BT-Drucksache 18/8494

G20-Gipfel 2017 in Hamburg

Vom 17. Mai 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8494
18. Wahlperiode 17.05.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan van Aken, Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke,
Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Jan Korte, Katrin Kunert,
Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und
der Fraktion DIE LINKE.

G20-Gipfel 2017 in Hamburg

Die Bundesrepublik Deutschland ist im Jahr 2017 Vorsitzland der Gruppe der
20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer. Die oder der jeweilige Staats-
bzw. Regierungschef entscheidet über den Ort des Gipfeltreffens im eigenen
Land. Am 12. Februar 2016 hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Rah-
men eines Abendessens im Hamburger Rathaus bekannt gegeben, den G20-Gip-
fel 2017 in Hamburg abzuhalten.
An den G20-Gipfeln nehmen neben den Staats- und Regierungschefs der 20 wich-
tigsten Industrie- und Schwellenländern auch die Vertreter der Afrikanischen
Union, der asiatischen ASEAN-Staaten sowie der Generalsekretär der Vereinten
Nationen, der Direktor der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und Vertre-
terinnen und Vertreter weiterer internationaler Organisationen und Staaten teil.
Bis heute ist die Bevölkerung weder über den Entscheidungsprozess noch die da-
mit absehbar verbundenen Konsequenzen informiert.
Es ist davon auszugehen, dass ein solches Treffen mit umfangreichenden Ein-
schränkungen für die Bevölkerung in Hamburg sowie hohen finanziellen Kosten
für den Bundeshaushalt und den Hamburger Haushalt einhergehen wird. Die Be-
völkerung in Hamburg hat sich jüngst in einem Referendum mehrheitlich gegen
eine Großveranstaltung ausgesprochen: die Bewerbung Hamburgs für die Olym-
piade. Die Fragesteller gehen davon aus, dass die Bevölkerung ähnlich im Falle
des G20-Gipfels entscheiden würde.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wer war an der Entscheidungsfindung zur Ausrichtung des G20-Gipfels in

Hamburg 2017 beteiligt?
2. Wann wurde die Entscheidung zur Ausrichtung des G20 Gipfels in Hamburg

durch wen getroffen?
3. Nach welchen Kriterien wurde über den Ausrichtungsort entschieden, und

welche Stellen wurden zur qualifizierten Beurteilung konsultiert?
4. Zu welchem Zeitpunkt waren welche Institutionen, Behörden, Vertreterin-

nen und Vertreter aus Gesellschaft, Wirtschaft, Parlament und Hamburger
Senat in welcher Form in die Entscheidungsfindung einbezogen, bzw. wann
wurden sie über die Entscheidung informiert (bitte einzeln aufgelistet nach
Namen/Institution und Art der Einbeziehung bzw. Unterrichtung angeben)?

Drucksache 18/8494 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

5. Mit welcher Begründung wurde die Hamburger Bürgerschaft an der Ent-
scheidungsfindung nicht beteiligt?

6. Wann hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel den Hamburger Ersten
Bürgermeister Olaf Scholz darüber informiert, dass Hamburg als Ausrich-
tungsort des G20-Gipfels 2017 in Erwägung gezogen wird?

7. Zu welchem Zeitpunkt hat der Erste Bürgermeister die Senatsmitglieder der
Regierungskoalition davon in Kenntnis gesetzt?

8. Welche Kosten werden für die Ausrichtung nach heutigem Stand mindestens
veranschlagt (bitte nach Bereichen Sicherheit, Verkehr, Unterbringung, Ver-
pflegung, bauliche Veränderungen, Rahmenprogramm, Werbung etc. auf-
schlüsseln)?

9. Zu welchem Anteil werden die mit der Organisation und Ausrichtung des
G20-Gipfels anfallenden Kosten jeweils vom Bund und von der Stadt Ham-
burg getragen (bitte nach Bereich und Umfang einzeln aufschlüsseln)?

10. Hat der Bund dem Hamburger Senat Zusagen auf Kostenbeteiligung ge-
macht?
Wenn ja, in welcher Höhe, bzw. mit welchem Anteil an den voraussichtli-
chen Gesamtkosten?

11. Aus welchen Haushaltstiteln will die Bundesregierung den G20-Gipfel fi-
nanzieren?

12. Welche Umschichtungen oder Einsparungen werden dazu in diesen und/oder
anderen Haushaltstiteln über welchen Zeitraum notwendig werden?

13. Zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung, der Bevölkerung das Ge-
samtkonzept zur Durchführung des G20-Gipfels vorzustellen, und in wel-
chem Verfahren?

14. Welche in- und ausländischen Stellen werden an der Erstellung und Durch-
führung des Sicherheitskonzepts für den G20-Gipfel beteiligt?

15. Wie gestaltet sich die Erstellung des Sicherheitskonzepts?
a) Welche in- und ausländischen Stellen sind darin eingebunden?
b) Welche besonderen Gremien werden dafür geschaffen, wie setzen sich

diese zusammen, und in welchem Rhythmus tagen sie?
c) Welcher Zeitplan zur Erstellung des Sicherheitskonzepts ist vorgesehen?

16. Inwiefern ist beabsichtigt, im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder
Durchführung des Gipfels Amtshilfeleistungen der Bundeswehr in Anspruch
zu nehmen (bitte möglichst detailliert beschreiben)?

17. Inwiefern, zu welchem Zweck und mit welchen Aufgaben ist der Einsatz von
Feldjägerkräften, Spähpanzern oder Luftfahrzeugen der Bundeswehr beab-
sichtigt (bitte nach Amtshilfemaßnahmen sowie Maßnahmen der Eigensi-
cherung oder originärem Aufgabenbereich der Bundeswehr differenzieren)?

18. Inwiefern ist die Bundeswehr in die oben beschriebenen Gremien zur Erstel-
lung des Sicherheitskonzeptes oder sonst in Vorbereitung und Logistik des
Gipfels eingebunden, und welchen besonderen Aufgabenschwerpunkt hat sie
dabei?

19. Welche Formen des Austausches personenbezogener Daten aus Datenban-
ken deutscher und ausländischer Sicherheitsbehörden sind im Zusammen-
hang mit dem Gipfel vorgesehen (bitte entsprechende Dateien nennen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8494
 

20. Inwiefern ist die (auch nur temporäre) Anlage neuer Dateien mit personen-
bezogenen Daten bei den Bundessicherheitsbehörden beabsichtigt oder be-
reits vorgenommen worden (bitte Errichtungsanordnung charakterisieren)?

21. Mit welchen Kompetenzen, auf welcher Grundlage und mit welchen Begren-
zungen werden ausländische Sicherheitskräfte (bspw. Personenschutz, Ge-
heimdienste) zum Einsatz kommen?

22. In welchem Abstimmungsprozess und unter Berücksichtigung welcher Kri-
terien im Einzelnen wird der Tagungsort des G20-Gipfels von wem genau
ausgesucht und festgelegt?

23. Welche Tagungsorte zieht die Bundesregierung zurzeit in Betracht?
24. Welche weiteren Orte und Gebäude werden bspw. für ein Medienzentrum,

eine Sicherheitszentrale usw. benötigt bzw. genutzt werden?
25. Werden temporäre oder Neubauten errichtet werden?

a) Wenn ja, welche, und zu welchem Zweck?
b) Gibt es Konzepte zur Nachnutzung?

Berlin, den 13. Mai 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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