BT-Drucksache 18/7069

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/6489, 18/7038 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Vom 15. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7069
18. Wahlperiode 15.12.2015

Änderungsantrag
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein,
Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Harald
Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der
Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

– Drucksachen 18/6489, 18/7038 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Von diesen Vorschriften kann durch Tarifvertrag nur zugunsten der Beschäf-

tigten abgewichen werden.“

b) Satz 3 wird aufgehoben.

Berlin, den 15. Dezember 2015

Dr. Sarah Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Begründung

Die derzeit im Wissenschaftszeitvertragsgesetz enthaltene Tarifsperre untersagt den Arbeitgebern und Gewerk-

schaften, vom Gesetz abweichende und für die Beschäftigten günstigere Befristungsregelungen zu vereinbaren,
wie dies sonst im Arbeitsrecht üblich ist. Lediglich für einzelne Fachrichtungen und Forschungsbereiche kann

derzeit hinsichtlich der Höchstbefristungsdauer sowie der Anzahl der zulässigen Verlängerungen befristeter
Beschäftigungsverhältnisse eine Abweichung vom Gesetz tarifvertraglich vereinbart werden. Der vorliegende

Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften für alle Regelungstatbestände fachrichtungs-

und forschungsbereichsübergreifend Befristungsregelungen aushandeln können. Den Tarifpartnern sollte die
Chance gegeben werden, zu einem Interessenausgleich zu kommen und so eine größere Akzeptanz und Sach-

gerechtigkeit des Befristungsrechts in Hochschule und Forschung zu erreichen.

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