BT-Drucksache 18/736

Einrichtung von Jugendberufsagenturen

Vom 6. März 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/736
18. Wahlperiode 06.03.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, Nicole Gohlke, Sigrid Hupach,
Katja Kipping, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Harald Petzold (Havelland),
Azize Tank, Harald Weinberg, Katrin Werner, Jörn Wunderlich, Sabine
Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Einrichtung von Jugendberufsagenturen

Die Angebote des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), Dritten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB III) und Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
zu bündeln, steht seit langem im Fokus verschiedener Debatten, die mit dem Ziel
geführt werden, Jugendliche aus einer Hand zu beraten und zu betreuen sowie in
eine Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt beziehungsweise in eine der vielen
Maßnahmen am Übergang Schule-Beruf vermitteln zu können. Vielerorts exis-
tieren Projekte, in denen eine ressortübergreifende Beratung und Betreuung
stattfindet, z. B. durch die sogenannten Kompetenzagenturen. Der Gedanke, der
einer Jugendberufsagentur zu Grunde liegt, ist folglich nicht neu. Durch das
Hamburger Konzept zur Einrichtung von Jugendberufsagenturen vom Dezem-
ber 2012 ist die Debatte um eine Zusammenlegung der Angebote aus den ver-
schiedenen Sozialgesetzbüchern neu entbrannt.
Ein Ergebnis davon ist die Aufnahme von Jugendberufsagenturen in den Koali-
tionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Darin heißt es: „Die beste und effi-
zienteste Vorsorge gegen Ausbildungsabbrüche und lange Zeiten von Arbeits-
losigkeit im Lebensverlauf sind passgenaue und tragfähige Übergänge von der
Schule in Ausbildung und Beruf. Daher wollen wir den erfolgreichen Ausbil-
dungs- und Berufseinstieg für leistungsschwache Jugendliche erleichtern und
gezielt begleiten. Flächendeckend einzurichtende Jugendberufsagenturen sollen
die Leistungen nach dem SGB II, SGB III und SGB VIII für unter 25-Jährige
bündeln. Datenschutzrechtliche Klarstellungen sollen den notwendigen Infor-
mationsaustausch erleichtern. Junge Menschen, deren Eltern seit Jahren von
Grundsicherung leben, sollen gezielt Unterstützung bekommen.“ Auch wenn
die Zielstellung der Jugendberufsagenturen, niemand soll verlorengehen, ohne
Zweifel begrüßenswert ist, werfen die oben zitierten Formulierungen im Koali-
tionsvertrag viele Fragen auf. Vollkommen unklar bleibt, was eine Jugend-
berufsagentur eigentlich ist, welche konkreten Angebote in welcher Form hier
gebündelt werden sollen und wer die Zielgruppe sein soll. Gleichzeitig wird mit
dem Datenschutz ein Problem benannt, vor dem die Praktiker nicht nur in Ham-
burg stehen.
Derzeit wird in vielen Bundesländern über die Einrichtung von Jugendberufs-
agenturen beraten, so unter anderem in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-
Vorpommern. Am weitesten fortgeschritten ist die Situation in Hamburg. Hier
sind mittlerweile in allen Bezirken Jugendberufsagenturen eingerichtet. Aber
auch in Mecklenburg-Vorpommern wurde im Landkreis Rostock eine Jugend-

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berufsagentur eröffnet. Für Berlin liegt ein umfangreiches Konzept vor, das eine
Umsetzung noch im Jahr 2014 vorsieht.
Die Vorreiterrolle von Hamburg bei der Einrichtung von Jugendberufsagenturen
ist unbestritten. Das hat zur Folge, dass überall, wo über die Einrichtung einer
Jugendberufsagentur beraten wird, sich auf das Hamburger Modell der Jugend-
berufsagentur berufen wird (Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
Drucksache 20/4195). Die Jugendberufsagentur in Hamburg richtet sich an alle
Jugendliche. Die Erfassung der Jugendlichen erfolgt flächendeckend in der
Schule, wozu eigens das Schulgesetz angepasst wurde. Nach Angaben des
Hamburger Senats vom 8. November 2013 wurden 8 446 Jugendliche in den
Jugendberufsagenturen beraten (Bürgerschaft der Freien und Hansestadt
Hamburg Drucksache 20/9801). Von diesen Jugendlichen wurden allerdings
1 319 (15,6 Prozent) als unversorgte Bewerber/Bewerberinnen aufgeführt.
1 019 Jugendliche (12 Prozent) verzichteten auf eine weitere „Beratung“ und
Betreuung durch die Jugendberufsagenturen. Das heißt, dass trotz einer weit ge-
fassten Zielgruppe und großer Anstrengungen viele Jugendliche die Angebote
nicht nutzen beziehungsweise ihnen die Angebote der Jugendberufsagenturen
nicht weiterhelfen.
Gleichzeitig hat das Hamburger Modell Kritik hervorgerufen unter anderem bei
Experten und Expertinnen der Jugendhilfe. Kritiker und Kritikerinnen benennen
die Dreiteilung der Jugendlichen in „Marktkunden“, „Beratungskunden“ und
„Betreuungskunden“ und deren statistische Eingruppierung in Beratungs- und
Bewerbungsfälle. Dies berge die Gefahr von ungeprüften Vorurteilsmustern und
verallgemeinernden, diskriminierenden Zuschreibungsprozessen. Notwendige,
selbständige Orientierungs- und Entscheidungsprozesse von jungen Menschen
könnten dadurch beeinträchtigt werden. Damit wird der Vielseitigkeit Lebens-
und Problemlagen von Jugendlichen nur bedingt Rechnung getragen. Praktiker
weisen auch darauf hin, dass ein Wechsel der Einkategorisierung in der Regel
schwer ist (u. a. Marion Panitzsch-Wiebe: „Niemand soll verloren gehen“ – Eine
kritische Betrachtung der Jugendberufsagentur; DER PARITÄTISCHE HAM-
BURG: „Das Gegenteil von Gut ist Gut Gemeint“). Auch die stattfindende
Sanktionierung von „Betreuungskunden“ der Jugendberufsagenturen im Rah-
men des Hartz-IV-Bezuges wirft viele Fragen auf, unter anderem nach nachran-
gig auffangenden Hilfen durch die Jugendhilfe. In diesem Zusammenhang wird
auch von „fürsorglicher Belagerung“ und „Verfolgungsbetreuung“ gesprochen.
Auffallend anders präsentiert sich das Modell einer Jugendberufsagentur im
Landkreis Rostock (Konzept für ein kreisweites, rechtsübergreifendes Jugend-
berufshilfeangebot des Landkreises Rostock – „Jugendberufsagentur (JBA) –
Landkreis Rostock“). Hier wird von einer wesentlich kleineren Zielgruppe aus-
gegangen, nämlich von Jugendlichen die aufgrund multipler Problemlagen auf
Unterstützung angewiesen sind. Diese eng umrissene Zielgruppe soll ca. 300 Ju-
gendliche umfassen. Sie soll mit geringem Ressourcen und Personalaufwand
über klassische Methoden der Jugendarbeit erreicht, unterstützt und gegebenen-
falls begleitet werden. Deswegen wird folgerichtig von einem Angebot der
Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII ausgegangen.
Alleine diese beiden sehr unterschiedlichen Ansätze von Jugendberufsagenturen
verdeutlichen, dass die entstehenden Jugendberufsagenturen sehr unterschied-
liche Ansätze verfolgen und sich die Kooperationen vor Ort, auch mit den ver-
schiedenen Trägern, äußerst different gestalten werden. Vor diesem Hintergrund
stellt sich die oben umrissene Fragestellung, was eine Jugendberufsagentur
eigentlich ist, welche konkreten Angebote hier gebündelt werden sollen und wer
die Zielgruppe sein soll. Aber auch die Frage nach einem derzeit dominanten
Jugendbild darf nicht zu kurz kommen: Jugendliche sind keine kleinen Erwach-
senen, Jugend ist auf der Suche. Für diese Phase ist es wichtig, dass Jugendliche

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sich ausprobieren können, um einen eigenen Weg zu finden. Die Möglichkeit
des Irrtums muss dabei berücksichtigt werden.
Alle unterschiedlichen Ansätze von Jugendberufsagenturen haben eine Gemein-
samkeit: Auch das beste Übergangssystem mit den besten Jugendberufsagentu-
ren wird den Ausbildungsplatzmangel, der als ein wesentlicher Grund dafür gilt,
dass nur etwa zwei Drittel der 816 000 Ausbildungsinteressierten einen Ausbil-
dungsplatz erhielten, nicht beheben. Durch die sinkende Ausbildungsbereit-
schaft der Betriebe wurde im letzten Jahr mit 530 000 abgeschlossenen Ausbil-
dungsverträgen ein neuer Negativrekord aufgestellt. Daran wird die Einrichtung
von Jugendberufsagenturen nichts wesentlich verändern.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten rechtlichen und verwaltungstechnischen Vorhaben plant

die Bundesregierung, um Jugendberufsagenturen flächendeckend einzu-
richten?

2. Welche Modelle und Konzepte zur Einrichtung und zum Betreiben von Ju-
gendberufsagenturen sind der Bundesregierung bekannt, und worin unter-
scheiden sie sich konzeptionell?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die unterschiedlichen Konzepte
(bitte unter Berücksichtigung der Zielgruppe, der Kooperationspartner, der
Zusammenarbeit der unterschiedlichen Leistungsträger im SGB II, III und
VIII detailliert aufführen)?

3. Welche der Bundesregierung bekannten Jugendberufsagenturen erfüllen die
im Koalitionsvertrag aufgeführten Kriterien?

4. In welchen Strukturen und in welcher rechtlichen Stellung sollen nach Vor-
stellung der Bundesregierung Jugendberufsagenturen verwirklicht werden?

5. An welche Zielgruppe richtet sich nach Auffassung der Bundesregierung
eine Jugendberufsagentur?

6. Welche wissenschaftliche Definition liegt nach Kenntnis der Bundesregie-
rung der im Koalitionsvertrag gewählten Formulierung „leistungsschwache
Jugendlichen“ zugrunde, denen mit Unterstützung der Jugendberufsagentu-
ren ein „erfolgreiche[r] Ausbildungs- und Berufseinstieg“ ermöglicht wer-
den soll, und welche Jugendlichen sind damit konkret gemeint?

7. Sollen nach Vorstellung der Bundesregierung Jugendliche mit Migrations-
hintergrund, Aussiedler und Aussiedlerinnen, Flüchtlinge und Bürger und
Bürgerinnen ohne deutschen Pass in der Arbeit der Jugendbedarfsagenturen
besondere Aufmerksamkeit erhalten?

8. Wie viele Jugendliche sollen mit den Jugendberufsagenturen erreicht wer-
den (bitte relativ und absolut sowie, wenn möglich, nach Bundesländern
aufschlüsseln)?

9. Was soll nach Vorstellung der Bundesregierung konkret in einer Jugend-
berufsagentur passieren?

10. Was soll nach Auffassung der Bundesregierung in einer Jugendberufsagen-
tur nicht passieren?

11. Welche Angebote sollen Jugendliche in einer Jugendberufsagentur mindes-
tens erhalten?

12. Welche Bundesprogramme zur Verbesserung des Überganges von der
Schule in den Beruf sollen in der Arbeit der Jugendberufsagenturen auf-
gehen, welche Programme bleiben daneben bestehen oder werden neu auf-
gelegt oder fortgeführt?

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13. Wann wird das neue Bundesprogramm „Jugend stärken plus“ aufgelegt, und
durch welche inhaltlichen Schwerpunkte wird es sich auszeichnen und von
dem bestehenden Programm „Jugend stärken“ unterscheiden (bitte für die
Programme Kompetenzagenturen und 2. Chance detailliert ausführen)?

14. Aus welchen Mitteln sollen mit Auslaufen des Bundesprogrammes „Jugend
stärken“ zukünftig die Kompetenzagenturen finanziert werden, und wie und
in welcher Höhe wird sich der Bund an der Finanzierung der Kompetenz-
agenturen beteiligen (bitte detailliert aufschlüsseln)?

15. Welche öffentlichen und freien Träger sind nach Kenntnis der Bundesregie-
rung in einer Jugendberufsagentur vereint, und welche Angebote sollen sie
für Jugendliche bereithalten (bitte nach Aufgaben differenziert aufführen)?

16. Welche Rolle soll die Schule einnehmen, damit Jugendberufsagenturen er-
folgreich arbeiten können (bitte detailliert ausführen)?

17. Wie viele Jugendberufsagenturen sind nach Auffassung der Bundesregie-
rung notwendig, um von einer flächendeckenden Einrichtung sprechen zu
können?
Welche Kriterien legt die Bundesregierung hier zu Grunde?

18. Welche Daten müssen nach Auffassung der Bundesregierung in Jugendbe-
rufsagenturen erhoben werden, um gemäß der definierten Zielstellung im
Koalitionsvertrag optimal arbeitsfähig zu sein (bitte detailliert aufführen)?

19. Auf welche Datenbasis unter anderem aus Schule und Jugendhilfe bzw.
SGB-II- und SGB-III-Behörden sollen Jugendberufsagenturen nach Auffas-
sung der Bundesregierung zugreifen können, um gemäß der definierten
Zielstellung im Koalitionsvertrag optimal arbeitsfähig zu sein (bitte detail-
liert aufführen)?

20. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der datenrechtlichen Praxis in den bereits bestehenden Jugendberufs-
agenturen in Hamburg, wonach alle Kunden der Berufsberatung (SGB III)
oder des Jobcenters (SGB II) sich im Rahmen der Erstberatung mit der
Datenerfassung einverstanden erklären müssen, ohne dass dazu nach Auf-
fassung des Hamburger Senats eine Unterschrift seitens der betroffenen
Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten erforderlich sei (vergleiche hierzu
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Drucksache 20/10239)?

21. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der datenrechtlich vorgesehenen Umgangsweise in den einzurichtenden
Jugendberufsagenturen in Berlin, wonach Eltern und Jugendliche der Da-
tenerhebung und Übermittlung schriftlich zustimmen müssen (vergleiche
hierzu Bericht zur Arbeit der Arbeitsgruppe „Jugendberufsagentur in Berlin
umsetzen?“ vom 22. Januar 2014)?

22. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Tatsache, dass die Zielgruppe der Jugendberufsagenturen in der Re-
gel nicht volljährig und nur eingeschränkt rechtsfähig ist, in Hinblick auf die
datenschutzrechtliche Situation und Erfordernisse?

23. Welche datenschutzrechtlichen Veränderungen sind nach Auffassung der
Bundesregierung notwendig, damit die Jugendberufsagenturen ihren Auf-
gaben nachkommen können und eine genauere datenmäßige Erfassung der
Zielgruppe möglich ist (bitte begründen und nach Bundes- und Landesge-
setzen sowie den konkret notwendigen Änderungen aufschlüsseln)?

24. Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die erfassten Daten vor
einem Zugriff durch die NSA und anderen Nachrichtendiensten nachhaltig
geschützt sind?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/736
25. Plant die Bundesregierung zur flächendeckenden Einrichtung von Jugend-
berufsagenturen Änderungen im SGB II, III und VIII (bitte begründen und
nach den konkreten Änderungen aufschlüsseln)?

26. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Länder ihre Schulgesetze än-
dern müssen, damit die Jugendberufsagenturen erfolgreich arbeiten kön-
nen?
Welche Veränderungen wären erforderlich (bitte begründen und nach den
konkret notwendigen Änderungen, wenn möglich, nach Bundesländern, auf-
schlüsseln)?

27. Welche gesetzlichen Änderungen sind darüber hinaus nach Auffassung der
Bundesregierung notwendig, um Jugendberufsagenturen erfolgreich betrei-
ben zu können (bitte begründen und nach Bundesgesetzen und Landes-
gesetzen sowie den konkret notwendigen Änderungen aufschlüsseln)?

28. Welche Aufgaben kommen zur Einrichtung von Jugendberufsagenturen
nach Auffassung der Bundesregierung den Kommunen, Landkreisen, Bun-
desländern und dem Bund sowie den jeweils nachgeordneten Behörden zu
(bitte detailliert ausführen)?

29. Welche personellen und finanziellen Ressourcen werden benötigt, damit
Jugendberufsagenturen nach Ansicht der Bundesregierung erfolgreich ar-
beiten können?
Durch wen, und wie sollen die Ressourcen bereitgestellt werden (bitte de-
tailliert ausführen)?

30. Plant die Bundesregierung ein Programm zur Erstausstattung oder An-
schubfinanzierung bzw. eine Regelfinanzierung von Jugendberufsagenturen
mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt?
Wenn ja, in welcher Höhe, und mit welcher Zielstellung, und wenn nein,
warum nicht?

31. Plant die Bundesregierung ein Programm zur Erstausstattung oder An-
schubfinanzierung bzw. eine Regelfinanzierung von Jugendberufsagenturen
mit Mitteln aus der Bundesagentur für Arbeit?
Wenn ja, in welcher Höhe, und mit welcher Zielstellung, und wenn nein,
warum nicht?

32. Plant die Bundesregierung ein Programm zur Erstausstattung oder An-
schubfinanzierung bzw. eine Projektfinanzierung von Jugendberufsagentu-
ren mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder ähnlichen
Fördertöpfen der Europäischen Union?
Wenn ja, in welcher Höhe, und mit welcher Zielstellung, und wenn nein,
warum nicht?

33. Wer ist ansonsten bzw. darüber hinaus für die finanzielle Ausstattung der Ju-
gendberufsagenturen zuständig (bitte detailliert und nach Angebotsart auf-
schlüsseln)?

34. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Beteiligung der Wirtschaft bzw.
Kammern an den Jugendberufsagenturen vor?
Wenn ja, bitte konkret benennen, wenn nein, bitte begründen, warum nicht?

35. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Beteiligung der Gewerkschaften
an den Jugendberufsagenturen vor?
Wenn ja, bitte konkret benennen, wenn nein, bitte begründen, warum nicht?

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36. Wie sollen nach Vorstellung der Bundesregierung die Kooperationspartner
für die Jugendberufsagenturen gewonnen werden?
Sollen neben freien Trägern auch gewinnorientierte Firmen gewonnen wer-
den?
Sind hierzu öffentliche Ausschreibungen vorgesehen?

37. Ist eine bundesweite Evaluation der bestehenden und einzurichtenden Ju-
gendberufsagenturen vorgesehen?
Wenn ja, bitte Evaluierungsmethoden und -zeitplan vorstellen, wenn nein,
bitte begründen, warum nicht?

38. Welchen Beitrag können Jugendberufsagenturen leisten, um Jugendliche
trotz des Mangels an Ausbildungsplätzen Zukunftsperspektiven zu ermög-
lichen?

39. Fallen arbeitslose Jugendliche, die durch eine Jugendberufsagentur betreut
werden aus der Arbeitslosenstatistik, und wenn ja, warum?

40. Wie und ab wann wird das Antragsverfahren für das neue Bundesprogramm
„Jugend stärken plus“ starten?

Berlin, den 6. März 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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