BT-Drucksache 18/8017

Position der Bundesregierung bei der Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum weltweiten Drogenproblem (UNGASS)

Vom 29. März 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8017
18. Wahlperiode 29.03.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Tempel, Matthias W. Birkwald, Ulla Jelpke,
Katrin Kunert, Cornelia Möhring, Azize Tank, Harald Weinberg, Birgit Wöllert,
Kathrin Vogler, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau)
und der Fraktion DIE LINKE.

Position der Bundesregierung bei der Sondersitzung der Generalversammlung
der Vereinten Nationen zum weltweiten Drogenproblem (UNGASS)

Vom 19. bis zum 21. April 2016 wird die Generalversammlung der Vereinten
Nationen die zweite Sondersitzung zum weltweiten Drogenproblem (UNGASS)
durchführen. Dort sollen unter anderem die bisher erreichten Ergebnisse des im
Jahr 2009 festgehaltenen Aktionsplanes der UN-Mitgliedstaaten in der Drogen-
bekämpfung diskutiert werden. Die erste UNGASS-Sitzung fand 1998 mit dem
erklärten Ziel statt, bis zum Jahr 2008 eine drogenfreie Gesellschaft zu erreichen
(„A Drug Free World – We can do it!“, www.un.org/ga/20special/). Bereits im
Vorfeld der UNGASS-Sitzung hatten sowohl einzelne UN-Mitgliedstaaten als
auch weltweit bekannte Persönlichkeiten wie Kofi Annan, zur UNGASS 1998
der UN-Generalsekretär, eine Abkehr von der bisherigen Verbotspolitik gefor-
dert, die auf die Kriminalisierung der Endkonsumierenden setze (Kofi Annan,
Wider den Bann, DER SPIEGEL 8/16). Diese Stimmen sind auch im Büro der
Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (United Nations
Office on Drugs and Crime, UNODC) vernehmbar (www.drugpolicy.org/
news/2015/10/leaked-united-nations-office-drugs-and-crime-unodc-paper-calls-
decriminalizing-drug-use), wonach nur die Entpönalisierung und Entkriminalisie-
rung von Drogenkonsumierenden dazu führe, das gesundheitliche Wohl und die
Menschenrechte zu achten.
Doch neue Ansätze können bis zu einem bestimmten Rahmen auch innerhalb der
bestehenden UN-Verträge zur internationalen Drogenpolitik auf nationaler Ebene
umgesetzt werden. So hat das UNODC den Schritt Portugals, den Besitz geringer
Mengen von Substanzen trotz formalen Verbots von der Strafverfolgung auszu-
nehmen als vereinbar mit den internationalen Rahmenverträgen bezeichnet
(UNODC, World Drug Report 2009, S. 183). Dabei haben die Folgen aus der
Entkriminalisierung von Drogenkonsumierenden Portugal Recht gegeben, sind
doch die Anzahl drogenkonsumierender Jugendlicher und Problemkonsumieren-
der sowie die Anzahl von drogenbezogenen Straftaten signifikant gesunken
(Heino Stöver und Maximilian Plenert, Entkriminalisierung und Regulierung,
http://library.fes.de/pdf-files/iez/10159.pdf, S. 33).
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, meinte auf dem
drogenpolitischen EU-Südamerika-Gipfeltreffen am 12. Februar 2015 in Monte-
video: „Wir glauben, dass der UNGASS 2016 Vorbereitungsprozess der richtige
Moment ist, um ganz offen zu analysieren, wie viel Geld für welches Element der
Drogenpolitik ausgegeben wird, um die Wirksamkeit der verschiedenen Strate-
gien der Angebots- und Nachfragereduzierung Politik zu untersuchen. […] Wir

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glauben, dass es einen dritten Weg im internationalen Drogenpolitik gibt, der we-
der UN-Mitgliedstaaten auffordert, sich in einem ‚Krieg gegen Drogen‘ zu enga-
gieren, noch die UN-Drogenkontrollsystems zu stürzen, die wir als eine Leistung
einschätzen, die nicht zu leichtfertig in Frage gestellt werden sollten.“ So habe
„Deutschland beschlossen, einen entwicklungs- und gesundheitsorientierten An-
satz zur Drogenpolitik als Herzstück seiner Drogenpolitik-Agenda im Rahmen
der deutschen G7-Präsidentschaft 2015 und seines Engagements in der Vorberei-
tung von UNGASS 2016 zu setzen“ (www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien-
dba/Presse/Downloads/Redebeitrag_DdB_zur_Alternativen_Entwicklung_CELAC
_EU_Meeting_11.-12._Februar_2015_Montevideo.pdf).
Die ehemalige Schweizer Bundespräsidentin und als Bundesrätin Leiterin
der Schweizer Delegation bei der ersten UNGASS-Sondersitzung 1998, Ruth
Dreifuss, sagte am 6. März 2016 mit Blick auf die UNGASS-Sitzung 2016: „Das
größte Problem ist immer noch die Widersprüchlichkeit der aktuellen Drogenpo-
litik. Einerseits halten wir Verbote aufrecht, zum Beispiel den Konsum, den Kauf
oder das Anpflanzen von Drogen. Andererseits helfen wir Menschen, die eine
solche Straftat begangen haben. In diesem Widerspruch leben heute die meisten
Länder, die sich dem Schutz der öffentlichen und individuellen Gesundheit ver-
schrieben haben. Diesen Widerspruch sollten wir und die ganze Weltgesellschaft
so bald wie möglich überwinden. Wir sollten aufhören, mündige Menschen zu
bestrafen, die nur sich selbst, aber nicht die Gesellschaft gefährden. Wenn wir die
Ziele unserer Drogenpolitik, nämlich Gesundheit, Wohlbefinden und Sicherheit,
wirklich ernst nehmen, können wir nicht länger ein prohibitives System aufrecht-
erhalten. Die Kontrolle über die ganze Kette müssen die Staaten zurückgewinnen
und nicht in den Händen der Mafia lassen“ (www.spectra-online.ch/de/
spectra/themen/ruth-dreifuss-lvon-der-diesjaehrigen-ungass-erwarte-ich-vor-allem-
ehrlichkeit-r-494-10.html).
Ruth Dreifuss gilt als „Mutter der Viersäulenpolitik“, die aus Prävention, Thera-
pie, Schadensminderung und Repression besteht (www.bag.admin.ch/themen/
drogen/00042/00624/06044/index.html?lang=de). Das Viersäulenmodell wurde
dann auch von Deutschland ähnlich übernommen (www.drogenbeauftragte.de/
presse/pressemitteilungen/2015-02/drogen-und-suchtbericht-2015.html), wobei
Regelungen zur Strafverfolgung von Konsumierenden und Drogenhandel zusam-
men unter „gesetzliche Maßnahmen zur Angebotsreduzierung“ gefasst werden.
Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit hat die Auswirkungen der Schweizer
Drogenpolitik wissenschaftlich evaluieren lassen (www.bag.admin.ch/themen/
drogen/00042/00624/06044/07683/index.html?lang=de), was auch die Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für Deutschland gefordert
haben (Bundestagsdrucksache 18/1613).
Der Weltkommission für Drogenpolitik (Global Commission on Drug Policy) ge-
hören neben dem früheren UN-Generalsekretär verschiedene ehemalige Staats-
und Regierungschefs an (www.globalcommissionondrugs.org). Diese Kommis-
sion hat bereits im Jahr 2014 festgestellt:
„Die Dringlichkeit treibt uns an. Die Erkenntnis, dass das bestehende System
nicht funktioniert, hat sich durchgesetzt, und auch, dass eine Veränderung nötig
und möglich ist. Wir sind überzeugt, dass die 2016 UNGASS (Sondertagung der
Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Thema Drogen) eine histori-
sche Möglichkeit bietet, die Unzulänglichkeiten des Drogenkontrollregimes zu
diskutieren, durchführbare Alternativen zu identifizieren und die Debatte mit der-
jenigen über die Post-2015-Entwicklungsagenda und Menschenrechte zusam-
menzuführen. Wir fordern alle UN-Mitgliederstaaten und -Agenturen auf, die
Frage der Drogenpolitikreform weiterzudenken. […] Wir bitten alle Länder, die
2016 UNGASS als Gelegenheit wahrzunehmen, endlich die Kontrolle über die
Drogen zu erlangen“ (www.globalcommissionondrugs.org/wp-content/uploads/
2016/03/GCDP_2014_taking-control_DE.pdf).

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Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist die Tagesordnung der kommenden UNGASS-Sitzung, und welche

Beschlüsse werden angepeilt?
2. Welche sind jeweils die wesentlichen Positionen und Ziele, die die Bundes-

regierung auf der UNGASS-Sitzung vertreten bzw. erreichen möchte?
3. Welche Position wird die Bundesregierung auf der UNGASS-Sitzung, ins-

besondere bezüglich möglicher Vorschläge für eine Entpönalisierung und
Entkriminalisierung von Drogen mit dem Ziel der Gesundheitsförderung der
Konsumierenden einnehmen?

4. Welche Staaten sind den drei UN-Suchtstoffkonventionen jeweils nicht bei-
getreten?

5. Inwiefern hat sich die internationale Gemengelage in Bezug auf die Bewer-
tung der UN-Suchtstoffverträge nach Ansicht der Bundesregierung seit der
letzten UNGASS-Sitzung 1998 verändert?

6. Wie haben sich die Bewertungen der UN-Suchtstoffabkommen durch die in
den CELAC-Staaten vertretenen südamerikanischen Staaten (CELAC: Ge-
meinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten) auf den
EU-CELAC-Gipfeltreffen in den letzten zehn Jahren nach Wahrnehmung
der Bundesregierung verändert?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus?

7. Inwiefern hat sich die Positionen der US-Regierung in Bezug auf den von ihr
einst ausgerufenen „Krieg gegen die Drogen“ („War on Drugs“) nach Auf-
fassung der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren verändert, und wel-
che Rückschlüsse zieht sie daraus?

8. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, wo-
nach der Konsens der Weltgemeinschaft, der bisher in der Prohibition das
beste Mittel in der Drogenbekämpfung sah, eingedenk der Legalisierung von
Cannabis in Uruguay sowie in einzelnen US-Bundesstaaten, der angestrebten
Cannabislegalisierung in Kanada, der Entkriminalisierung von Cannabiskon-
sumierenden unter anderem in Spanien, Portugal, der Schweiz und der
Tschechischen Republik, der Nichtverfolgung des Cannabishandels in den
Niederlanden und der Forderung einiger süd- und mittelamerikanischer Staa-
ten, Kokain zu entkriminalisieren, zerbrochen ist (bitte Begründung anfüh-
ren)?

9. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung heute das etwa von der letzten
UNGASS-Sitzung 1998 proklamierte Ziel einer drogenfreien Gesellschaft?

10. Inwiefern ist Deutschland mit der Strafverfolgung auch gegen Konsumie-
rende nach Ansicht der Bundesregierung Teil des „Kriegs gegen die Dro-
gen“?

11. Für wie wirksam haben sich die Mittel der Suchstoffabkommen zur Errei-
chung einer drogenfreien Gesellschaft nach Ansicht der Bundesregierung er-
wiesen, und inwiefern lässt diese (fehlende) Wirksamkeit schon Überlegun-
gen nach einer grundsätzlichen Neuausrichtung der Drogenpolitik nach An-
sicht der Bundesregierung notwendig werden?

12. Inwiefern steht es nach Ansicht der Bundesregierung den Unterzeichnerstaa-
ten der drei UN-Suchtstoffabkommen frei, für
a) Cannabis oder
b) andere gemäß UN-Suchtstoffabkommen illegalisierte Drogen
eine Straflosigkeit von Besitz und/oder Erwerb zum eigenen Gebrauch zu
regeln?

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13. Inwiefern steht es nach Ansicht der Bundesregierung den Unterzeichnerstaa-
ten der drei UN-Suchtstoffabkommen frei, für
a) Cannabis oder
b) andere betroffene Drogen
den Besitz und/oder Erwerb zum eigenen Gebrauch zu legalisieren?

14. Inwiefern schreiben die völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Kriminalisie-
rung von Drogenanbau, Drogenbesitz und Drogenkonsum nach Kenntnis der
Bundesregierung strafrechtliche Maßnahmen vor, bzw. inwiefern wären in
Deutschland auch Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände ausreichend, um den
Anforderungen der UN-Verträge zu genügen?

15. Inwiefern binden EU-rechtliche Verpflichtungen die deutschen Gesetz- und
Verordnungsgeber bezüglich repressiver Maßnahmen gegen Drogenkonsu-
mierende, insbesondere bei Besitz geringer Mengen zum Eigenbedarf?

16. Inwiefern erwägt die Bundesregierung, für den Vorschlag der Global Com-
mission on Drug Policy (www.globalcommissionondrugs.org/wp-content/
uploads/2016/03/GCDP_2014_taking-control_DE.pdf, S. 9), wonach den
Staaten durch eine Experimentierklausel in der nationalen Drogengesetzge-
bung der begrenzte und kontrollierte Zugang, zum Beispiel für Cannabis (au-
ßerhalb des medizinischen Gebrauchs), ermöglicht werden soll, auf der
UNGASS-Sitzung einzutreten (bitte Begründung anführen)?

17. Inwiefern ist die kommende UNGASS-Sitzung maßgeblich zur Evaluation
der Wirkungen der UN-Maßnahmen und -Verträge gedacht?
a) Inwiefern hält die Bundesregierung die gegenwärtige internationale Dro-

genpolitik für aussagefähig evaluiert?
b) Inwiefern sind die deutschen umsetzenden Regelungen im Betäubungs-

mittelrecht in ihren vielfältigen Auswirkungen nach Ansicht der Bundes-
regierung valide evaluiert?

18. Inwiefern stimmt die Bundesregierung ihrer Drogenbeauftragten Marlene
Mortler zu, dass der UNGASS 2016 Vorbereitungsprozess der richtige Mo-
ment sei, um ganz offen zu analysieren, wie viel Geld für welches Element
der Drogenpolitik ausgegeben wird, um die Wirksamkeit der verschiedenen
Strategien der Angebots- und Nachfragereduzierung Politik zu untersuchen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

19. Inwiefern haben die Bundesregierung oder die Drogenbeauftragte der Bun-
desregierung eine solche Analyse durchgeführt, und wo sind gegebenenfalls
die Ergebnisse einsehbar?

20. Was hat die Bundesregierung getan, um der Resolution der UN-Suchtstoff-
kommission 2006 nachzukommen, derzufolge die erreichten Fortschritte und
die Schwierigkeiten beim Erreichen der von der Vollversammlung in ihrer
20. Sondersitzung (UNGASS 1998) formulierten Ziele und Vorgaben einer
objektiven, wissenschaftlichen, ausgewogenen und transparenten Bewertung
zu unterziehen sind (bitte Inhalt des entsprechenden übersandten Berichts
wiedergeben und darauf eingehen, wie die Kriterien der Bewertung jeweils
eingehalten wurden)?

21. Wie viel Geld wird jeweils für die vier Säulen der deutschen Drogenpolitik
pro Jahr ausgegeben?

22. Welche entwicklungs- und gesundheitsorientierten Ansätze in der Drogen-
politik wurden im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft 2015 und des
deutschen Engagements in der Vorbereitung von UNGASS 2016 verfolgt
und wie maßgeblich vorangebracht (vgl. Zitat der Drogenbeauftragten der
Bundesregierung in der Vorbemerkung der Fragesteller)?

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23. Inwiefern bleibt die Bundesregierung bei ihrer Aussage, dass „eine Abkehr
von den Handlungsverboten, Straf- und Bußgeldbewehrungen sowie den ge-
neralpräventiven Regelungen des Betäubungsmittelrechts nicht geeignet
[wäre], den notwendigen Schutz der menschlichen Gesundheit sowohl des
Einzelnen wie der Bevölkerung im Ganzen vor den Gefahren zu gewährleis-
ten, die von illegalen Substanzen ausgehen“ (vgl. Antwort der Bundesregie-
rung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdruck-
sache 18/2937)?

24. Inwiefern hält die Bundesregierung die Aussage der Weltkommission für
Drogenpolitik auch auf Deutschland für übertragbar, dass „die weltweite
Drogenprohibition […] nicht nur seine ursprünglich deklarierten Ziele ver-
fehlt [hat], sie hat auch alarmierende soziale und gesundheitliche Probleme
geschaffen“ (www.globalcommissionondrugs.org/wp-content/uploads/2016/
03/GCDP_2014_taking-control_DE.pdf)?

25. Inwiefern stimmt die Bundesregierung den häufig zu öffentlichen Anhörun-
gen des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages eingeladenen
Sachverständigen Jörn Patzak und Prof. Dr. Rainer Thomasius zu, die durch
eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) nicht nur eine Entkri-
minalisierung des Besitzes von geringen Mengen Cannabis (Soll-Regelung
in § 31a BtMG zur Nichtverfolgung, unter anderem des Besitzes einer gerin-
gen Menge Cannabis), sondern auch die Erlaubnis, eine geringe Zahl von
Cannabispflanzen zum eigenen Bedarf anzubauen, fordern?

26. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung des ehemaligen UN-
Generalsekretärs Kofi Annan, wonach es akzeptiert werden sollte, „dass eine
drogenfreie Welt eine Illusion ist“ (www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/
kofi-annan-die-illusion-von-einer-drogenfreien-welt-a-1078446.html)?

27. Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Eidgenössischen Kommission für
Drogenfragen (EKDF) zu, dass es im Jahr 2014 bei der High Level Review
der UN-Betäubungsmittelkommission verpasst wurde, das komplexe Dro-
genthema offen und konstruktiv zu diskutieren (www.bag.admin.ch/themen/
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Berlin, den 29. März 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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