BT-Drucksache 18/6901

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Özcan Mutlu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/3268 - Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung des Schutzes von Ehe und Familie im Aufenthaltsrecht

Vom 2. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6901
18. Wahlperiode 02.12.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg,
Özcan Mutlu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3268 –

Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung des Schutzes von
Ehe und Familie im Aufenthaltsrecht

A. Problem

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung des
Grundgesetzes sowie unter dem Schutz der Europäischen Menschenrechtskon-
vention und zahlreicher internationaler Menschenrechtsabkommen. Aus dem
Gleichheitssatz ergibt sich, dass der Schutz der Ehe auch der eingetragenen Le-
benspartnerschaft zukommt. Dem wird das Aufenthaltsrecht an etlichen Stellen
nicht gerecht. Vielmehr stellt es beim Nachzug von ausländischen Familienange-
hörigen zahlreiche Hürden auf, die sachlich nicht gerechtfertigt sind – weder
durch volkswirtschaftliche noch durch integrationspolitische Erwägungen. Einige
dieser Hürden wurden von deutschen und europäischen Gerichten bereits teil-
weise oder vollständig als rechtswidrig eingestuft.

B. Lösung

Der Entwurf verwirklicht den besonderen Schutz von Ehe und Familie im Auf-
enthaltsrecht und beseitigt die beim Ehegatten- und Familiennachzug bestehenden
Hürden, die durch keinen sachlichen Grund gerechtfertigt sind. Der Nachzug zu
Ausländerinnen und Ausländern wird unabhängig von deren Aufenthaltserlaubnis
ermöglicht. Für Familienangehörige gut integrierter Jugendlicher und Heran-
wachsender und subsidiär geschützter Personen sowie für nicht sorgeberechtigte
Eltern minderjähriger Kinder werden Erleichterungen vorgesehen. Das Erforder-
nis des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse im Visumverfahren wird abge-
schafft. Die Benachteiligung von Kindern, die das 16. Lebensjahr vollendet ha-
ben, wird abgeschafft. Der Nachzug sonstiger Familienangehöriger wird erleich-
tert.

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 18/6901 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Die Regelungen des Entwurfs sind überwiegend kostenneutral. Zu Kosteneinspa-
rungen, die nicht genauer quantifiziert werden können, dürften die vorgesehenen
Erleichterungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt führen. Diese Einsparungen
dürften etwaige Mehrkosten im Bereich der sozialen Sicherung ausgleichen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6901
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3268 abzulehnen.

Berlin, den 2. Dezember 2015

Der Innenausschuss

Ansgar Heveling
Vorsitzender

Andrea Lindholz
Berichterstatterin

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Monika Lazar
Berichterstatterin

Drucksache 18/6901 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Andrea Lindholz, Rüdiger Veit, Ulla Jelpke und Monika
Lazar

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3268 wurde in der 115. Sitzung des Deutschen Bundestages am
2. Juli 2015 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit und den Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 76. Sitzung am 2. Dezember 2015 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 48. Sitzung am 2. Dezember 2015 mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen empfohlen, den Gesetzent-
wurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 60. Sitzung am 2. Dezember 2015 mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 47. Sitzung am 2. Dezember 2015 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat in seiner 63. Sitzung am 2. Dezember 2015 den Gesetzentwurf abschließend beraten und
empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/3268 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Berlin, den 2. Dezember 2015

Andrea Lindholz
Berichterstatterin

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Monika Lazar
Berichterstatterin

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