BT-Drucksache 18/8124

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/7359 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung

Vom 14. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8124
18. Wahlperiode 14.04.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Volker
Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/7359 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung

A. Problem
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Möglichkeit der Zurückweisung der Berufung
ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss auf der Grundlage des § 522 Ab-
satz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) aufzuheben. Trotz der am 1. Januar 2002
in Kraft getretenen Änderung der Zivilprozessordnung und einer weiteren Ände-
rung des § 522 Absatz 2 ZPO im Jahr 2011 seien die Reformziele – Entlastung
der Gerichte und einheitliche Anwendung des Zurückweisungsbeschlusses – nicht
erreicht worden. Da durch die Einführung des § 522 Absatz 2 ZPO Rechtsunsi-
cherheit und Ungleichheit im Rechtsmittelrecht aufgrund einer uneinheitlichen
Anwendungspraxis entstanden seien, sei eine Anpassung geboten.

B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Unveränderte Annahme oder Annahme mit Änderungen.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/8124 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/7359 abzulehnen.

Berlin, den 13. April 2016

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende

Sebastian Steineke
Berichterstatter

Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Katja Keul
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8124
Bericht der Abgeordneten Sebastian Steineke, Dr. Johannes Fechner, Harald
Petzold (Havelland) und Katja Keul

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/7359 in seiner 152. Sitzung am 28. Januar 2016
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Beratung überwiesen.

II. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/7359 in seiner 95. Sitzung
am 13. April 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte den Gesetzentwurf, der im Wesentlichen auf eine Rück-
nahme der im Jahr 2002 erfolgten Änderungen im Bereich des § 522 ZPO abziele. Das Ziel der damaligen Reform
– eine Entlastung der Gerichte durch die Vermeidung einer mündlichen Verhandlung in Berufungsverfahren – sei
nicht erreicht worden. Vielmehr hätten sich in den vergangenen Jahren entscheidende Nachteile gezeigt. So werde
die Möglichkeit der einvernehmlichen Zurückweisung bei offensichtlicher Unbegründetheit der Berufung ohne
mündliche Verhandlung von den Gerichten höchst unterschiedlich gehandhabt; dies verdeutlichten statistische
Erhebungen. So habe das OLG Saarbrücken 3,4 Prozent der Berufungen auf diesem Wege erledigt, das OLG
Celle hingegen 21,6 Prozent. Der Zugang zu den Obergerichten sei also nicht mehr einheitlich; dies sei ein großes
Problem, auch mit Blick auf das Vertrauen der Rechtsuchenden. An dieser Situation habe die Reform im Jahr
2011 mit der Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde nichts geändert. Für Rechtsuchende seien eine mündli-
che Verhandlung und eine zweite Tatsacheninstanz bedeutsam; jedenfalls müsse es eine freie Entscheidung der
Parteien sein, diese – gegebenenfalls auch unter Inkaufnahme höherer Kosten – in Anspruch zu nehmen. Ein
Verfahren vor dem Bundesgerichtshof als Revisionsinstanz entspreche oft nicht den Bedürfnissen der Parteien;
zudem führe dies zu zusätzlichen Belastungen des Bundesgerichtshofs. Die Rückkehr zur mündlichen Verhand-
lung sei geboten, um das Vertrauen in rechtstaatliche Verfahren zu stärken. Hinzu komme, dass das Herbeiführen
eines einvernehmlichen Zurückweisungsbeschlusses mindestens so zeitaufwändig sei wie ein normales Beru-
fungsverfahren. Es gebe erfreulicherweise Signale, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher-
schutz eine ähnliche Sichtweise habe; konkrete Vorschläge lägen indes noch nicht vor. Deshalb könne die Be-
handlung des Gesetzentwurfs nicht vertagt werden.

Die Fraktion DIE LINKE. schloss sich diesen Ausführungen und den Gründen für die abschließende Beratung
im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz an.

Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Entwurf ab und wies darauf hin, dass die nunmehr kritisierten Vorschrif-
ten durch die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Jahr 2002 eingeführt worden seien. Die
erwähnten Änderungen im Jahr 2011 mit der Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde seien von den Fraktio-
nen der CDU/CSU und der FDP durchgesetzt worden; hierdurch sei schon eine erhebliche Verbesserung einge-
treten. Dies sei auch der explizite Wunsch der Anwalt- und der Richterschaft gewesen. Diese empfänden die
geltende Regelung als Verfahrenserleichterung und als Ressourcenschonung. Durch die verpflichtende mündliche
Verhandlung sei zum einen ein deutlicher Verfahrensaufwuchs bei den Gerichten zu befürchten; zum anderen
führe dies zu Kostenaufwuchs bei den Parteien durch Terminsgebühren, Reisekosten etc. Die Fraktion bezweifle,
dass dies zu mehr Rechtsicherheit und Zufriedenheit mit der Justiz führen werde. Diskussionswürdig sei das
Thema; der Gesetzentwurf sei in dieser Form jedoch nicht zustimmungsfähig. Wichtiger sei, in den Länderhaus-
halten mehr Geld für die Justiz bereitzustellen.

Die Fraktion der SPD erklärte, der Gesetzentwurf gehe zwar in die richtige Richtung, er greife aber zu kurz. So
sei etwa die Einrichtung spezieller Spruchkörper diskussionswürdig. Derzeit arbeite das Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz an einer entsprechenden Gesetzesvorlage; die Abstimmung mit den Ländern
und den Verbänden stehe bevor. Dies sei aus den vorgetragenen Gründen nötig, aber auch, weil zum Ende des

Drucksache 18/8124 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Jahres 2016 einige Regelungen in der Zivilprozessordnung ausliefen. Deshalb habe die Fraktion eine Vertagung
des vorliegenden Entwurfs angeregt.

Berlin, den 13. April 2016

Sebastian Steineke
Berichterstatter

Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Katja Keul
Berichterstatterin

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