BT-Drucksache 18/7072

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/6489, 18/7038 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Vom 15. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7072
18. Wahlperiode 15.12.2015
Änderungsantrag
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein,
Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Harald
Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Katrin Werner, Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

– Drucksachen 18/6489, 18/7038 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d wird wie folgt geändert:

1. Doppelbuchstabe aa wird wie folgt geändert:

a) Folgender Dreifachbuchstabe aaa wird vorangestellt:

‚aaa) In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „Absatz 1“ durch die Wörter

„diesem Gesetz“ ersetzt.‘

b) Die bisherigen Dreifachbuchstaben aaa bis ddd werden die Dreifachbuch-

staben bbb bis eee.

c) Dreifachbuchstabe bbb wird wie folgt gefasst:

‚bbb) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

„1. Zeiten einer Beurlaubung oder einer Ermäßigung der Arbeits-
zeit um mindestens ein Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit,

die für die Pflege pflegebedürftiger Angehöriger gewährt wor-

den sind,“.‘

d) Dreifachbuchstabe ddd wird wie folgt gefasst:

‚ddd) In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.‘

e) Dreifachbuchstabe eee wird wie folgt gefasst:

‚eee) In Nummer 6 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und“ er-

setzt.‘

Drucksache 18/7072 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
f) Folgender Dreifachbuchstabe fff wird angefügt:

‚fff) Folgende Nummer 7 wird angefügt:

„7. Zeiten der Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jah-
ren, auch wenn hinsichtlich des Kindes die Voraussetzungen

des § 15 Absatz 1 Satz 1 des Bundeselterngeld- und Eltern-
zeitgesetzes vorliegen.“‘

2. Doppelbuchstabe bb wird wie folgt geändert:

a) In Satz 2 werden die Wörter „Nummer 1, 2 und 5“ durch die Wörter
„Nummer 1, 2, 5 und 7“ ersetzt.“

b) In Satz 3 werden die Wörter „Nummer 1 bis 6“ durch die Wörter „Num-

mer 1 bis 7“ ersetzt.“

Berlin, den 15. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Begründung

Die Erweiterung der Regelungen des § 2 Abs. 5 Satz 1 auf Drittmittelverträge beruht auf dem Gesichtspunkt
der Gleichbehandlung. Durch die Regelung werden die Drittmittelgeber dazu angehalten, den Verlängerungs-

anspruch des bzw. der geschützten Beschäftigten von vornherein in ihre Finanzplanung aufzunehmen.

Gleichzeitig wird mit der neuen Nummer 7 eine gesetzliche Regelung geschaffen, die eine automatische Ver-
längerung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen um pauschal zwei Jahre vorsieht, wenn ein oder mehrere

Kinder unter 18 Jahren betreut werden. Eltern, auch von Stief- und Pflegekindern, muss ein solches Recht

grundsätzlich eingeräumt werden, um Beschäftigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.

Bisher wird die bestehende gesetzliche Regelung, die sich im Zuge der Novellierung nicht verändert, von den

Arbeitgebern einseitig so ausgelegt, dass es keine automatische Verlängerung gibt, sondern diese explizit in den
Arbeitsverträgen vereinbart werden muss. Die Evaluation des WissZeitVG im Jahr 2010 hat ergeben, dass dies

in nicht einmal zwei Prozent aller Verträge geschieht. Dies belegt ebenso, dass eine gesetzliche Regelung not-

wendig ist.

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.