BT-Drucksache 18/8265

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/7822 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/7821 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt

Vom 27. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8265
18. Wahlperiode 27.04.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/7822 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012
über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt
(CLNI 2012)

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/7821 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung
in der Binnenschifffahrt

A. Problem
Zu Buchstabe a

Das von Deutschland ratifizierte Straßburger Übereinkommen vom 4. Novem-
ber 1988 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI) ist
nur für vier Staaten in Kraft. Sein räumlicher Anwendungsbereich ist im Wesent-
lichen auf Beförderungen auf Rhein und Mosel beschränkt. Um das einheitliche
Haftungsbeschränkungsregime der CLNI für einen größeren Kreis von Staaten
attraktiver zu machen, wurde am 27. September 2012 ein neues Übereinkommen
verabschiedet, nämlich das Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung
der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012), das das Übereinkommen aus
dem Jahr 1988 ersetzen soll. Mit dem Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen
für eine Ratifikation der CLNI 2012 geschaffen werden.

Drucksache 18/8265 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zu Buchstabe b
Die im geltenden Recht enthaltenen Regelungen über die Beschränkung der Haf-
tung in der Binnenschifffahrt beruhen auf dem von Deutschland ratifizierten
Straßburger Übereinkommen vom 4. November 1988 über die Beschränkung der
Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI). Dieses Übereinkommen soll durch das
in Buchstabe a bezeichnete Übereinkommen vom 27. September 2012 über die
Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) abgelöst wer-
den. Die Regelungen des CLNI 2012 sollen durch das Gesetz in das deutsche
Recht eingearbeitet werden.

B. Lösung
Zu Buchstabe a

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/7822 in un-
veränderter Fassung.

Zu Buchstabe b

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/7821 in un-
veränderter Fassung.

C. Alternativen
Keine.

D. Weitere Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8265
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/7822 unverändert anzunehmen,

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/7821 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 27. April 2016

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende

Dr. Stephan Harbarth
Berichterstatter

Dirk Wiese
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Katja Keul
Berichterstatterin

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
Drucksache 18/8265 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dr. Stephan Harbarth, Dirk Wiese, Harald Petzold (Havel-
land) und Katja Keul

I. Überweisung

Zu den Buchstaben a und b

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlagen auf Drucksache 18/7822 und Drucksache 18/7821 in seiner 161. Sit-
zung am 17. März 2016 beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Be-
ratung und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen des mitberatenden Ausschusses

Zu den Buchstaben a und b

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Vorlagen auf Drucksache 18/7822 und Druck-
sache 18/7821 in seiner 65. Sitzung am 27. April 2016 beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme der Ge-
setzentwürfe.

Der Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich mit der Vorlage auf Bundesratsdrucksa-
che 24/16 (Bundestagsdrucksache 18/7822) in seiner 39. Sitzung am 17. Februar 2016 befasst und festgestellt,
dass eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs gegeben sei. Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung
sei nachvollziehbar, eine Prüfbitte daher nicht erforderlich. Mit der Vorlage auf Bundesratsdrucksache 21/16
(Bundestagsdrucksache 18/7821) hat er sich bereits in seiner 37. Sitzung am 27. Januar 2016 befasst und festge-
stellt, dass eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs bedingt gegeben sei. Die Darstellung der Nachhaltig-
keitsprüfung sei plausibel, eine Prüfbitte daher nicht erforderlich.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Zu den Buchstaben a und b

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlagen auf Drucksache 18/7822 und Drucksa-
che 18/7821 in seiner 97. Sitzung am 27. April 2016 beraten und empfiehlt einstimmig, die Gesetzentwürfe unver-
ändert anzunehmen.

Berlin, den 27. April 2016

Dr. Stephan Harbarth
Berichterstatter

Dirk Wiese
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Katja Keul
Berichterstatterin

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