BT-Drucksache 18/7850

Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"

Vom 10. März 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7850
18. Wahlperiode 10.03.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. André Hahn, Frank Tempel, Katrin Werner,
Herbert Behrens, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Jan Korte,
Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Norbert Müller (Potsdam), Harald Petzold (Havelland),
Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Azize Tank, Harald Weinberg,
Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur“

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur“ ist Teil des aufgelegten Zukunftsinvestitionspro-
gramms der Bundesregierung, welches mit dem ersten Nachtragshaushalt 2015
verabschiedet wurde. Hierzu gab es bereits in der Fragestunde des Deutschen
Bundestages am 4. November 2015 zwei Fragen der Abgeordneten Katrin Kunert
(DIE LINKE.). Für das Bundesprogramm wurden 140 Mio. Euro bereitgestellt.
Interessierte Städte und Gemeinden konnten bis 13. November 2015 Projekte
beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen.
Laut Projektaufruf sollte die Auswahl der Projekte in den Monaten Januar und
Februar 2016 erfolgen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Kommunen haben im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung

kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
beim BBSR Projektanträge (fristgerecht) bis zum 13. November 2015 einge-
reicht, wie viele Anträge sind es insgesamt, und wie hoch ist das damit beim
Bund beantragte Fördervolumen (bitte nach Bundesländern und den Berei-
chen Sport sowie Jugend und Kultur auflisten)?

2. Wie viele Kommunen, die sich in einer Nothaushaltslage befinden, haben
Anträge eingereicht (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3. Warum beträgt der Bundesanteil der Förderung – ausgenommen Kommunen
in Haushaltsnotlagen – in der Regel 45 von Hundert?

4. Für welche Projekte haben die Kommunen Förderanträge gestellt (bitte nach
Regionen, Kommunen, Bundesländern, Förderhöhe sowie den Bereichen
Sport sowie Jugend und Kultur aufschlüsseln), und welche davon wurden
durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor-
sicherheit (BMUB) für eine Förderung ausgewählt?

5. Wie viele interkommunale Projekte sind vor dem Hintergrund der demogra-
phischen Entwicklung und zur Unterstützung der regionalen Bedeutsamkeit
eingereicht worden (bitte nach Regionen, Kommunen, Bundesländern und
den Bereichen Sport, Jugend und Kultur aufschlüsseln)?

Drucksache 18/7850 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

6. Wie viele und welche der eingereichten Anträge wurden nicht positiv be-
schieden, und worin lagen hierfür die Gründe?

7. Welche Bundesländer beabsichtigen, sich freiwillig an der Finanzierung der
Projekte zu beteiligen, und wie ist die Bandbreite?
Warum kann das jeweilige Bundesland nicht den Eigenanteil der Kommune
übernehmen bzw. einen Teil dessen?

8. Wie stellt sich bundesweit die regionale Verteilung der zu fördernden Pro-
jekte konkret dar, auch in Bezug auf städtische und ländliche Räume, und
inwieweit hält die Bundesregierung diese Verteilung für angemessen?

9. Wie viele der eingereichten Projekte im Bereich Sport sowie im Bereich Ju-
gend und Kultur beinhalten auch die Schaffung von Barrierefreiheit (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?

10. Wie viele der förderfähigen Objekte im Bereich Sport befinden sich im Ei-
gentum des Landes bzw. privater Dritter?

11. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Olym-
pischen Sportbunds e. V. (DOSB), dass dieses Programm eine „praxisferne
Konzeption der 100 Millionen Euro Förderlinie des Bundes für Sportstätten
und Jugendeinrichtungen“ sei (Grußwort des DOSB-Vizepräsidenten, Wal-
ter Schneeloch, auf der Fachveranstaltung „Sportstätten- und Sportraument-
wicklung“ am 29. Februar 2016, siehe DOSB-Presse Nr. 9 vom 1. März
2016)?

Berlin, den 10. März 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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