Vom 15. Dezember 2015
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7069
18. Wahlperiode 15.12.2015
Änderungsantrag
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein,
Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Harald
Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der
Fraktion DIE LINKE.
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/6489, 18/7038 –
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Von diesen Vorschriften kann durch Tarifvertrag nur zugunsten der Beschäf-
tigten abgewichen werden.“
b) Satz 3 wird aufgehoben.
Berlin, den 15. Dezember 2015
Dr. Sarah Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Begründung
Die derzeit im Wissenschaftszeitvertragsgesetz enthaltene Tarifsperre untersagt den Arbeitgebern und Gewerk-
schaften, vom Gesetz abweichende und für die Beschäftigten günstigere Befristungsregelungen zu vereinbaren,
wie dies sonst im Arbeitsrecht üblich ist. Lediglich für einzelne Fachrichtungen und Forschungsbereiche kann
derzeit hinsichtlich der Höchstbefristungsdauer sowie der Anzahl der zulässigen Verlängerungen befristeter
Beschäftigungsverhältnisse eine Abweichung vom Gesetz tarifvertraglich vereinbart werden. Der vorliegende
Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften für alle Regelungstatbestände fachrichtungs-
und forschungsbereichsübergreifend Befristungsregelungen aushandeln können. Den Tarifpartnern sollte die
Chance gegeben werden, zu einem Interessenausgleich zu kommen und so eine größere Akzeptanz und Sach-
gerechtigkeit des Befristungsrechts in Hochschule und Forschung zu erreichen.
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