BT-Drucksache 18/6614

Fazit der Arbeit der Taskforce "Schwabinger Kunstfund" und Ergebnisse der bisherigen Arbeit des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste

Vom 30. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6614
18. Wahlperiode 30.10.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, Norbert Müller,

Harald Petzold (Havelland), Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Fazit der Arbeit der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ und Ergebnisse
der bisherigen Arbeit des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste

Im September 2015 wurde öffentlich, dass die sogenannte Taskforce Schwabin-
ger Kunstfund zum 31. Dezember 2015 ihre Arbeit offiziell beenden wird, ob-
wohl die Provenienzrecherche zu den Werken der Sammlung Gurlitt noch nicht
vollständig abgeschlossen werden konnte. Seit Anfang dieses Jahres, zum 1. Ja-
nuar 2015, hat parallel das neu gegründete Deutsche Zentrum Kulturgutverluste
seine Arbeit aufgenommen. Wir fragen nach den Hintergründen der Arbeit der
Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ und den Konsequenzen, welche sich aus ih-
rer Beendigung ergeben. Zugleich möchten wir wissen, welche Arbeitsergebnisse
das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in den ersten Monaten seiner Tätigkeit
erzielen konnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wofür konkret die im
Bundeshaushalt 2015 im Kapitel 0452, Titel 685 14, Erläuterungsziffer 2
„Provenienzrecherche und -forschung insbesondere zu NS-Raubkunst, Ein-
zelprojekte“ veranschlagten Mittel für die Taskforce „Schwabinger Kunst-
fund“ in Höhe von 530 050 Euro ausgegeben wurden (bitte nach Verwen-
dungszwecken aufschlüsseln)?

2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Mitglieder der Taskforce
„Schwabinger Kunstfund“ im Zeitraum 2014 und 2015 Honorare erhalten
haben (wenn ja, bitte einzeln nach Personen, Höhe des Honorars und erbrach-
ter Leistung aufschlüsseln)?

3. Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/3488) arbeiteten wegen der oftmals
erforderlichen speziellen Recherche- und Sprachkenntnisse eine wechselnde
Zahl von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, einzeln oder als Re-
chercheteam in unterschiedlichen Vertragskonstellationen und mit unter-
schiedlichen Zeitbudgets der Taskforce zu. Welche Expertinnen und Exper-
ten hat die Taskforce konkret in den Jahren 2014 und 2015 mit Recherchen
und Expertisen beauftragt (bitte einzeln nach Personen, Vertragskonstella-
tion, Zeitraum der Beschäftigung, Höhe des Honorars und Nennung der kon-
kret erbrachten Leistung aufschlüsseln)?

4. Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, welche konkreten Per-
sonen (bitte unter Angabe der geplanten Anzahl und unter Nennung der Na-
men) nach Abschluss der Arbeit der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“
zum 31. Dezember 2015 im Rahmen des angekündigten Folgeprojektes beim

Drucksache 18/6614 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (siehe Bericht der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien – BKM – vom 30. September 2015
zum Kapitel 0452, Titel 685 14, Erläuterungsziffer 2, S. 1) die weitere Erfor-
schung der Kunstwerke der Sammlung Gurlitt übernehmen werden?

5. Plant die Bundesregierung, mit dem Kunstmuseum Bern nach Abschluss der
Arbeit der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ zum 31. Dezember 2015
eine Vereinbarung zu treffen, die eine finanzielle Beteiligung des Kunstmu-
seums Bern an dem geplanten Folgeprojekt beim Deutschen Zentrum Kul-
turgutverluste zur weiteren Erforschung der Werke der Sammlung Gurlitt
vorsieht?

6. Bis zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung, ein Konzept für das
angekündigte Folgeprojekt „Taskforce Schwabinger Kunstfund“ beim Deut-
schen Zentrum Kulturgutverluste für die weitere Erforschung der Kunst-
werke der Sammlung Gurlitt vorzulegen, inklusive kalkuliertem Finanzbe-
darf und Projektlaufzeit?

7. Welche „Einzelprojekte, insbesondere internationale Kooperationen“, wel-
che der Bericht der BKM vom 30. September 2015 zum Kapitel 0452, Ti-
tel 685 14, Erläuterungsziffer 2, S. 1 erwähnt, sind konkret geplant?

8. Liegen konkrete Planungen zu den im Bericht der BKM vom 30. Septem-
ber 2015 zum Kapitel 0452, Titel 685 14, Erläuterungsziffer 2, S. 1 ange-
kündigten „gesamtstaatlich bedeutsamen Konferenzen und Publikationen zur
weiteren Umsetzung der Washingtoner Prinzipen“ vor?

9. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass dem Deutschen Zentrum
Kulturgutverluste laut Bericht der BKM vom 30. September 2015 zum Ka-
pitel 0452, Titel 685 14, Erläuterungsziffer 1 seit Beginn seiner Arbeit im Ja-
nuar 2015 bis zum 30. September 2015 kein einziger Förderantrag von Pri-
vatsammlern oder Privatmuseen vorlag, obwohl auch dies eine Leistung des
Deutschen Zentrums Kulturgutverluste sein soll?

10. Wer erarbeitet das laut Bericht der BKM vom 30. September 2015 zum Ka-
pitel 0452, Titel 685 14, Erläuterungsziffer 1 vom Stiftungsrat erbetene Kon-
zept für Kooperationen mit der universitären und außeruniversitären For-
schungslandschaft wie auch für den Auf- und Ausbau entsprechender For-
schungsverbünde, und wann wird darüber entschieden?

11. Wird dieses Konzept nach einem entsprechenden Beschluss des Stiftungsra-
tes des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste öffentlich gemacht werden?

12. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wann die 507 Werke der Samm-
lung Gurlitt, bei denen ein Raubkunstverdacht ausgeschlossen werden
konnte (siehe Bericht der BKM vom 30. September 2015 zum Kapitel 0452,
Titel 685 14, Erläuterungsziffer 2), an das Kunstmuseum Bern übergeben
werden können?

13. Ist es richtig, dass alle jene Werke der Sammlung Gurlitt, die derzeit noch
beforscht werden (751 aus dem „Münchner Bestand“ und 239 aus dem Salz-
burger Haus, siehe Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung
und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 7. September 2015) und für die
sich auch zukünftig nicht zweifelsfrei der Verdacht des NS-verfolgungsbe-
dingten Entzuges klären lässt, in den Besitz der Bundesrepublik Deutschland
übergehen, da die zwischen der Stiftung Kunstmuseum Bern, dem Freistaat
Bayern und der Bundesrepublik Deutschland geschlossene Vereinbarung
vom 24. November 2014 besagt, dass nur Werke, die frei vom Verdacht NS-
verfolgungsbedingten Entzuges sind, in den Besitz der Stiftung übergehen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6614

 

14. Wie viele und welche Werke der Sammlung Gurlitt plant die BKM
Monika Grütters Ende 2016 in der Bundeskunsthalle Bonn auszustellen
(siehe DER SPIEGEL vom 10. Oktober 2015 „Lauder enttäuscht von Grüt-
ters“; bitte unter Angabe der Anzahl und Titel der Werke)?

15. Wer wird die Ende 2016 in der Bundeskunsthalle Bonn von der BKM Mo-
nika Grütters geplante Ausstellung mit Werken aus der Sammlung Gurlitt
kuratieren, und wird mit externen Experten zusammengearbeitet, und wenn
ja, bitte unter Angabe der Namen?

16. Berechtigt die zwischen der Stiftung Kunstmuseum Bern, dem Freistaat Bay-
ern und der Bundesrepublik Deutschland geschlossene Vereinbarung vom
24. November 2014 die BMK zu einer öffentlichen Ausstellung von Werken
aus der Sammlung Gurlitt?

17. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Deutsche Zentrum Kul-
turgutverluste seine Arbeit im Bereich des Sachgebietes „Kulturgutverluste
SBZ/DDR“ aufgenommen hat; wenn das Deutsche Zentrum Kulturgutver-
luste dies nicht getan hat, und warum fand dies bisher nicht statt?

18. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es für das Sachgebiet „Kul-
turgutverluste SBZ/DDR“ ein zugrunde liegendes Konzept gibt, wer es erar-
beitet hat und ob es öffentlich einsehbar ist?

19. Welche Ergebnisse hatte die laut Bericht der BKM vom 30. September 2015
im Oktober 2015 stattgefundene Expertenbesprechung zu dem Aufgabenfeld
„Kulturgutverluste SBZ/DDR“ und wer war an ihr beteiligt (bitte mit Auflis-
tung der eingeladenen Expertinnen und Experten)?

20. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob dem Deutschen Zentrum Kul-
turgutverluste Förderanträge zum Sachgebiet „Kulturgutverluste SBZ/DDR“
vorliegen, und wenn ja, wie viele?

21. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Deutsche Zentrum Kul-
turgutverluste im Rahmen dieses Sachgebietes eine Kooperation mit der Be-
hörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen plant, und wenn das
Deutsche Zentrum Kulturgutverluste dies nicht tut, bitte begründen, warum
nicht?

22. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass sich im Archiv der Behörde
des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen zahlreiche NS-Unterlagen,
die den Kunstraub sowohl in den vom Deutschen Reich besetzten Gebieten
als auch an der verfolgten jüdischen Bevölkerung belegen, befinden (siehe
Zwölfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Repub-
lik für die Jahre 2013 und 2014, S. 53 f.)?

23. Wie plant die Bundesregierung, diesen Aktenbestand im Rahmen der Aufar-
beitung von Fällen verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter der NS-Zeit
einzubeziehen?

24. Kann die Bundesregierung einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung des
seitens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erar-
beiteten Gesetzentwurfs zu zivilrechtlichen Regelungen für den Umgang mit
NS-Raubkunst vorlegen?

Drucksache 18/6614 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

25. Wann konkret plant die Bundesregierung, den Referentenentwurf des ge-
planten Gesetzes zu zivilrechtlichen Regelungen für den Umgang mit NS-
Raubkunst zu veröffentlichen?

Berlin, den 29. Oktober 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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