcenter im Einzelnen in absoluten Zahlen und als Anteil an den für diesen
Zweck vorgesehenen Mitteln angeben)?

3. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung entschieden, die im Jahr 2016
zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel für Personal- und Verwaltungs-
kosten und für Eingliederungsleistungen nach unterschiedlichen Kriterien zu
verteilen, und wie soll unter diesen Umständen eine konsistente Förderung
von Flüchtlingen stattfinden können?

Berlin, den 25. Mai 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.