BT-Drucksache 18/6601

zu dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/6330 - Einsetzung des 3. Untersuchungsausschusses

Vom 9. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6601
18. Wahlperiode 09.11.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
(1. Ausschuss)

zu dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6330 –

Einsetzung des 3. Untersuchungsausschusses

A. Problem

Um noch offene Fragen im Zusammenhang mit der Terrorgruppe „Nationalsozialis-
tischer Untergrund“ (NSU), den ihr zur Last gelegten Straftaten sowie zu ihrem Um-
feld aufzuklären, streben alle Fraktionen die Einsetzung eines 3. Untersuchungsaus-
schusses an. Er soll an die erfolgreiche Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses
der 17. Wahlperiode anknüpfen und seither bekanntgewordene Fakten, die der
frühere Ausschuss nicht behandeln konnte, verarbeiten.

B. Lösung

Der 1. Ausschuss empfiehlt, den Einsetzungsantrag in geänderter Fassung anzuneh-
men.

Einstimmige Annahme des Antrags in geänderter Fassung.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Nicht erörtert.

Drucksache 18/6601 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:
den Antrag – Drucksache 18/6330 – mit folgender Maßgabe, im Übrigen unver-
ändert, anzunehmen:

In Abschnitt C Nummer II werden vor Satz 1 die folgenden Sätze eingefügt:

„Der Deutsche Bundestag ist sich der verfassungsmäßigen Grenzen seines Untersu-
chungsrechts gegenüber den Sicherheits- und Ermittlungsbehörden der Länder be-
wusst. Er geht davon aus, dass im Verhältnis zu den Landesbehörden Beweisaufnah-
men im Rahmen der Amtshilfe – wie im vorangegangenen 2. Untersuchungsaus-
schuss der 17. Wahlperiode – durchgeführt werden können.“

Berlin, den 5. November 2015

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Dr. Johann Wadephul Bernhard Kaster Sonja Steffen
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatterin

Dr. Petra Sitte Britta Haßelmann
Berichterstatterin Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6601

Bericht der Abgeordneten Bernhard Kaster, Sonja Steffen, Dr. Petra Sitte
und Britta Haßelmann

1) Beratungsverfahren:

Der Deutsche Bundestag hat den von allen Fraktionen eingebrachten Antrag auf Einsetzung eines Untersu-
chungsausschusses auf Drucksache 18/6330 in seiner 130. Sitzung am 15. Oktober 2015 beraten und an den
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.

Der 1. Ausschuss hat den Antrag in seiner 21. Sitzung in Geschäftsordnungsangelegenheiten am 5. November
2015 beraten und die obige Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verabschiedet.

2) Beratungsverlauf:

Gegenstand der Diskussion im Ausschuss war insbesondere die Frage nach den verfassungsrechtlichen Grenzen
des Untersuchungsrechts des Deutschen Bundestages. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD legten dabei
Wert auf die Feststellung, dass die Tätigkeit des angestrebten Untersuchungsausschusses den verfassungsrecht-
lichen Rahmen des Bundesstaatsprinzips und der administrativen Eigenverantwortung der Länder wahren
müsse. Die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstrichen, dass die Länder im Wege
der Amtshilfe die Aufklärungsbemühungen und vor allem die Beweisaufnahmen – wie schon beim vorange-
gangenen 2. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode – unterstützen sollten. Nach eingehenden Beratun-
gen einigten sich alle Fraktionen auf die vorliegende Maßgabe zum Einsetzungsantrag.

3) Begründung der Änderungsmaßgabe:

Durch das Bundesstaatsprinzip ist das Untersuchungsrecht des Deutschen Bundestages auf den Kompetenzbe-
reich des Bundes begrenzt (vgl. nur BVerfGE 77, 1 [44 f., 53]). Das Verhalten der Länder oder von Landesor-
ganen ist kein zulässiger Gegenstand einer Untersuchung des Bundestages (vgl. statt vieler Klein, in:
Maunz/Dürig [Hrsg.], GG, Art. 44 Rn. 138). Die Gefahrenabwehr sowie die Ermittlung und Verfolgung von
Straftaten sind – soweit keine länderübergreifenden Sachverhalte betroffen sind – Aufgabe der Länder. Hinge-
gen kann das Verhalten von Bundesbehörden in der Zusammenarbeit mit Landesbehörden Gegenstand eines
parlamentarischen Untersuchungsverfahrens des Deutschen Bundestages sein (Kretschmer, in: Bonner Kom-
mentar zum GG, Art. 44 Rn. 96; Brocker, in: Epping/Hillgruber [Hrsg.], GG, 2. Aufl. 2013, Art. 44 Rn. 8), wie
dies auch für den geplanten Untersuchungsausschuss beabsichtigt ist.

Berlin, den 5. November 2015

Bernhard Kaster Sonja Steffen Dr. Petra Sitte Britta Haßelmann
Berichterstatter Berichterstatterin Berichterstatterin Berichterstatterin

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.