BT-Drucksache 18/6924

Umsetzung des neuen Bundesgleichstellungsgesetzes in den Obersten Bundesbehörden

Vom 1. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6924
18. Wahlperiode 01.12.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Möhring, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth,

Sigrid Hupach, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Sabine Leidig,

Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke,

Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, Katrin Werner, Birgit Wöllert

und der Fraktion DIE LINKE.

Umsetzung des neuen Bundesgleichstellungsgesetzes in den obersten
Bundesbehörden

Im Koalitionsvertrag von 2013 haben die CDU, CSU und SPD vereinbart, „im
Einflussbereich des Bundes eine gezielte Gleichstellungspolitik voran(zu)treiben,
um den Anteil von Frauen in Führungspositionen und in Gremien zu erhöhen und
Entgeltungleichheit abzubauen“. Hierzu sollten die proaktive Umsetzung des
Bundesgleichstellungsgesetzes sowie die Entwicklung eines Gleichstellungsin-
dex gehören.

Im Zuge der Einführung einer Geschlechterquote für die Aufsichtsräte bestimm-
ter Unternehmen haben die Koalitionsfraktionen das Bundesgleichstellungsge-
setz novelliert. In seiner neuen Fassung ist es seit dem 1. Mai 2015 in Kraft.

Die Unternehmens- und Personalberatung Kienbaum hat im Oktober 2014 eine
Studie über Frauen in Führungspositionen der Bundesregierung mit dem Titel
„FRAUEN – MACHT – REGIERUNG“ veröffentlicht. Darin hat sie auch den
Frauen-Führungs-Quotienten (FFQ) entwickelt. Entspricht der Anteil der Frauen
in Führungspositionen genau ihrem Anteil an der Beschäftigtenzahl in einer Be-
hörde, beträgt der Quotient 1.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch war der Frauenanteil an den Leitungspositionen in den Referaten,
Unterabteilungen und Abteilungen sowie unter den beamteten Staatssekretä-
rinnen und Staatssekretären in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum
31. Oktober 2014 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?

2. Wie hoch war der Frauenanteil an den Leitungspositionen in den Referaten,
Unterabteilungen und Abteilungen sowie unter den beamteten Staatssekretä-
rinnen und Staatssekretären in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum
30. April 2015 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?

3. Wie hoch war der Frauenanteil an den Leitungspositionen in den Referaten,
Unterabteilungen und Abteilungen sowie unter den beamteten Staatssekretä-
rinnen und Staatssekretären in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum
31. Oktober 2015 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?

4. Wie hoch war der FFQ in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum
31. Oktober 2014 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?

Drucksache 18/6924 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

5. Wie hoch war der FFQ in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum
30. April 2015 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?

6. Wie hoch war der FFQ in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum
31. Oktober 2015 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?

7. Welche Erklärung hat die Bundesregierung für die Unterschiede bei den FFQ
unter den obersten Bundesbehörden?

8. Was unternimmt die Bundesregierung weiter, um die Ursachen für die Un-
terschiede zwischen den obersten Bundesbehörden festzustellen?

9. Welche Ansätze sieht die Bundesregierung, um Modelle und Beispiele von
obersten Bundesbehörden mit guten FFQ auf die zu übertragen, die einen
schlechten FFQ aufweisen?

10. Welche dieser Ansätze werden von der Bundesregierung aktiv verfolgt?

Wenn keine, warum nicht?

11. Welche obersten Bundesbehörden verfügen über einen Gleichstellungsplan,
der Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in den Führungspositionen
beinhaltet?

12. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung alle obersten Bundesbehörden
zum 1. Januar 2016 einen neuen Gleichstellungsplan erarbeitet haben?

13. Gibt es hierfür – zumindest für die Bundesministerien und das Bundeskanz-
leramt – einen Muster-Gleichstellungsplan?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, bitte beifügen.

14. Welche Ansätze bestehen in den obersten Bundesbehörden, um die Zeitsou-
veränität der Beschäftigten zu erhöhen und die Anwesenheitskultur zu be-
schränken (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?

15. Finden hierüber – zumindest für die Bundesministerien und das Bundeskanz-
leramt – ein Austausch und eine Evaluation innerhalb der Bundesregierung
statt?

Wenn nein, warum nicht?

16. Wie versteht die Bundesregierung darüber hinaus ihren Auftrag, das Bundes-
gleichstellungsgesetz proaktiv umzusetzen, und wie wird sie dem nachge-
hen?

Berlin, den 1. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.