BT-Drucksache 18/8287

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/8091 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EU NAVFOR Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008 und weiterer Resolutionen, zuletzt 2246 (2015) vom 10. November 2015 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der VN in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom 8. Dezember 2009 und weiterer Beschlüsse, zuletzt dem Beschluss 2014/827/GASP vom 21. November 2014

Vom 29. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8287
18. Wahlperiode 29.04.2016
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Bundesregierung
─ Drucksachen 18/8091, 18/8286 ─

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
durch die Europäische Union geführten Operation EU NAVFOR Atalanta zur
Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des
Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der
Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008 und weiterer Resolutionen, zuletzt
2246 (2015) vom 10. November 2015 und nachfolgender Resolutionen des
Sicherheitsrates der VN in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion
2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom
10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom
8. Dezember 2009 und weiterer Beschlüsse, zuletzt dem Beschluss
2014/827/GASP vom 21. November 2014

Bericht der Abgeordneten Doris Barnett, Alois Karl, Michael Leutert und
Dr. Tobias Lindner

Mit dem Antrag bittet die Bundesregierung den Deutschen Bundestag, der von der
Bundesregierung am 13. April 2016 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an der Operation EU NAVFOR Atalanta zuzustim-
men.
Es können insgesamt bis zu 600 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden, so-
lange ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, ein entsprechender
Beschluss des Rates der Europäischen Union und die konstitutive Zustimmung des
Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Mai 2017.
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffne-
ter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta werden für den
Zeitraum 1. Juni 2016 bis 31. Mai 2017 voraussichtlich insgesamt rund 53,1 Mio.
Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 14 01 Titelgruppe 08 bestritten. Hier-
von entfallen auf das Haushaltsjahr 2016 rund 31,0 Mio. Euro und auf das Haus-
haltsjahr 2017 rund 22,1 Mio. Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im
Haushaltsjahr 2016 wurde im Bundeshaushalt 2016 Vorsorge getroffen. Für die ein-
satzbedingten Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2017 wurde im Eckwertebeschluss

Drucksache 18/8287 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
des Bundeskabinetts zum Bundeshaushalt 2017 im Einzelplan 14 Vorsorge getrof-
fen.

Der Haushaltsausschuss hält den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushalts-
lage des Bundes vereinbar.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Auswärtigen Ausschuss vorge-
legten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 27. April 2016

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch
Vorsitzende

Doris Barnett
Berichterstatterin

Alois Karl
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Dr. Tobias Lindner
Berichterstatter

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