BT-Drucksache 18/6807

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/5500, 18/5502, 18/6124, 18/6125, 18/6126 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016)

Vom 24. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6807
18. Wahlperiode 24.11.2015

Änderungsantrag
der Abgeordneten Roland Claus, Heidrun Bluhm, Michael Leutert,
Dr. Gesine Lötzsch und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

– Drucksachen 18/5500, 18/5502, 18/6124, 18/6125, 18/6126 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016
(Haushaltsgesetz 2016)

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Nach § 21 wird folgender § 22 eingefügt:

㤠22

Entlastung der Exekutive von Lobby-Druck

Für sämtliche Personaltitel des Bundeshaushalts gilt: Den Bundesbehör-

den ist es untersagt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit beratender und/oder

Vorgesetztenfunktion zu beschäftigen, die gleichzeitig einen laufenden oder ru-
henden Arbeits- und/oder Werkvertrag mit einem Verband oder einer Perso-

nen- oder Kapitalgesellschaft mit nichtstaatlichen Anteilseignern haben.“

2. Die bisherigen §§ 22 bis 23 werden die §§ 23 bis 24.

Berlin, den 23. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Begründung

In den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, die gleichzei-
tig vertraglich an Unternehmen und Verbände gebunden sind. Die Abgesandten wirken zum Teil direkt an der

Erstellung von Gesetzentwürfen mit. Lobby-Gruppen können so ihre Interessen unmittelbar durchsetzen. Sich

darüber öffentlich empört zu zeigen, reicht nicht aus. Die Exekutive kann nur durch eindeutige Regeln von
Lobby-Druck entlastet werden.

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