BT-Drucksache 18/6584

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/6156, 18/6583 - Entwurf eines Siebten Besoldungsänderungsgesetzes (7. BesÄndG)

Vom 4. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6584
18. Wahlperiode 04.11.2015
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
─ Drucksachen 18/6156, 18/6583 ─

Entwurf eines Siebten Besoldungsänderungsgesetzes
(7. BesÄndG)

Bericht der Abgeordneten Eckhardt Rehberg, Johannes Kahrs, Dr. Gesine Lötzsch
und Dr. Tobias Lindner

Mit dem Gesetzentwurf sollen das Besoldungsrecht vereinheitlicht und notwendige
Änderungen vorgenommen werden.

Dadurch werden die Maßnahmen des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes
ergänzt, mit denen bereits das Dienstrecht der Soldatinnen und Soldaten in anderen
Bereichen dem Beamtenrecht angenähert worden ist.

Zudem werden verschiedene Einzelmaßnahmen im Besoldungs- und Versorgungs-
recht umgesetzt.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Innenausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen
Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Für den Bundeshaushalt ergeben sich im Einzelplan 14 nach dem Regierungsent-
wurf folgende Mehrausgaben:

Haushaltsjahr 2016: 24,6 Mio. Euro,

Haushaltsjahr 2017: 17,6 Mio. Euro,

Haushaltsjahr 2018: 25,6 Mio. Euro.

Die zu erwartenden Mehrausgaben im Einzelplan 14 werden im Rahmen des jeweils
geltenden Finanzplans gegenfinanziert. Darüber hinaus werden durch die sonstigen
Änderungen des Bundesbesoldungsgesetzes für die weiteren Einzelpläne voraus-
sichtlich nur geringfügige zusätzliche Ausgaben verursacht, die in den jeweiligen
Einzelplänen ausgeglichen werden.

Durch Änderungen im parlamentarischen Verfahren voraussichtlich entstehende
Mehrkosten von rd. 51 Mio. Euro jährlich werden über die jeweiligen Einzelpläne
ausgeglichen.

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Drucksache 18/6584 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für Soldatinnen und Soldaten werden bereits bestehende Informationspflichten neu
gefasst. Ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand entsteht hierdurch nicht.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Der Wirtschaft entstehen keine Bürokratiekosten aus neuen oder erweiterten Infor-
mationspflichten.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für die Verwaltung entsteht durch die Streichung der soldatenspezifischen Sonder-
regelungen ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 30.000 Euro. Jähr-
lich fortlaufend entsteht zudem ein Aufwand in Höhe von 180.000 Euro.

Weitere Kosten

Die Wirtschaft, insbesondere die mittelständische Wirtschaft, ist von den Regelun-
gen nicht betroffen. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbeson-
dere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innenausschuss vorgelegten Be-
schlussempfehlung.

Berlin, den 4. November 2015

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Eckhardt Rehberg Johannes Kahrs

Vorsitzende und Berichterstatter Berichterstatter
Berichterstatterin

Dr. Tobias Lindner

Berichterstatter

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