BT-Drucksache 18/7259

gemäß § 96 der Geschäftsordnung 1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 18/7043, 18/7258 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz) 2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/7203, 18/7258 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz)

Vom 13. Januar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7259

18. Wahlperiode 13.01.2016

Bericht

des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

gemäß § 96 der Geschäftsordnung

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

─ Drucksachen 18/7043, 18/7258 ─

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des

Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken

(Datenaustauschverbesserungsgesetz)

2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

─ Drucksachen 18/7203, 18/7258 ─

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des

Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken

(Datenaustauschverbesserungsgesetz)

Bericht der Abgeordneten Roland Claus, Anja Hajduk, Dr. Reinhard Brandl
und Martin Gerster

Mit den inhaltsgleichen Gesetzentwürfen sollen die gesetzlichen Grundlagen ge-
schaffen werden, um Asyl- und Schutzsuchende sowie Personen, die unerlaubt nach
Deutschland einreisen, unverzüglich durch alle für die Registrierung zuständigen
Stellen schnell registrieren sowie die Informationen allen Stellen im Rahmen der
erforderlichen Aufgabenerfüllung medienbruchfrei übermitteln zu können.

Die finanziellen Auswirkungen der Gesetzentwürfe unter Berücksichtigung der vom
federführenden Innenausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen
Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.

Drucksache 18/7259 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Für die Wirtschaft entstehen weder Erfüllungsaufwand noch Bürokratiekosten aus
neuen oder erweiterten Informationspflichten.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Kerndatensystem im Ausländerzentralregister

Die Schaffung eines Kerndatensystems im Ausländerzentralregister sowie die not-
wendigen Erweiterungen der beim Bundesverwaltungsamt betriebenen Systeme ver-
ursachen beim Bund (Bundesverwaltungsamt und ITZBund) zusätzliche Kosten in
Höhe von einmalig mindestens 15,5 Mio. Euro (davon Bundesverwaltungsamt rd.
13,1 Mio. Euro und ITZBund rd. 2,4 Mio. Euro). Für die dauerhaften Mehrausgaben
nach Schaffung des Stammdatensystems sind jährlich mindestens 4,5 Mio. Euro vor-
zusehen (davon Bundesverwaltungsamt rd. 3,7 Mio. Euro und ITZBund rd. 0,8 Mio.
Euro). Das Bundesverwaltungsamt geht daneben derzeit von einem zusätzlichen
Personalbedarf im Umfang von mindestens 22 Planstellen/Stellen und damit verbun-
denen Personalausgaben von jährlich rd. 1,32 Mio. Euro aus. Das ITZBund geht von
einem Personalbedarf von 4,5 Planstellen/Stellen und damit verbundenen Personal-
ausgaben von jährlich rd. 326.000 Euro aus.

Für die technische Umsetzung des Abgleichverfahrens entstehen im Bundeskrimi-
nalamt und im Bundesamt für Verfassungsschutz sowohl einmalige als auch fortlau-
fende Erfüllungsaufwände. Diese können erst nach Vorliegen der konkreten techni-
schen Umsetzung durch das Bundesverwaltungsamt beziffert werden.

Bei der Bundespolizei, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Ländern und Kom-
munen werden durch Anpassung der IT-Systeme zur Anpassung der Schnittstellen
zum Ausländerzentralregister voraussichtlich Umstellungskosten in nicht quantifi-
zierbarer Höhe entstehen.

Ankunftsnachweis

Die gemäß § 63a des Asylgesetzes neu eingeführte Bescheinigung über die Meldung
als Asylsuchender (Ankunftsnachweis) verursacht folgenden Erfüllungsaufwand:

Mit einer auf Grundlage dieses Gesetzes zu erlassenden Ankunftsnachweisverord-
nung werden für die Herstellung und Auslieferung von Ankunftsnachweisen zusätz-
liche Haushaltsausgaben zu Lasten des Bundes im Jahr 2016 von bis zu 35 Mio. Euro
generiert. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im parlamentarischen Verfahren
zum Bundeshaushalt 2016 im Zusammenhang mit den Aufstockungen infolge der
Flüchtlingskrise im Einzelplan 06 Kapitel 06 33 veranschlagt. In den Folgejahren
2017 und 2018 werden jährlich weitere Kosten zur Implementierung des Ankunfts-
nachweises in Höhe von rund 6 Mio. Euro entstehen.

Für die Herstellung der einzuführenden Ankunftsnachweise ist von Kosten von ca.
1 Euro pro Ankunftsnachweis auszugehen.

Die Einführung des neuen Ankunftsnachweises wird bei den Aufnahmeeinrichtun-
gen nach dem Asylgesetz und den zuständigen Außenstellen des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge zu einer Steigerung des Vollzugsaufwandes führen. Für
den Aufbau des neuen Ankunftsnachweises sind im Haushaltsjahr 2016 Mittel in
Höhe von 35 Mio. Euro im Einzelplan 06, Kapitel 06 33, etatisiert. Etwaiger darüber
hinaus entstehender Mehrbedarf des Bundes an Sach- und Personalmitteln sowohl
für das Kerndatensystem als auch für den Ankunftsnachweis soll finanziell und stel-
lenmäßig im jeweils betroffenen Einzelplan ausgeglichen werden.

In den fünf Aufnahmeeinrichtungen sollen jeweils Asylverfahrenssekretariatskräfte
eingerichtet und ein 24-Stunden/7-Tage-Schichtdienst für die Ausstellung der Nach-
weise gewährleistet werden. Dieser Schichtbetrieb führt zu einem Personalmehrbe-
darf von 4 zusätzlichen Erfassungs(AVS-)Kräften je Aufnahmeeinrichtung, insge-
samt also 20 Stellen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7259
Für die Weiterentwicklung der Datenbank und den 24-Stunden/7-Tage IT-Support
werden für die fünf Aufnahmeeinrichtungen insgesamt 5 gD-Entwickler sowie
50 Mitarbeiter (10 mD je RegZ) benötigt. Darüber hinaus ist eine Führungskraft für
die Steuerung erforderlich.

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt dies zu rund 4 Mio. Euro zu-
sätzlichen Personalkosten jährlich.

Durch die in Artikel 14 vorgesehene Evaluierung der mit diesem Gesetz beschlosse-
nen Maßnahmen entstehen Kosten für die Verwaltung und aufgrund der Einbezie-
hung externen wissenschaftlichen Sachverstands. Diese sind noch nicht quantifizier-
bar.

Die im Hinblick auf einen ersten Sicherheitsabgleich von Daten zu Personen im
Sinne des § 2 Absatz 1a ‒ neu ‒ des AZR-Gesetzes vorgesehene Anpassung des
Aufenthaltsgesetzes führt beim Zollkriminalamt unter Berücksichtigung der zu er-
wartenden Steigerungen im Zusammenhang mit jeweils kurzfristig durchzuführen-
den Überprüfungen zu einem Personalmehrbedarf von 3 Planstellen/Stellen. Darüber
hinaus muss damit gerechnet werden, dass zur Umsetzung der erforderlichen tech-
nischen Anpassungen weiterer personeller und finanzieller Mehrbedarf entsteht, des-
sen Höhe jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht belastbar beziffert werden
kann.

Die im Jahr 2016 erforderlichen Haushaltsmittel zur Umsetzung des Gesetzes wer-
den im Rahmen der bestehenden Ansätze erwirtschaftet. Etwaiger Mehrbedarf des
Bundes an Sach- und Personalmitteln in den Folgejahren soll finanziell und stellen-
mäßig im jeweils betroffenen Einzelplan ausgeglichen werden.

Weitere Kosten

Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbrau-
cherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Der Haushaltsausschuss hält die Gesetzentwürfe mit den Stimmen der Frakti-
onen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des
Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innenausschuss vorgelegten Be-
schlussempfehlung.

Berlin, den 13. Januar 2016

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Roland Claus Anja Hajduk
Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatterin

Dr. Reinhard Brandl Martin Gerster
Berichterstatter Berichterstatter

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