BT-Drucksache 18/7476

Rechtsextreme Vorkommnisse in der Bundeswehr im Jahr 2015

Vom 3. Februar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7476
18. Wahlperiode 03.02.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Christine Buchholz,
Dr. André Hahn, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat,
Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner,
Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Rechtsextreme Vorkommnisse in der Bundeswehr im Jahr 2015

Jedes Jahr werden in der Bundeswehr einige Dutzend rechtsextreme Vorfälle fest-
gestellt. Laut Bericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages vom
26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7250) sind im Jahr 2015 insgesamt
57 Vorkommnisse mit Verdacht auf rechtsextremistischen, antisemitischen oder
fremdenfeindlichen Hintergrund gemeldet worden. 31 dieser Meldungen seien
bislang abgeschlossen, in 19 Fällen wurde ein Dienstvergehen nachgewiesen
bzw. wurden Bundeswehrangehörige als Täter ermittelt.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben sich in der Vergangenheit bereits
mehrfach darüber informiert, wie die Bundeswehr mit rechtsextremen Soldatin-
nen und Soldaten umgeht. Dabei hat sich gezeigt, dass mitunter auch Soldaten,
an deren rechtsextremen Umtrieben kein Zweifel besteht, bis auf weiteres in der
Bundeswehr bleiben und/oder Zugang zu Waffen haben (vgl. Bundestagsdruck-
sache 18/4912). So werden etwa in der genannten Drucksache in der Anlage 1
unter der laufenden Nummer 13 der Tabelle zwei Soldaten erwähnt, die mehrfach
„Sieg – Heil“ gerufen haben. Weder wurde ihre Dienstzeit vorzeitig beendet, noch
wurde ihnen der weitere Dienst an der Waffe verwehrt. Unter der laufenden Num-
mer 21 ist von einem Soldaten die Rede, bei dem unter anderem volksverhetzende
Inhalte auf dem Notebook gefunden wurden. Dieser Soldat wurde zwar vorzeitig
entlassen, hatte aber bis dahin ebenfalls noch Zugang zu Waffen. Unter der lau-
fenden Nummer 25 geht es um einen Soldaten, der mehrfach volksverhetzende
Sprüche gegen einen Kameraden geäußert hat („Man müsste dich vergasen“ etc.);
auch dieser wurde zwar vorzeitig entlassen, hatte aber bis dahin weiterhin Zugang
zu Waffen. Das steht aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller in Wider-
spruch zur Aussage der Bundesregierung, erkannten Rechtsextremisten werde der
Zugang zu Waffen versagt (Bundestagsdrucksache 18/2788).
Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller sollte in jedem Fall si-
chergestellt werden, dass Soldaten, die Sympathien für den Faschismus zeigen,
keinen Zugang mehr zu Waffen haben. Es sollte auch nicht sein, dass es in der
Bundeswehr Soldaten gibt, die gerne mal den „Hitlergruß“ zeigen. Wenn die
rechtlichen Grundlagen nicht ausreichen, um dies zu gewährleisten, müssten sie
geändert werden.

Drucksache 18/7476 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Bundeswehrangehörige sind von den 57 gemeldeten Vorkomm-

nissen betroffen (bitte nach Zivilangestellten und Soldatinnen und Soldaten
differenzieren und verdeutlichen, welche der Meldungen zu den 19 bestätig-
ten gehören)?

2. Was genau war Inhalt der Meldungen?
a) Welchen Status hatten die Soldaten jeweils?
b) Wann fand der Vorfall statt?
c) Wie wurde der Sachverhalt beschrieben?
d) Welche disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen hat die Bun-

deswehr gegen die betroffenen Soldaten ergriffen?
e) Hatten sie weiterhin Zugang zu Waffen?
f) Wurden sie als Ausbilder eingesetzt?
g) Haben sie weiter als Vorgesetzte Befehle erteilt?
h) Wie lange sind sie nach dem Vorkommnis noch im Dienst verblieben?
i) Wurde die Dienstzeit vorzeitig beendet?
j) Welche der Vorfälle wurden als schwerwiegende schuldhafte Verstöße

gegen die politische Treuepflicht bewertet?
3. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung mittlerweile zu den

Verdachtsfällen in Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/4912 machen, die
zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt waren (bitte die
damaligen Angaben soweit wie möglich aktualisieren)?

4. Wie viele rechtsextremistische Verdachtsfälle werden derzeit vom Militäri-
schen Abschirmdienst bearbeitet, und aus welchen Jahren stammen die Hin-
weise?

5. Wie viele rechtsextremistische Verdachtsfälle haben sich im Jahr 2015 be-
stätigt (bitte angeben, in welchen Jahren die Verdachtsfälle aufgenommen
worden waren)?

6. Um welche konkreten Betätigungen ging es in den bestätigen Fällen (bitte
den Status der Soldaten angeben)?
a) Welche der erkannten Rechtsextremisten sind vorzeitig entlassen wor-

den?
b) Welche disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen

die Soldaten ergriffen?
c) In welchen Fällen hatten die betroffenen Soldaten noch Zugang zu Waf-

fen und/oder wurden sie als Ausbilder eingesetzt oder konnten sie anderen
Soldaten Befehle erteilen?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Soldaten, die rechts-
extremistische Propagandadelikte begehen (wie in Bundestagsdrucksache
18/4912 ausgeführt), teilweise noch Zugang zu Waffen haben, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung das Erfordernis angepasster rechtlicher
Grundlagen, um rechtsextremen Soldaten schneller den Zugang zu Waffen
abzuschneiden und sie einfacher vorzeitig zu entlassen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7476
 

9. Ist es der Bundesregierung mittlerweile möglich, nachzuvollziehen, wie viele
der dem Wehrbeauftragten in der Vergangenheit gemeldeten Verdachtsfälle
sich bestätigt haben, und wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus?

Berlin, den 3. Februar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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