BT-Drucksache 18/8528

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/8040, 18/8261, 18/8461 Nr. 1.4 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz)

Vom 19. Mai 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8528
18. Wahlperiode 19.05.2016
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
─ Drucksachen 18/8040, 18/8261, 18/8461 Nr. 1.4 ─

Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe
für Dopingopfer der DDR
(Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz)

Bericht der Abgeordneten Norbert Brackmann, Martin Gerster,
Roland Claus und Dr. Tobias Lindner

Zweck dieses Gesetzes ist es, den Dopingopfern der Deutschen Demokratischen Re-
publik (DDR) außerhalb einer Rechtspflicht und soweit noch nicht nach dem Do-
pingopfer-Hilfegesetz aus dem Jahre 2002 geschehen, mittels eines pauschalierten
Einmalbetrages eine finanzielle Hilfe zu gewähren, mit der gleichzeitig das erlittene
Unrecht in der DDR moralisch als solches anerkannt wird.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
10,5 Mio. Euro für den Fonds.
Die Finanzierung des Fonds in Höhe von 10,5 Mio. Euro soll im Rahmen der im
Einzelplan 06 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Kosten können nur den Antragstellerinnen und Antragstellern in einer Höhe von je-
weils bis zu 50 Euro entstehen. Bezogen auf die zu erwartenden 2.000 Antragsteller
ist deshalb mit Gesamtkosten von ca. 100.000 Euro zu rechnen.
Der zeitliche Aufwand pro Antragsteller wird auf 3 Stunden geschätzt, so dass mit
einem zeitlichen Aufwand von insgesamt 6.000 Stunden zu rechnen ist.

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Drucksache 18/8528 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Keiner.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Keine.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Der personelle Mehrbedarf der durch diese zusätzliche Aufgabe beim Bundesver-
waltungsamt entsteht, beträgt insgesamt rund 624.000 Euro.
Weitere, nicht bezifferbare Kosten können für Aufwandsentschädigungen und Rei-
sekosten der Mitglieder des beim Bundesministerium des Innern einzurichtenden
Sachverständigen-Beirats und durch die in Zweifelsfällen vom Sachverständigen-
Beirat geforderten zusätzlichen medizinischen Untersuchungen von Antragstellern
entstehen.

Weitere Kosten
Keine.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf einvernehmlich für mit der
Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der federführende Sportaus-
schuss keine Änderungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen empfiehlt.

Berlin, den 27. April 2016

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch
Vorsitzende

Norbert Brackmann Martin Gerster Roland Claus Dr. Tobias Lindner
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

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