Vom 2. Dezember 2015
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6908
18. Wahlperiode 02.12.2015
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
─ Drucksachen 18/6282, 18/6907 ─
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen
Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden
Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung
bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
(Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz – APAReG)
Bericht der Abgeordneten Thomas Jurk, Andreas Mattfeldt, Roland Claus
und Anja Hajduk
Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung der aufsichts- und berufsrecht-
lichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entspre-
chenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Aufsicht
über die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. Dazu muss
vor allem die Wirtschaftsprüferordnung (WPO) geändert werden. Hinzu kommen
Folgeänderungen unter anderem im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Genossen-
schaftsgesetz (GenG).
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben
Durch die Einrichtung der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirt-
schaft und Ausfuhrkontrolle entstehen dem Bund jährlich geschätzte Gesamtkosten
(Personal- und Sachaufwand) in Höhe von 10,5 Mio. Euro.
Die Abschlussprüferaufsichtsstelle wird für individuell zurechenbare öffentliche
Leistungen, d. h. insbesondere für die Durchführung der Inspektionen bei Ab-
schlussprüfern von Unternehmen von öffentlichem Interesse, kostendeckende Ge-
bühren erheben, die insgesamt schätzungsweise 60 bis 70 Prozent der Gesamtkosten
abdecken werden und dem Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie zufließen sollen.
Drucksache 18/6908 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Einnahmen durch die Verhängung von Geldbußen, Zwangsgeldern und Ordnungs-
geldern in berufsaufsichtlichen Verfahren durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle
fließen dem Bundeshaushalt zu.
Das Gesetz hat keine bezifferbaren Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und
Kommunen.
Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger ergibt sich kein Erfüllungsaufwand.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 13,4 Mio.
Euro aufgrund der EU-Vorgaben zur Weiterleitung von Vorkommnissen. Aufgrund
der übrigen EU-Vorgaben entsteht der Wirtschaft ein neuer laufender Erfüllungsauf-
wand von 2.288.000 Euro, der sich aus Informationspflichten ergibt. Dem stehen
jährliche Entlastungen von insgesamt 754.000 Euro gegenüber. Im Saldo entsteht
damit ein zusätzlicher laufender Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 1,5 Mio.
Euro.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Dem Bund entstehen geschätzte Personal- und Sachkosten zur Einrichtung der Ab-
schlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in
Höhe von 10,5 Mio. Euro jährlich (siehe unter D.). Dem stehen Entlastungen der
Wirtschaftsprüferkammer gegenüber, die sich insbesondere aus dem Wegfall der
Kostentragungsregelung für die Abschlussprüferaufsichtskommission (etwa 6,3
Mio. Euro jährlich) sowie der Verschiebung der Zuständigkeiten für berufsaufsicht-
liche Verfahren bei Prüfern von Unternehmen von öffentlichem Interesse zur Ab-
schlussprüferaufsichtsstelle ergeben.
Durch das Vorhaben entsteht der Verwaltung, insbesondere der Abschlussprüferauf-
sichtsstelle und der Wirtschaftsprüferkammer, ein jährlicher Erfüllungsaufwand von
551.000 Euro. Dem stehen Entlastungen von mindestens 6.000 Euro gegenüber. Der
bei der Abschlussprüferaufsichtsstelle entstehende Erfüllungsaufwand ist in den un-
ter Haushaltsausgaben angegebenen geschätzten Personal- und Sachkosten berück-
sichtigt.
Der Wirtschaftsprüferkammer entsteht ein einmaliger Umstellungsaufwand von ge-
schätzt insgesamt 450.000 Euro durch die verkürzte Prüfung für vereidigte Buchprü-
fer.
Weitere Kosten
Den Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfergesellschaften, die der direkten Auf-
sicht durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle unterliegen, werden im Schnitt keine
Mehrbelastungen entstehen. Es ist davon auszugehen, dass die Gebühren, die die
Abschlussprüferaufsichtsstelle für individuell zurechenbare Leistungen erheben
wird, etwa der Höhe der Mitgliedsbeiträge entspricht, die bisher für die entspre-
chende Tätigkeit durch die Abschlussprüferaufsichtskommission oder die Wirt-
schaftsprüferkammer entrichtet wurden. Der übrigen Wirtschaft, einschließlich mit-
telständischer Unternehmen, entstehen keine direkten sonstigen Kosten. Auswirkun-
gen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisni-
veau, sind nicht zu erwarten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6908
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haus-
haltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft und
Energie vorgelegten Beschlussempfehlung.
Berlin, den 2. Dezember 2015
Der Haushaltsausschuss
Dr. Gesine Lötzsch
Vorsitzende
Thomas Jurk Andreas Mattfeldt Roland Claus Anja Hajduk
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