BT-Drucksache 18/6578

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/5294, 18/5770, 18/5976 Nr. 1 18/6569 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung

Vom 4. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6578

18. Wahlperiode 04.11.2015

Bericht

des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

─ Drucksachen 18/5294, 18/5770, 18/5976 Nr. 1, 18/6569 ─

Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung

Bericht der Abgeordneten Dr. André Berghegger, Dr. Hans-Ulrich Krüger,
Dr. Gesine Lötzsch und Dr. Tobias Lindner

Durch die Neuorganisation der Zollverwaltung als interne Reformmaßnahme sollen
die bestehenden Strukturen weiter verschlankt und die Organisationsabläufe effizi-
enter und effektiver werden.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Finanzausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen
Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand sind nicht zu erwarten.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Durch das Gesetz wird kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger begrün-
det. Es werden weder Vorgaben noch Informationspflichten für Bürgerinnen und
Bürger eingeführt, geändert oder aufgehoben.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Durch das Gesetz wird kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, insbesondere für
mittelständische Unternehmen, begründet. Es werden weder Vorgaben noch Infor-
mationspflichten für die Wirtschaft eingeführt, geändert oder aufgehoben.

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Drucksache 18/6578 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

In der Zollverwaltung entsteht im Finanzplanungszeitraum ein einmaliger Umstel-
lungsaufwand von rund 28 Mio. Euro. Der Erfüllungsaufwand entsteht im Wesent-
lichen durch die Anpassung zahlreicher IT-Fachverfahren an geänderte Organisati-
onsstrukturen und durch die sukzessive Ausstattung der Liegenschaften der Zollver-
waltung im gesamten Bundesgebiet mit geeigneter Kommunikationstechnik. Aus
dem Gesetz resultieren weder Mehr- noch Minderausgaben für Personal (Bezüge
und Nebenleistungen). Der finanzielle Mehrbedarf soll im Einzelplan 08 ausgegli-
chen werden.

Weitere Kosten

Das Gesetz verursacht weder sonstige Kosten für die Wirtschaft noch Kosten für die
sozialen Sicherungssysteme. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau,
insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haus-
haltslage des Bundes vereinbar.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanzausschuss vorgelegten Be-
schlussempfehlung.

Berlin, den 4. November 2015

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Dr. André Berghegger Dr. Hans-Ulrich Krüger
Vorsitzende und Berichterstatter Berichterstatter
Berichterstatterin

Dr. Tobias Lindner
Berichterstatter

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