BT-Drucksache 18/7865

Entwicklung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren und die wirtschaftliche Lage der Kureinrichtungen

Vom 14. März 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7865
18. Wahlperiode 14.03.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Kunert, Birgit Wöllert, Inge Höger, Ulla Jelpke,
Katja Kipping, Jan Korte, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam),
Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Azize Tank,
Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Pia Zimmermann
und der Fraktion DIE LINKE.

Entwicklung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren und die wirtschaftliche Lage der
Kureinrichtungen

In den letzten Jahren stand die Frage der Bewilligungspraxis von Mutter-/Vater-
Kind-Maßnahmen im Fokus öffentlicher Debatten und Entscheidungen. Nach ei-
nem längeren Diskussionsprozess wurden 2012 eine neue Begutachtungsrichtli-
nie und Umsetzungsempfehlungen verabschiedet. Deren Anwendung hat zu einer
Verbesserung der Bewilligungspraxis bei Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen nach
den §§ 24 und 41 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) geführt. Es
wurde wieder mehr Anträgen stattgegeben, insbesondere für Kuren. Mütter und
Väter konnten ihren Rechtsanspruch wahrnehmen.
Weniger im Fokus stand in der aktuellen Debatte die Situation der Mutter-/Vater-
Kind-Kureinrichtungen selbst. Ihre wirtschaftliche Lage, die Qualität ihrer Leis-
tungsangebote und deren Personalausstattung wurden nicht problematisiert. Nach
Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller gab das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zuletzt im Jahr 2005 eine Studie
in Auftrag. Gegenstand der Studie war die Analyse sowohl der Inanspruchnahme
von Mütter- bzw. Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen als auch der Situation der Ein-
richtungen. Aktuelle Untersuchungen zur wirtschaftlichen Lage der Kureinrich-
tungen sind den Fragestellern nicht bekannt.
Eine wirksame und dauerhafte Umsetzung der neuen Empfehlungen ist aber nur
möglich, wenn es genügend Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen gibt, die über ein
qualitativ hohes Leistungsangebot verfügen.
In den letzten zehn Jahren haben sich hier gravierende Veränderungen ergeben.
Die Qualitätsanforderungen an die Erbringung der Leistungsangebote in den Mut-
ter-/Vater-Kind-Einrichtungen sind gestiegen. Die Einführung eines Qualitätsma-
nagements wurde gesetzlich vorgeschrieben. Eine Verbesserung der Finanzaus-
stattung, die diesen Entwicklungen Rechnung trägt, erfolgte nicht in dem dafür
erforderlichen Maße. Ein großes Problem stellen die aus Sicht der Fragesteller
viel zu niedrigen Tagessätze dar, die die Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen mit
den einzelnen Krankenkassen direkt verhandeln müssen. Die zu niedrigen Ta-
gessätze und die restriktive Bewilligungspraxis von Rehabilitationsmaßnahmen
führten Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen in der Vergangenheit in eine existenz-
bedrohende Lage. In der im Auftrag des BMFSFJ erstellten Studie schätzten fast
70 Prozent ihre wirtschaftliche Lage als problematisch oder sogar existenzbe-
drohlich ein. Daran dürfte sich bis heute nicht viel geändert haben. Die Forderung

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nach höheren bzw. angemessenen Tagessätzen wird von den Krankenkassen mit
dem Argument der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zurückgewiesen.
In ihren Handlungsempfehlungen verwiesen die Autoren der oben genannten Stu-
die darauf, dass „die vorliegende Untersuchung (…) keine Hinweise auf Defizite
im Hinblick auf die wirtschaftliche Führung der MGW-Einrichtungen erkennen
lassen (hat). Entsprechende Kritik wurde auch nicht von Seiten der Kostenträger
geäußert“. Es wird empfohlen, dass „die Krankenkassen weiterhin aufgerufen
(sind), ihre Kostensatzpolitik zu überdenken: Werden qualitativ hochwertige
Leistungen gewünscht, dann muss man im wohlverstandenem Interesse aller Be-
teiligten auch bereit sein, adäquat dafür zu bezahlen. Dies gilt insbesondere im
Hinblick auf die Tatsache, dass – wie es nicht zuletzt in den ‚Anforderungsprofi-
len‘ festgeschrieben ist – den psychosozialen, edukativen und interaktiven Ange-
boten im Rahmen der Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen besondere Bedeutung bei-
gemessen wird. Mit der Bereitstellung des dazu erforderlichen Fachpersonals ist
im Vergleich zu sonstigen stationären Heilbehandlungen ein erheblicher finanzi-
eller Mehraufwand verbunden. Aus diesen Gründen ist deshalb auf Leistungsent-
gelte zu dringen, die eine echte Vollfinanzierung der Mütter- bzw. Mutter-/Vater-
Kind-Maßnahmen auf Dauer sicherstellen. Gefordert ist hier ggf. auch das Bun-
desministerium für Gesundheit, auf dem Verordnungswege auf angemessene
Leistungsentgelte hinzuwirken.“

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich die Antrags- und Bewilligungspraxis von Mutter-/Vater-Kind-

Kuren nach der Verabschiedung der neuen Begutachtungsrichtlinie und der
Umsetzungsempfehlungen vom März 2012 entwickelt?

2. In welcher Art und Weise hat die Bundesregierung „die Umsetzung der dar-
gestellten Maßnahmen und die damit verbundenen Ergebnisse aufmerksam“
beobachtet (www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?
Id=MMD16/882&quelle=alle)?

3. Plant die Bundesregierung eine Evaluierung der Umsetzung der neuen Be-
gutachtungsrichtlinie bzw. ist diese geplant?
Wenn ja, wann und in welcher Art und Weise?
Wenn nein, warum nicht?

4. Haben der GKV-Spitzenverband und der Medizinische Dienst des Spitzen-
verbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) dem Bundesministerium
für Gesundheit (BMG) nach dem 21. März 2012 erneut über Stand und Pro-
bleme der Umsetzung der neuen Begutachtungsrichtlinie berichtet?
Wenn nein, warum nicht und ist dies in nächster Zeit beabsichtigt?

5. Inwieweit haben der GKV-Spitzenverband und der MDS wie angekündigt
die praktische Umsetzung der Begutachtungs- und Verwaltungsverfahren
seit März 2012 im Zusammenhang mit Anträgen auf Leistungen zur medizi-
nischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter nach den §§ 24
und 41 SGB V begleitet und bei Hinweisen auf ungeklärte Umsetzungs-,
Rechtauslegungs- und Verfahrensfragen zu deren Klärung beigetragen
(www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD
16/882&quelle=alle)?

6. Inwieweit wurde der Beschluss der Konferenz der Leitenden Ärztinnen und
Ärzte der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK-Gemeinschaft)
vom 12. Februar 2012 zur verbesserten Dokumentation der Begutachtung
von Anträgen umgesetzt?
Welche Erfahrungen gibt es hier, und inwieweit spiegelt sich das in der Be-
willigungspraxis von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen wider?

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7. Wie haben sich die Ausgaben für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen in den
Jahren von 2012 bis 2015 insgesamt und nach Leistungsarten (medizinische
Vorsorge und medizinische Rehabilitation) entwickelt (bitte nach Kranken-
kassenarten differenzieren)?

8. Um wie viel stiegen die Aufwendungen zur medizinischen Vorsorge und Re-
habilitation für Mütter und Väter in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) im Zeitraum von 2012 bis 2015 gegenüber dem Zeitraum von 2008
bis 2011 (bitte nach Kassen und Kassenarten aufschlüsseln)?

9. Wie hoch ist der Anteil von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen gemessen an
den Gesamtausgaben der GKV in diesen Zeiträumen?

10. Wie haben sich Bedarf und Angebot bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren seit 2012
entwickelt?
Gibt es Wartelisten für Mutter-/Vater-Kind-Kuren?

11. Beabsichtigt das BMFSFJ oder das BMG eine Neuauflage der Studie, um
Angebot und Bedarf an Leistungen in Einrichtungen der Elly Heuss-Knapp-
Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk zu erfassen und zu analysieren,
um auf dieser Grundlage Aussagen über Notwendigkeit und Möglichkeiten
einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung machen zu können?

12. Über welche aktuellen Informationen zu den Belastungen und zur gesund-
heitlichen Situation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Vorsorge- und
Rehabilitationsmaßnahmen und ihrer Kinder verfügen die Krankenkassen
nach Kenntnis der Bundesregierung, und inwieweit lassen sich daraus Hand-
lungsbedarfe für eine qualitätsangemessene Betreuung und deren Finanzie-
rungssicherstellung – insbesondere für angemessene Tagessätze – ableiten?

13. Inwieweit verfügen die Krankenkassen über aktuelle Informationen zur So-
zialstruktur der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Mutter-/Vater-Kind-
Kuren?
Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Mutter-/Vater-Kind-Kuren
hat es in den Jahren von 2008 bis 2015 gegeben (bitte jährlich nach Einrich-
tungen, Müttern, Vätern und Kindern aufschlüsseln)?
Wie stellt sich die Sozialstruktur der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dar
(Anteil Männer, Frauen, Kinder, Alter, Familienstand, Erwerbstätigkeit, mo-
natliches Nettoeinkommen)?

14. Wie viele Anträge zur Gewährung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren wurden in
den Jahren von 2012 bis 2015 bewilligt?

15. Wie viele Anträge zur Gewährung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren wurden in
den Jahren von 2012 bis 2015 abgelehnt und aus welchen Gründen (bitte
aufschlüsseln nach Bundesländern, Krankenkassen)?

16. Bei wie vielen Ablehnungen von Anträgen wurde in dem genannten Zeit-
raum Widerspruch eingelegt und in wie vielen Fällen war der Widerspruch
erfolgreich bzw. wurde als unbegründet zurückgewiesen (bitte aufschlüsseln
nach Bundesländern und Krankenkassen)?

17. Inwieweit ist das Wunsch- und Wahlrecht nach § 40 SGB V von Müttern
und Vätern in Bezug auf die Wahl der Einrichtung in der Praxis gewährleis-
tet?

18. Welche Kenntnisse gibt es über die Zuweisungspraxis der Krankenkassen
von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen an die dafür vorgesehenen Kliniken?
Welchen Stellenwert nehmen dabei die Höhe der Tagessätze, die Qualität der
Leistungsangebote bzw. die Personalausstattung ein?

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19. Wie vereinbart sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Zuweisung
an eine konkrete Kureinrichtung durch die Krankenkassen mit dem in § 40
SGB V durch das Versorgungsstärkungsgesetz gesetzlich festgeschriebenem
Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, wobei als Begründung häufig ein nied-
riger Tagessatz dient?

20. In welchem Zusammenhang stehen nach Kenntnis der Bundesregierung Prä-
ferenzen der Kostenträger und das Wahl- und Wunschrecht in Bezug auf eine
Einrichtung?

21. Inwieweit haben sich seit Verabschiedung der neuen Begutachtungsrichtlinie
Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen der Krankenkas-
sen erhöht?
Welche konkreten Veränderungen hat es diesbezüglich in der Praxis gege-
ben?

22. Wie viele Kliniken, die Versorgungsverträge nach § 111a SGB V mit Kran-
kenkassen abgeschlossen haben, gibt es bundesweit (bitte aufschlüsseln nach
Bundesländern, privatwirtschaftlichen und KK-zugehörigen sowie Träger-
schaft)?

23. Wie hat sich die Anzahl der Einrichtungen in den letzten zehn Jahren entwi-
ckelt?
Wie hat sich die Anzahl der Betten (Mütter/Kinder) insgesamt und pro Ein-
richtung entwickelt?

24. Wie haben sich die Belegungszahlen in diesen Einrichtungen entwickelt, und
wie ist deren Auslastung?

25. Wie viele insgesamt und welche Mutter-/Vater-Kind-Kliniken sind Einrich-
tungen der Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk?
Über welchen Marktanteil verfügen diese Einrichtungen?

26. Wie stellt sich die wirtschaftliche Situation der Mutter-/Vater-Kind-Kliniken
insgesamt dar?
Welche wirtschaftlichen Probleme haben nach Kenntnis der Bundes-
regierung Träger – hier insbesondere Kureinrichtungen – im Bereich der
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen?

27. Wie viele Einrichtungen arbeiten kostendeckend?
Wie viele Einrichtungen sind auf Zuschüsse von Dritten oder sonstige Zu-
weisungen angewiesen?
Wie viele Einrichtungen erzielen einen negativen Jahresabschluss?

28. In welchem Umfang wurden in den letzten zehn Jahren Investitionen in diese
Einrichtungen getätigt?

29. Wie ist die Ausstattung mit Personal (bitte aufschlüsseln nach Pflegefach-
kräften, medizinischen oder psychotherapeutischen Fachberufen und Hilfs-
kräften)?

30. Wie ist der Anteil von Kinder- und Säuglingskrankenpflegerinnen und -pfle-
gern und anderem pädiatrischem Personal am Gesamtpersonal?

31. Wie hoch ist der Anteil von teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern, und wie hat sich dieser Anteil seit 2005 entwickelt?

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32. Wie hoch ist die Anzahl der angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
und der auf Honorarbasis Beschäftigten in den verschiedenen Bereichen der
Einrichtungen?
Hat es hier in den letzten zehn Jahren Veränderungen im Verhältnis von an-
gestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Honorarkräften gegeben?

33. Inwieweit erfolgten Gehaltskürzungen und Auslagerungen, z. B. durch Leih-
arbeit?

34. Wie hat sich die Zahl der in Einrichtungen für Mutter-/Vater-Kind-Kuren
beschäftigten Fachkräfte (in Vollzeitäquivalenten) von 2005 bis 2015 entwi-
ckelt?

35. Wird in den Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen Mindestlohn gezahlt?
Gab es in diesen Einrichtungen Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns?

36. Was sollte aus Sicht der Bundesregierung der Verhandlung von Tagessätzen
zugrunde liegen, und was wird bei der Verhandlung von Tagessätzen tatsäch-
lich zugrunde gelegt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Transparenz der Tagessatzverhand-
lung?
Inwieweit und für wen sollte das Verfahren transparent sein?

37. Inwieweit haben sich die Anforderungsprofile für Rehabilitationsmaßnah-
men in Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen in den letzten zehn Jahren verän-
dert, und inwieweit wurde dem bezüglich der Berechnung bzw. Höhe der
Tagessätze Rechnung getragen?

38. Inwieweit treffen nach Ansicht der Bundesregierung Aussagen zu, dass die
Umsetzung der in den Anforderungsprofilen festgelegten Qualitätsstandards
weder durch eine sachgerechte Vergütung noch durch bevorzugte Belegung
gewürdigt worden sei?

39. Inwieweit steigt für Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen der finanzielle Auf-
wand für Qualitätssicherungsmaßnahmen, und müsste dies nicht zu höheren
Tagessätzen führen?
Wenn nein, warum nicht?

40. Inwieweit könnte die Einhaltung von Qualitätsstandards bei gleichbleiben-
den Kostensätzen zu Lasten einer Weiterentwicklung von therapeutischen
Angeboten führen?
Wenn nein, warum nicht?

41. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor, wonach beim Abschluss
von Versorgungsverträgen nach § 111a SGB V weniger die Qualität als viel-
mehr der Tagessatz die entscheidende Rolle spielt?

42. Inwieweit fordern die Krankenkassen eine immer höhere Leistungsqualität,
sind jedoch nicht bereit, dies finanziell angemessen zu honorieren?

43. Inwieweit ist das Bundesministerium für Gesundheit der Handlungsempfeh-
lung gefolgt, auf angemessene Leistungsentgelte, ggf. auch auf dem Verord-
nungswege, zu dringen, die eine echte Vollfinanzierung der Mütter- bzw.
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen auf Dauer sicherstellen?
Für wann ist dies geplant, und wenn nicht, warum nicht?

Berlin, den 14. März 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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