BT-Drucksache 18/6587

gemäß § 96 der Geschäftsordnung a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 18/5372, 18/6586 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz -KHSG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/5867, 18/6586 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz -KHSG)

Vom 4. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6587

18. Wahlperiode 04.11.2015

Bericht

des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

gemäß § 96 der Geschäftsordnung

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

─ Drucksachen 18/5372, 18/6586 ─

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der

Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG)

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

─ Drucksachen 18/5867, 18/6586 ─

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der

Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG)

Bericht der Abgeordneten Petra Hinz (Essen), Helmut Heiderich, Dr. Gesine Lötzsch
und Dr. Tobias Lindner

Mit den inhaltsgleichen Gesetzentwürfen ist beabsichtigt, die Rahmenbedingungen
für die Krankenhausversorgung weiterzuentwickeln, sodass auch in Zukunft in
Deutschland eine gut erreichbare, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung
sichergestellt werden kann.

Die finanziellen Auswirkungen der Gesetzentwürfe unter Berücksichtigung der vom
federführenden Ausschuss für Gesundheit beschlossenen Änderungen auf die öffent-
lichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund, Länder und Gemeinden

Mit der Einrichtung eines Strukturfonds zur Verbesserung der Versorgungsstruktu-
ren der Krankenhäuser und zum Abbau von Überkapazitäten wird ab dem Jahr 2016
ein Finanzvolumen von bis zu 1 Mrd. Euro bereitgestellt, das zur Hälfte durch die
Länder und aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der gesetzli-
chen Krankenversicherung (GKV) aufzubringen ist. Durch die mit dem Struk-
turfonds geförderte Bündelung und Schwerpunktsetzung von Krankenhauskapazitä-
ten ist in der Folge von einer nicht näher quantifizierbaren Effizienz- und Qualitäts-
steigerung der stationären Versorgung auszugehen.

Drucksache 18/6587 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Darüber hinaus können für die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Ge-
meinden jährliche Mehrbelastungen im Bereich der Beihilfe im niedrigen zweistel-
ligen Millionenbereich entstehen.

Beim Bundeszuschuss für die Altenteiler in der landwirtschaftlichen Krankenversi-
cherung ergeben sich geschätzte Mehrausgaben von 5 Mio. Euro im Jahr 2016,
12 Mio. Euro im Jahr 2017, 14 Mio. Euro im Jahr 2018, 15 Mio. Euro im Jahr 2019
und 17 Mio. Euro im Jahr 2020.

2. Gesetzliche Krankenversicherung

Durch die Maßnahmen des Gesetzes wird die gesetzliche Krankenversicherung vo-
raussichtlich im Jahr 2016 mit rund 0,6 Mrd. Euro belastet, 2017 mit rund 1,5 Mrd.
Euro, 2018 mit rund 1,8 Mrd. Euro, 2019 mit rund 1,9 Mrd. Euro und 2020 mit rund
2,1 Mrd. Euro. Davon werden die dem Strukturfonds insgesamt zur Verfügung ste-
henden Mittel in Höhe von 0,5 Mrd. Euro – soweit sie abgerufen werden – aus der
Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der GKV aufgebracht. Den Mehrausgaben
stehen erhebliche Einsparpotenziale in voraussichtlich dreistelliger Millionenhöhe
gegenüber, die durch Struktureffekte wie z. B. die neuen Maßnahmen zur Stärkung
der Qualitätsorientierung, die zielgenauere Ausgestaltung der Mengensteuerung
oder den Strukturfonds entstehen und nicht genau quantifiziert werden können.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Für die Wirtschaft entsteht im Jahr 2016 ein quantifizierbarer Erfüllungsaufwand
von rund 4,3 Mio. Euro und in den Jahren 2017 und 2018 von rund 4,2 Mio. Euro
jährlich. Die Höhe des in den Jahren ab 2019 entstehenden Erfüllungsaufwands lässt
sich nicht solide schätzen.

Neue Informationspflichten führen 2016 bis 2018 zu quantifizierbaren Bürokratie-
kosten von rund 2,25 Mio. Euro jährlich. Die Bürokratiekosten sind im dargestellten
Erfüllungsaufwand enthalten.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für die Verwaltung liegt der gesamte quantifizierbare Erfüllungsaufwand im Jahr
2015 bei rund 4.000 Euro, 2016 bei rund 610.000 Euro, 2017 bei rund 500.000 Euro
sowie 2018 bei rund 400 000 Euro.

Weitere Kosten

Die sich aus diesem Gesetz ergebenden Mehraufwendungen für die private Kran-
kenversicherung belaufen sich auf ca. 30 Mio. Euro im Jahr 2016, ca. 90 Mio. Euro
im Jahr 2017, ca. 116 Mio. Euro im Jahr 2018, ca. 134 Mio. Euro im Jahr 2019 und
ca. 135 Mio. Euro im Jahr 2020. Auch diesen Mehrausgaben stehen nicht näher
quantifizierbare erhebliche Einsparpotenziale gegenüber.

Der Haushaltsausschuss hält die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 18/5372,
18/5867 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit
der Haushaltslage des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6587

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Gesundheit vorge-
legten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 4. November 2015

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Petra Hinz (Essen) Helmut Heiderich
Vorsitzende und Berichterstatterin Berichterstatter
Berichterstatterin

Dr. Tobias Lindner
Berichterstatter
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