BT-Drucksache 18/6581

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/6090, 18/6447 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015)

Vom 4. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6581
18. Wahlperiode 04.11.2015

Bericht1)
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

– Drucksachen 18/6090, 18/6447 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum
Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
(Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015)

1) Die Beschlussempfehlung wird als Drucksache 18/6580 gesondert verteilt.

Drucksache 18/6581 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckhardt Rehberg, Johannes Kahrs, Dr. Gesine Lötzsch
und Dr. Tobias Lindner

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag am 29. September 2015 den Entwurf eines Gesetzes über
die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 – Zweites Nach-
tragshaushaltsgesetz 2015 – vorgelegt. Dieser hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6090 in seiner
127. Sitzung am 1. Oktober 2015 zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. Eine Mitbera-
tung hat der Deutsche Bundestag nicht vorgesehen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Zweiten Nachtragshaushalts 2015 werden insbesondere die haushaltsmä-
ßigen Voraussetzungen zur Umsetzung der Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern vom 24. Septem-
ber 2015 zur Bewältigung von Aufgaben im Zusammenhang mit der wachsenden Anzahl von Flüchtlingen und
Asylbewerbern geschaffen, soweit sie das Jahr 2015 betreffen. Nach dem erarbeiteten Gesamtkonzept sollen
die Länder und Kommunen im Jahr 2015 insgesamt in Höhe von 2 Mrd. Euro und im Jahr 2016 in Höhe von
rund 5 Mrd. Euro entlastet werden. Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2015 wird daher die bisher
vorgesehene Entlastung der Länder und Kommunen um 1 Mrd. Euro erhöht und die Einnahmen des Bundes in
gleicher Höhe abgesenkt. Zur Finanzierung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unter-
bringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den kommenden Jahren wird mit dem Zweiten Nachtrags-
haushalt 2015 eine Rücklage gebildet, der 5 Mrd. Euro zugeführt werden. Zudem wird mit Artikel 1 Nummer 3
sichergestellt, dass eine sich zum Abschluss des Haushaltsjahres ergebende Entlastung des Bundeshaushalts in
die vorgenannte Rücklage fließt.

Entsprechend der getroffenen politischen Verständigung der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom
1. Juli 2015 zur Energiewende flankiert der Bund ferner die Energiewende mit zusätzlichen Bundesmitteln.
Hierfür erhält der „Energie- und Klimafonds“ (EKF) einmalig eine zusätzliche Bundeszuweisung in Höhe von
1,3 Mrd. Euro. Zudem werden in diesem Jahr für Programmausgaben nicht benötigte Zuweisungen an den EKF
aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 200 Millionen Euro in die Rücklage des Sondervermögens eingestellt.
Damit stehen ab 2016 zusätzlich 1,5 Mrd. Euro für die Energiewende zur Verfügung. Diese zusätzlichen Bun-
desmittel werden für Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich, in den Kommunen und in der Industrie einge-
setzt.

Darüber hinaus enthält der Entwurf eines Zweiten Nachtragshaushalts 2015 weitere Anpassungen, um die ak-
tuellen Entwicklungen nachvollziehen. Der Bundeshaushalt 2015 bleibt weiterhin ohne neue Schulden ausge-
glichen.

III. Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung

Die nachfolgende Stellungnahme des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung wurde entspre-
chend der Regelung nach § 95 Absatz 1 GO-BT beim Aufruf der jeweiligen Einzelpläne in die Beratung einbe-
zogen:

Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drucksache 18/559) am 15. Oktober 2015 mit dem Entwurf eines Ge-
setzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6581
(Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) (Drucksache 18/6090) befasst und festgestellt, dass eine Nachhaltig-
keitsrelevanz des Gesetzentwurfs gegeben sei.

Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfs getroffen: „Der Entwurf
des Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2015 steht im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der
Bundesregierung. Die im Rahmen des Zweiten Nachtrags vorgesehenen zusätzlichen Ausgaben führen nicht zu
einer Erhöhung der Nettokreditaufnahme. Die im Grundgesetz verankerte Schuldenregel wird weiterhin strikt
eingehalten. Der Zweite Nachtrag zum Bundeshaushalt steht somit im Einklang mit dem Ziel, einen strukturell
ausgeglichenen Bundeshaushalt zu erreichen.“

Wie schon beim Haushaltsgesetz 2016 festgestellt, sei eine Nachhaltigkeitsprüfungsbewertung des kompletten
Haushaltsplanes in allen Einzelplänen nicht möglich. Daher könne nur eine allgemeine Bewertung durchgeführt
werden, wonach die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung insoweit plausibel sei.

Eine Prüfbitte hält der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung daher für nicht erforderlich.

Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

In der 56. Sitzung des Haushaltsausschusses am 30. September 2015 gab Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang
Schäuble im Rahmen der Unterrichtung über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Beschlüsse des Bundes-
kabinetts zur gegenwärtigen Flüchtlingssituation zugleich einen Überblick über den Zweiten Nachtragshaushalt
2015. Die Fraktionen nutzen die sich anschließende Aussprache für erste Stellungnahmen und Nachfragen.

Nach der Überweisung durch den Deutschen Bundestag am 1. Oktober 2015 hat der Haushaltsausschuss den
Gesetzentwurf zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2015 auf Drucksache 18/6090 am 4. November 2015
eingehend beraten.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wiesen zunächst darauf hin, dass die Bewältigung der wachsenden
Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern einer großen gemeinschaftlichen Kraftanstrengung von Bund,
Ländern und Kommunen bedürfe und die öffentlichen Haushalte vor eine erhebliche Herausforderung stelle.
Dieser Herausforderung würden sich die Fraktionen der CDU/CSU und SPD offensiv stellen.

Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015 werde vor allem die haushaltsmäßige Voraussetzung dafür geschaf-
fen, die Vereinbarungen zur Asyl- und Flüchtlingspolitik für das Jahr 2015 umzusetzen, die Bund und Länder
am 24. September 2015 getroffen haben. Schwerpunkt sei die Bildung einer Rücklage in Höhe von 5 Mrd. Euro,
die dazu diene, die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen ab 2016 zumindest teilweise zu fi-
nanzieren. Mit einer Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 werde zudem sichergestellt, dass eine weitere Ent-
lastung des Bundeshaushalts ebenfalls der Rücklage zugeführt werde, wenn sich eine solche zum Abschluss des
Haushaltsjahres eventuell ergebe.

Im Zusammenhang mit der Bewältigung der Flüchtlingssituation wiesen die Fraktionen der CDU/CSU und SPD
insbesondere auf folgende Punkte im Zweiten Nachtragshaushalt hin:

– Über einen Haushaltsvermerk werde die Voraussetzung dafür geschaffen, der Bundesanstalt für Immobi-
lienaufgaben (BImA) zu erlauben, den Ländern und Gemeinden die notwendigen Kosten für die Erstinstand-
setzung und Erschließung (Herrichtungskosten) von Flüchtlingsunterkünften auf Liegenschaften der BImA
zu erstatten. Außerdem werde durch einen weiteren Haushaltsvermerk ermöglicht, Grundstücke zum Zwe-
cke des sozialen Wohnungsbaus verbilligt abzugeben.

– Für die Anpassung der IT-Infrastruktur beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalte das
Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik 25 neue Stellen und Verpflichtungsermäch-
tigungen für 2016 in Höhe von 20 Millionen Euro, damit Asylanträge zeitnah und effektiv bearbeitet werden
können.

– Im Etat des Bundesministeriums des Innern würden folgende Behörden gestärkt:

– das Bundeskriminalamt mit 10 Millionen Euro,

– das Technische Hilfswerk mit 19,4 Millionen Euro,

– das BAMF mit 12,36 Millionen Euro,

– das Auswärtige Amt erhalte zusätzlich 75 Millionen Euro für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland.

Drucksache 18/6581 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Im Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales würden zusätzliche 200 Millionen Euro für das
Arbeitslosengeld II und 450 Millionen Euro bei den Kosten für Unterkunft und Heizung bereitgestellt. Die
Koalition hob ihre kommunalfreundliche Politik hervor. Sie verwies darauf, dass die bisher vorgesehene Ent-
lastung der Länder und Kommunen im Jahr 2015 um 1 Mrd. Euro auf 2 Mrd. Euro erhöht werde und die Ein-
nahmen des Bundes sich entsprechend verringerten. Die Koalition appellierte an die Länder, die vom Bund
erhaltenen Mittel an die Kommunen weiterzugegeben, sofern diese Kostenträger seien.

Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015 erhalte ferner das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend zusätzlich 300 Millionen Euro, damit der Mehrbedarf beim Elterngeld wegen steigender Geburten-
zahlen gedeckt werden könne.

Schließlich gebe es eine einmalige Bundeszuweisung in Höhe von 1,3 Mrd. Euro an den EKF für die Energie-
wende. Laut Koalition würden damit ab 2016 zusätzliche Maßnahmen zum Erreichen der nationalen Klima-
schutzziele ergriffen.

Abschließend hob die Koalition hervor, dass die vorgesehenen Mehrausgaben aufgefangen würden und wie der
Bundeshaushalt 2015 auch der Zweite Nachtragshaushalt 2015 ohne neue Schulden ausgeglichen werde. Dies
gelinge insbesondere dank der Einnahmen aus der Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen, Steuermehrein-
nahmen und Minderausgaben bei den Zinsen.

Die Fraktion DIE LINKE. erläuterte in ihrer Stellungnahme eingangs den Gesetzentwurf. Dieser sehe vor, die
bisher für das laufende Jahr 2015 vorgesehene Entlastung der Länder und Kommunen um 1 Mrd. Euro auf dann
insgesamt 2 Mrd. Euro anzuheben. Darüber hinaus schlage die Bundesregierung vor, dass im Bundeshaushalt
2015 eine Rücklage in Höhe von 5 Mrd. Euro abgebildet werde, die ab dem Jahr 2016 verwendet werden solle,
um die Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen zu unterstützen. Der
Zweite Nachtragshaushalt 2015 solle außerdem die Voraussetzung dafür schaffen, dass die BImA Ländern und
Kommunen notwendige Herrichtungskosten von Flüchtlingsunterkünften auf mietzinsfrei überlassenen Liegen-
schaften der BImA erstatten könne.

Aus dem Bundeshaushalt sollten darüber hinaus für den EKF 1,3 Mrd. Euro zusätzlich aufgebracht werden, um
die deutschen Klimaziele bis 2020 doch noch zu erreichen. Finanziert werden sollten damit Projekte zur Ener-
gie-Einsparung, die im Detail noch nicht beschlossen seien. Ergänzend sollten im Jahr 2015 für Programmaus-
gaben nicht benötigte Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt in Höhe von voraussichtlich 200 Millionen Euro
in die Rücklage des EKF fließen.

Trotz der vorgeschlagenen Erhöhung der Ausgaben sollten weiterhin keine neuen Kredite aufgenommen wer-
den. Dies wolle die Bundesregierung vor allem durch 3,8 Mrd. Euro Einnahmen aus der Versteigerung von
Mobilfunklizenzen im Juni 2015, um 1,2 Mrd. Euro abgesenkte geplante Zinsausgaben für die Schulden des
Bundes sowie bisher nicht abgebildete Steuermehreinnahmen erreichen.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßt die Erkenntnis der Bundesregierung, dass die Bundesländer und Kommunen
im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in wesentlich größerem Umfang als
bisher von der Bundesregierung vorgesehen unterstützt werden müssen. Notwendig sei jedoch eine nachhaltige
und dauerhafte Lösung für die Übernahme der sich auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes ergeben-
den Kosten. Es sei bereits jetzt offensichtlich, dass die Länder und Kommunen noch im laufenden Jahr 2015
mehr Bundesunterstützung benötigten als im Regierungsentwurf für ein Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015
vorgesehen, um ihre sozialen und Integrationsaufgaben meistern zu können.

Deshalb beantragt die Fraktion DIE LINKE., die Länder und Kommunen bereits im laufenden Jahr 2015 mit
weiteren 400 Millionen Euro zu unterstützen.

Die Bundesregierung unternehme alles, um eine scheinbare Kontinuität der schwarzen Null sicher zu stellen.
Im vorgeschlagenen Zweiten Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 versuche sie dies über sogenannte Zuführun-
gen an eine Rücklage im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) zu erreichen. Damit sollten noch im
laufenden Haushaltsjahr 2015 Ausgaben in Höhe von 5 Mrd. Euro abgebildet werden, die tatsächlich jedoch
nicht in 2015 anfielen. Das widerspreche dem Grundsatz der Haushaltsklarheit. Die Bundesregierung bediene
sich dieses Tricks, um den Ausweis einer Neuverschuldung in 2016 zu vermeiden.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD hätten die Politik der Umverteilung von unten nach oben fortgesetzt,
die ihre Vorgängerregierungen begonnen hätten. Sie vertieften die Spaltung des Landes. Die Einnahmebasis
des Staates sei gezielt ausgehöhlt worden, um mit Einsatz des Druckmittels Schuldenbremse einen angeblichen
Sachzwang für Sozialabbau zu schaffen. Die Bundesregierungen der vergangenen Jahrzehnte hätten die Steuern
für Unternehmen und Besserverdienende fortlaufend gesenkt, gleichzeitig über Mehrwertsteuererhöhungen die

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6581
Belastungen für Normal- und Geringverdiener erhöht. Im Ergebnis fehlten dem Bund Mittel für die Ausgaben-
finanzierung, die Schulden des Bundes beliefen sich nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts auf fast
1,3 Billionen Euro (Stand 31. März 2015).

Die von der Bundesregierung in ihrem Vorschlag für einen Zweiten Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 vor-
gesehenen zusätzlichen Mittel für den EKF sollten dazu beitragen, die deutschen Klimaziele bis 2020 doch noch
zu erreichen. Ob das gelinge, sei mehr als fraglich. Eigentlich sollten die Klimaziele vor allem durch eine Ab-
gabe der Energiekonzerne für ihre alten Braunkohlekraftwerke erreicht werden. Dies sei jedoch gescheitert, da
die Bundesregierung unter dem Widerstand der Energiekonzerne eingeknickt sei. Die Überführung alter Kraft-
werke in eine neue Kapazitätsreserve werde nicht zur angestrebten Minderung des Kohlendioxid-Ausstoßes
führen – das bestätige auch das Sondergutachten der Monopolkommission zur Wettbewerbssituation auf den
Energiemärkten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hielt fest, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf für den
zweiten Nachtragshaushalt 2015 die Entlastung der Kommunen im Sinne des Asylkompromisses umsetze.
5 Mrd. Euro seien allerdings zu wenig. Die Kommunen bräuchten jetzt eine stärkere Entlastung. Über die 5-
Mrd.-Euro-Entlastung hinaus leiste der Haushaltsentwurf kaum etwas zur Lösung der Anforderungen durch die
Flüchtlinge. Die Bundesregierung verpasse damit die Gelegenheit, schon jetzt und sofort notwendige Hilfen für
die Flüchtlinge und für Integrationsmaßnahmen zu beginnen. Die Koalition warte auf den Haushalt 2016. So
verstrichen zwei wertvolle Monate. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderten, jetzt und sofort die
Integration von Flüchtlingen zu verbessern, etwa durch mehr Haushaltsmittel für Integrationskurse und Migra-
tionsberatungen.

Im Anschluss an die Beratungen hat der Haushaltsausschuss dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Zweites Nachtragshaushalts-
gesetz 2015) nebst Gesamtplan – Drucksache 18/6090 – in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt.

B. Besonderer Teil

I. Überblick

Mit dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten
Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015)
nebst Gesamtplan – Drucksache 18/6090 – in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung schließt der
Bundeshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 306,9 Mrd. Euro ab. Die Ausgaben des Bundeshaushalts 2015
steigen gegenüber dem Soll des Jahres 2014 um 3,5 Prozent.

Der Entwurf des Zweiten Nachtragshaushalts 2015 sieht keine Nettokreditaufnahme vor. Damit wird die nach
der Schuldenregel zulässige Neuverschuldungsgrenze weiterhin unterschritten. In die Berechnung der für die
Schuldenregel relevanten Nettokreditaufnahme ist neben der Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts auch
der Finanzierungssaldo der Sondervermögen einzubeziehen.

Die Vorgaben des Artikels 115 GG und des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 des Grundgesetzes sind
damit eingehalten.

Im Übrigen wird auf die Anlagen zu diesem Bericht verwiesen.

II. Die Änderungen durch den Haushaltsausschuss im Einzelnen

Bei der Beratung des Entwurfs für einen Zweiten Nachtragshaushalt 2015 lagen dem Haushaltsausschuss
14 Änderungsanträge des Bundesministeriums der Finanzen (Ausschussdrucksachen 2560 und 2676) sowie
1 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. vor (Ausschussdrucksache 2609). Die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN brachte zur Sitzung 3 Änderungsanträge ein (Ausschussdrucksachen 2659, 2660, 2666).

Zur Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit der wachsenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylbe-
werbern brachte das Bundesministerium der Finanzen zahlreiche Änderungsanträge ein, mit denen einerseits

Drucksache 18/6581 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

das Haushaltsgesetz 2015 geändert sowie andererseits zusätzliche Mittel in die Einzelpläne 05 und 06 eingestellt
werden sollten:

Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschloss der Ausschuss, dem § 7 des Haushalts-
gesetzes 2015 einen neuen Absatz 3 anzufügen. Der neue Absatz ermöglicht den Verzicht auf die nach § 8 Ab-
satz 1 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Erstattung der Auslagen für Maßnahmen insbe-
sondere im Rahmen der Amtshilfe zur Bewältigung der Flüchtlingskrise.

Die Veränderungen im Einzelplan 05 betreffen das Kapitel 05 01 – Sicherung von Frieden und Stabilität. Zur
Deckung des akuten Mehrbedarfs für die Flüchtlingskrise beschloss der Ausschuss einstimmig die Anhebung
des Titelansatzes für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland. Mit dem Mittelaufwuchs werden die Hilfspro-
gramme des World Food Programme (WFP) in Syrien, Jordanien und der Türkei sowie des Flüchtlingshilfs-
werks der Vereinten Nationen (UNHCR) für Syrien und die betroffenen Nachbarländer gefördert.

Innerhalb des Einzelplans 06 wurden mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. in Kapitel 06 24 (Bundeskriminalamt)
beim Titel „Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstigen Beschäftigungsentgelten sowie Auf-
wendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige“ die Personalmittel für Datenerfassungskräfte erhöht.
Mit dem gleichen Stimmverhältnis beschloss der Ausschuss, beim Titel „Erwerb von Anlagen, Geräten, Aus-
stattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik“ eine Mittelaufsto-
ckung zur Stärkung der Datenerfassungskapazitäten vorzunehmen.

Der Ausschuss stimmte ferner einstimmig dafür, in Kapitel 06 29 (Bundesanstalt Technisches Hilfswerk) zu-
sätzliche Mittel für die Erstaufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden sowie zur Unterstützung der Bun-
despolizei zur Verfügung zu stellen.

Die ebenfalls einstimmig in Kapitel 06 33 eingestellten zusätzlichen Mittel dienen der Erweiterung der IT-
Infrastruktur des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Der Ausschuss beschloss zudem mit den Stimmen aller Fraktionen, eine Aufwandsentschädigung für kurzfristig
an die Bundespolizei (Kapitel 06 25), an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Kapitel 06 33) sowie
an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Kapitel 06 28) abgeordnete Beschäftigte zu
gewähren.

Im Einzelplan 11 nahm der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. in Kapitel 11 01 eine Anhebung der
Titelansätze für das Arbeitslosengeld II sowie für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft
und Heizung vor, um einen gegenüber den ursprünglichen Prognosen bestehenden Mehrbedarf bei den Bedarfs-
gemeinschaften zu decken.

Durch eine fraktionsübergreifend beschlossene Aufstockung der im Einzelplan 17 (Kapitel 17 01) veranschlag-
ten Mittel für das Elterngeld trug der Haushaltsausschuss einer deutlich höheren Entwicklung der Ist-Ausgaben
aufgrund einer höheren Geburtenentwicklung Rechnung.

Im Einzelplan 32 – Bundeschuld – passte der Ausschuss auf Antrag des Bundesministeriums der Finanzen in
Kapitel 3205 – Verzinsung – den Titel „Zinsen für Bundesanleihen“ aufgrund der aktuellen Marktentwicklung,
insbesondere der Renditeentwicklung nach unten an. In Kapitel 32 08 – Bürgschaften, Garantien und sonstige
Gewährleistungen – nahm der Ausschuss aufgrund einer günstigeren Ausgabe- und Einnahmeentwicklung ein-
stimmig entsprechende Anpassungen vor.

Die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderten in separaten Anträgen, in Einzelplan
60 eine stärkere finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen vorzunehmen, damit diese ihre sozialen und
Integrationsaufgaben erfüllen könnten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte darüber hinaus unter Verweis auf die gestiegenen Flücht-
lingszahlen im Einzelplan 06 eine Aufstockung der Mittel zugunsten von Integrationskursen und der Migrati-
onsberatung für erwachsene Zuwanderer.

Kein Antrag der Oppositionsfraktionen konnte sich gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und SPD durchsetzen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6581
Berlin, den 4. November 2015

Eckhardt Rehberg
Berichterstatter

Johannes Kahrs
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Dr. Tobias Lindner
Berichterstatter

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.