BT-Drucksache 18/7686

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 18/7537 - Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern

Vom 24. Februar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7686
18. Wahlperiode 24.02.2016
Bericht*
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 18/7537 –

Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Ausweisung von straffälligen
Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung
bei straffälligen Asylbewerbern

* Die Beschlussempfehlung wurde gesondert auf Drucksache 18/7646 verteilt.
Drucksache 18/7686 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Andrea Lindholz, Sebastian Hartmann, Ulla Jelpke und
Volker Beck (Köln)

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/7537 wurde in der 156. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. Feb-
ruar 2016 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 90. Sitzung am 23. Februar 2016 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des Änderungsantrags auf Ausschuss-
drucksache 18(4)510 empfohlen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 69. Sitzung am 23. Februar 2016 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen anzunehmen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 55. Sitzung am 23. Februar 2016 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrags der Koali-
tionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 18(4)510 anzunehmen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 56. Sitzung am 23. Februar 2016 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des Änderungsantrags auf Aus-
schussdrucksache 18(4)510 empfohlen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat in seiner 71. Sitzung am 19. Februar 2016 einvernehmlich beschlossen, eine öffentliche
Anhörung zu der Vorlage durchzuführen. Die öffentliche Anhörung hat der Innenausschuss in seiner 73. Sit-
zung am 22. Februar 2016 durchgeführt. Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung, an der sich 7 Sachverstän-
dige beteiligt haben, wird auf das Protokoll der 73. Sitzung des Innenausschusses vom 22. Februar 2016 ver-
wiesen (Protokoll 18/73). Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 74. Sitzung am 23. Februar 2016
abschließend beraten.
Den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/7537 in der Fassung des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen auf
Ausschussdrucksache 18(4)510 empfiehlt der Innenausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anzunehmen. Den
Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 18(4)510 hat der Innenausschuss mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7686
IV. Begründung

1. Zur Begründung allgemein wird auf Drucksache 18/7537 hingewiesen. Die vom Innenausschuss vorgenom-
menen Änderungen auf Grundlage des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache
18(4)510 begründen sich wie folgt:
Zu Nummer 1 (Artikel 2 Nummer 2)
Das Bundesamt kann die in § 60 Absatz 8 des Aufenthaltsgesetzes enthaltenen Ausschlussgründe nur anwenden,
wenn es über die entsprechenden Informationen verfügt. Hierzu sollen die Strafverfolgungsbehörden dem Bun-
desamt unmittelbar von sich aus entsprechende Mitteilungen machen. Durch die Unterrichtungsverpflichtung
der Strafverfolgungsbehörden kann sichergestellt werden, dass dem Bundesamt die Ausschlussgründe nach § 60
Absatz 8 des Aufenthaltsgesetzes nicht über längere Zeit unbekannt bleiben. Die Übermittlungspflicht soll mit
Erhebung der öffentlichen Klage einsetzen. Das Bundesamt kann in diesen Fällen bei einer sich abzeichnenden
Ablehnung des Asylantrags prioritär über den Asylantrag entscheiden. Im Falle einer sich abzeichnenden An-
erkennung des Asylsuchenden als Flüchtling kann das Bundesamt die Entscheidung über den Asylantrag zu-
rückstellen, bis Klarheit über den möglichen Ausschlusstatbestand besteht.
Zu Nummer 2 (Artikel 2 Nummer 3 bis 6)
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung.
2. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD betonen, dass der Gesetzentwurf ein wichtiges Signal sei. Die
Taten in der Silvesternacht seien zum Anlass genommen worden, eine Verschärfung des Ausweisungsrechts
bei straffälligen Ausländern vorzusehen. Ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse werde früher als bisher
begründet. Auch die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus könne in Zukunft leichter bei der Erreichung bestimm-
ter Strafbarkeitsschwellen abgelehnt werden als bisher. Die Änderungen entbehrten aber nicht von der Aus-
übung des Ermessens. Dies habe die Anhörung eindeutig bestätigt. Neu sei auch, dass das Bundesamt für Mi-
gration und Flüchtlinge (BAMF) mit der Anklageerhebung von möglichen Straftaten informiert werde. In der
Anhörung habe sich herausgestellt, dass dies zweckmäßig sei. Eine Mitteilung bereits im Ermittlungsverfahren
würde zu einer unnötigen Belastung des BAMF führen. Die Kritik, der Gesetzentwurf sei verfassungswidrig,
könne nicht überzeugen. Die erleichterte Ausweisung von straffälligen Ausländern sei mit rechtsstaatlichen
Grundsätzen vereinbar. Dies sei auch in der Sachverständigenanhörung rechtlich fundiert dargelegt worden. Die
Änderungen seien auch im europäischen Vergleich vertretbar und bewegten sich innerhalb des europäischen
Rechtsrahmens. Der weitaus überwiegende Teil der Flüchtlinge sei von dem Gesetzentwurf ohnehin nicht be-
troffen, da sie sich integrieren und die Rechtsordnung einhalten wollen.
Die Fraktion DIE LINKE. protestiert gegen die Art und Weise des Gesetzgebungsverfahrens. Die wenigen
vorhandenen Stellungnahmen in der Anhörung hätten ein kritisches Bild von dem Gesetzentwurf gezeichnet.
Der Gesetzentwurf verstoße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und gegen EU-Richtlinien. Auch sei bei
der Anhörung deutlich geworden, dass durch das verschärfte Ausweisungsrecht das von der Bundesregierung
angestrebte Ziel nicht erreicht werde. Die meisten der Flüchtlinge mit einer einjährigen Bestrafung könnten
faktisch nicht abgeschoben werden und erhielten letztendlich den Status der Duldung. Deren Integration werde
unmöglich. Daran könne kein gesellschaftliches Interesse bestehen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hebt hervor, dass der als Köln-Gesetz bezeichnete Gesetzentwurf
nur suggeriere, dass in Zukunft mehr Personen schneller abgeschoben werden könnten. Faktisch werde die Ab-
schiebung auch in Zukunft oft nicht möglich sein, da die Herkunftsstaaten nicht kooperierten und keine Papiere
ausstellten. Der Gesetzentwurf sei im Ganzen nicht stimmig. Dies habe auch die Anhörung gezeigt. Der Tatbe-
stand der aufenthaltsrechtlichen List sei zu unbestimmt und stelle ein Problem für die Rechtsanwendung dar.
Die im Entwurf angeführten Rechtsgüter seien willkürlich ausgewählt. Während einerseits bereits ein mehrfa-
cher Ladendiebstahl für eine Ausweisung genügen soll, seien wesentliche, die Sicherheit des Landes tatsächlich
gefährdende Rechtsgüter nicht aufgenommen worden. Dies sei nicht konsistent. Ebenso widersprüchlich sei,
dass Bewährungsstrafen, die regelmäßig nur bei einer günstigen Sozialprognose verhängt würden, zur Auswei-
sung führen könnten. Der Gesetzentwurf lasse insoweit die Ausweisung aus bloß generalpräventiven Gründen
zu. Das sei mit höherrangigem Recht nicht vereinbar. Der Entwurf zwinge Flüchtlinge in die Duldung. Men-
schen, die offensichtlich einer intensiveren sozialen Stabilisierung bedürften, würden weiter destabilisiert.

Drucksache 18/7686 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Berlin, den 23. Februar 2016

Andrea Lindholz
Berichterstatterin

Sebastian Hartmann
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

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