BT-Drucksache 18/6476

Zusammenarbeit mit der Türkei zur Grenzkontrolle und Grenzüberwachung

Vom 21. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6476
18. Wahlperiode 21.10.2015

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,

Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Ulla Jelpke,
Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Zusammenarbeit mit der Türkei zur Grenzkontrolle und Grenzüberwachung

Die Europäische Kommission verhandelt mit der türkischen Übergangsregierung
einen Entwurf für einen „Aktionsplan zur Verstärkung der Zusammenarbeit zwi-
schen der Europäischen Union (EU) und der Türkei bei der Flüchtlingshilfe und
dem Migrationsmanagement“ (Europäische Kommission 6. Oktober 2015), den
der Kommissionspräsident dem türkischen Staatspräsidenten (nicht dem Minis-
terpräsidenten) offiziell überreichte. Die Rede ist von „dringenden Maßnahmen“.
Ziel sei unter anderem, „irreguläre Migrationsströme aus der Türkei in die EU zu
verhindern“. Nach einer „grundsätzlichen Einigung“ müssten sich beide Seiten
nun „über die Details des Entwurfs verständigen“. Die Durchführung des Akti-
onsplans werde auch „zu einer Beschleunigung des Prozesses zur Visaliberalisie-
rung beitragen“.

Die Türkei solle Gelder unter anderem für den Ausbau ihres Grenzmanagements
erhalten. Im Einzelnen ist die Rede von einer „Stärkung der Kapazitäten” und
„Verstärkung“ von Überwachungs- und Patrouillenaufgaben der türkischen Küs-
tenwache. Die Türkei verspricht im Gegenzug eine Aufrüstung ihrer Überwa-
chungsausrüstung und eine höhere Frequenz von Patrouillenfahrten. Auch wird
eine bessere Kooperation mit der griechischen Küstenwache angekündigt. Die
Türkei will zusätzliche Möglichkeiten schaffen, „irreguläre Migranten” die in der
Ägäis aufgegriffen wurden, zurückzunehmen. Die Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union und die Türkei sollen laut dem Aktionsplan gemeinsame Abschie-
beoperationen durchführen. Dies betreffe Geflüchtete, die von rumänischen, bul-
garischen oder griechischen Behörden bei der Einreise über die Türkei festgestellt
würden. Die Türkei soll diese zunächst zurücknehmen. Die EU-Grenzagentur
Frontex ordnet einen Verbindungsbeamten in die Türkei ab und koordiniert die-
sen mit einem bereits in die EU entsandten türkischen Verbindungsbeamten.
Auch EU-Mitgliedstaaten haben Verbindungsbeamte in die Türkei entsandt.

Die Türkei soll möglichst schnell ein seit einigen Jahren geplantes, trilaterales
Gemeinsames Zentrum für die Zoll- und Polizeizusammenarbeit am Grenzüber-
gang Capitan Andreevo umsetzen (Bundestagsdrucksache 17/9678). Nach ur-
sprünglichen Plänen war dort die Ansiedelung auch der EU-Agentur Frontex und
Europol geplant. Ziel ist die Bekämpfung von Fluchthilfe-Netzwerken, was auch
im Aktionsplan untermauert wird. Demnach soll die „operative Kooperation” er-
höht werden. Geflüchtete könnten somit schneller an der Weiterreise gehindert
und gleichzeitig Netzwerke von Fluchthelferinnen und Fluchthelfer aufgedeckt
werden.

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Die Türkei soll ihre Informationssysteme zu Migrantinnen und Migranten aus-
bauen. Geplant sind schnelle Rückführungen in die Herkunftsländer. Um zukünf-
tige Migrationsbewegungen zu verhindern, müssten gemeinsame Gespräche mit
Pakistan, Afghanistan, dem Irak, Iran, Bangladesch, nicht aber mit Syrien erfol-
gen. Die Türkei soll außerdem ihre Visabestimmungen verschärfen, um mehr Ge-
flüchtete an der Einreise zu hindern.

Frontex soll die Kooperation mit der Türkei ausweiten und ein Arbeitsabkommen
umsetzen. Unter anderem prüft die Grenzagentur mit den EU-Mitgliedstaaten, ob
es erforderlich ist, schnelle Eingreifteams (RABIT) „an sensiblen Grenzen“ ein-
zusetzen (Ratsdok. 11782/1/15). Genannt werden Ungarn, Italien und Griechen-
land. Frontex führt vom 4. Februar bis 9. Dezember 2015 an der türkisch-griechi-
schen Grenze eine Gemeinsame Operation „Flexible operative Tätigkeiten 2015
– südöstliche Grenze“ durch (Plenarprotokoll 18/123). Die türkisch-griechische
Grenze ist laut dem Bundesministerium des Innern „Teil des Einsatzraums South
East - Südosten der Schengen-Außengrenze“. Auch die bulgarisch-türkische
Grenze sei hiervon erfasst. An der Operation teilnehmende EU-Mitgliedstaaten
sind Österreich, Belgien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Niederlande, Polen, Portu-
gal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Großbritannien sowie
die Schweiz. Vom 19. August bis zum 14. Oktober 2015 führte Frontex die
Übung REX (Rapid Intervention Exercise) an der griechisch-türkischen Landes-
grenze im Gebiet der Städte Alexandropolis und Orestiada durch. Teilnehmende
waren 26 Polizeibeamte aus Belgien, Bulgarien, der Tschechischen Republik, Zy-
pern, Deutschland, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Italien,
Litauen, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Slowakei und Slowenien so-
wie die Schweiz. Laut dem luxemburgischen Ratsvorsitz soll mit REX 2015 „die
Fähigkeit Griechenlands zur Reaktion auf den Migrationsdruck an der griechi-
schen Grenze zur Türkei gestärkt werden, wobei der Schwerpunkt auf Grenzkon-
trollen an den Grenzübergängen an dieser Grenze liegt.“ „Kurzfristig“ werde die
EU auch die Zusammenarbeit mit der Türkei „in allen anderen relevanten Berei-
chen verstärken“. Genannt werden der „Bereich des Grenzmanagements“ und
eine „Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität“.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Notwendigkeit der ver-
stärkten Zusammenarbeit mit der Türkei zur Grenzkontrolle und Grenzüber-
wachung?

2. Welche einzelnen „dringenden Maßnahmen“ sind nach Kenntnis der Bun-
desregierung „kurzfristig“ im „Bereich des Grenzmanagements“ und zur
„Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität“ geplant?

3. Welche Gelder soll die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Grenzkontrolle und Grenzüberwachung erhalten, und aus welchen Finanz-
mitteln (auch Umschichtungen bzw. Umverteilungen) stammen diese im
Einzelnen (bitte die jeweiligen Finanzierungsstränge darstellen)?

a) Welche Gelder für die Türkei waren nach Kenntnis der Bundesregierung
in dem „EU Regional Trust Fund in Response to the Syrian Crisis“ vor-
gesehen, und welche weiteren Gelder wurden bereitgestellt?

b) Inwiefern erhält die Türkei auch Gelder aus dem „Instrument für Heran-
führungsstrategie“, und wofür müssten diese im Falle weiterer Sofortmit-
tel verwendet werden?

c) Inwiefern erhält die Türkei auch Gelder aus dem regionalen Migrations-
steuerungsprogramm der EU?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6476

 

4. Inwiefern und auf welche Weise hat die Bundesregierung die EU-Verhand-
lungen zur verstärkten Zusammenarbeit mit der Türkei zur Grenzkontrolle
und Grenzüberwachung im Rahmen bilateraler Initiativen unterstützt (bitte
auch für die Zeit vor dem Besuch der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
am 18. Oktober 2015 darstellen)?

5. Was ist der Bundesregierung über den Zeitplan zur Beratung, Verhandlung,
Abstimmung und Entscheidung über den EU-Aktionsplan bezüglich der Tür-
kei bekannt?

a) Auf welche Weise ist nach Kenntnis der Bundesregierung auch die türki-
sche Präsidialverwaltung in die Verhandlungen um den Aktionsplan ein-
gebunden?

b) Welche Legitimität besitzt die türkische Übergangsregierung aus Sicht
der Bundesregierung, internationale Verträge auszuhandeln und zu unter-
zeichnen?

c) Welche (Unter-)Arbeitsgruppen sind der Bundesregierung zur Verhand-
lung des Aktionsplans bekannt, und wer nimmt daran jeweils teil?

6. Inwiefern handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung bei dem verhandel-
ten Aktionsplan überhaupt um ein rechtsverbindliches Dokument?

7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die türkische Re-
gierung die Verhandlungen um den Aktionsplan nutzt, um die Eröffnung
neuer Beitrittskapitel zu fordern, und welche Haltung vertritt sie hierzu?

8. Was ist der Bundesregierung über mögliche Forderungen der Türkei nach
einem regelmäßigen EU-Türkei-Gipfel bekannt, und welche Haltung vertritt
sie hierzu?

a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welche Weise
das Thema „Zusammenarbeit mit der Türkei zur Grenzkontrolle und
Grenzüberwachung“ auf dem im November 2015 in Antalya stattfinden-
den G20-Gipfel thematisiert werden soll, und welche Initiativen ergriff
sie hierzu?

b) Auf welche Weise und mit welchem Ergebnis wurde das Thema „Zusam-
menarbeit mit der Türkei zur Grenzkontrolle und Grenzüberwachung“
nach Kenntnis der Bundesregierung auch beim Globalen Forum über
Migration und Entwicklung vom 14. bis 16. Oktober 2015 in Istanbul be-
handelt?

9. Welche neueren Folgemaßnahmen zwischen deutschen und türkischen Be-
hörden wurden nach Ende des EU-Twinning-Projekts „Training of Border
Police“ verabredet (Bundestagsdrucksache 18/254)?

a) Auf welche Weise sind die im Rahmen des Projektes vermittelten Inhalte
„dem Vernehmen nach in die Ausbildungsplanung der Türkischen Natio-
nalpolizei eingeflossen“?

b) Welchen Inhalt und welchen Fortgang hatte eine „Arbeitspartnerschaft“,
die zur „Gewährleistung der Nachhaltigkeit des Projektes“ zwischen der
Bundespolizeiakademie und einer Aus- und Fortbildungseinrichtung der
türkischen Nationalpolizei eingerichtet wurde?

Drucksache 18/6476 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

10. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welcher Weise bzw. Fre-
quenz die Türkei eine „Verstärkung“ von Überwachungs- und Patrouillen-
aufgaben ihrer Küstenwache vornehmen will, und wann damit begonnen
wird?

a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Türkei eine
bessere Kooperation mit der griechischen Küstenwache umsetzen will?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die Türkei „intern be-
reits zugestimmt“ habe, „mit dem Nato-Partner Griechenland Grenzboot
zu fahren“ (BILD ONLINE vom 14. Oktober 2015)?

11. Was ist der Bundesregierung über die Haltung der griechischen Regierung
zu den im Aktionsplan vorgesehenen gemeinsamen Patrouillen bekannt?

a) Inwiefern trifft es zu oder nicht zu, dass die Bundeskanzlerin „Tsipras bei
einem Telefonat davon überzeugen [wollte], mit den Türken gemeinsame
Grenzkontrollen durchzuführen“?

b) Welche zusätzlichen Möglichkeiten will die Türkei nach Kenntnis der
Bundesregierung schaffen, um „irreguläre Migranten”, die in der Ägäis
aufgegriffen wurden, zurückzunehmen?

12. Was ist der Bundesregierung über den Zeitplan und die technischen Einzel-
heiten der Umsetzung des im Jahr 2014 in Kraft getretenen „Rückübernah-
meabkommens“ für leichtere Abschiebungen bekannt, das die Türkei mit der
EU geschlossen hat?

a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche EU-Finanzmittel
die Türkei zur Umsetzung des Abkommens erhält?

b) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob der Aktions-
plan einen Absatz enthalten sollte, der die Türkei zur vollständigen Um-
setzung des Rückübernahmeabkommens verpflichtet?

c) Mit welchen weiteren EU-Mitgliedstaaten hat die Türkei nach Kenntnis
der Bundesregierung „Rückübernahmeabkommen“ geschlossen?

13. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob die Türkei dazu
angehalten werden sollte, ihre Visabestimmungen zu verschärfen, um mehr
Geflüchtete an der Einreise zu hindern?

14. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu dem Vorhaben, gemeinsame
Abschiebeoperationen der EU-Mitgliedstaaten mit der Türkei durchzufüh-
ren?

15. Wie sollte aus Sicht der Bundesregierung geklärt werden, welche Geflüchte-
ten, die von rumänischen, bulgarischen oder griechischen Behörden bei der
Einreise über die Türkei festgestellt wurden, zurückgeschoben werden und
welche einen Asylantrag in der EU stellen können?

16. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, ob die türkische Regierung ihre
polizeilichen oder grenzpolizeilichen Informationssysteme ausbauen will?

17. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise der Infor-
mationsaustausch der Türkei mit den Behörden der EU-Mitgliedstaaten bzw.
EU-Agenturen ausgebaut werden soll?

18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Türkei den Mig-
rationsdialog dazu nutzt, die Republik Nordzypern verstärkt als international
anzuerkennende Regierung zu platzieren, und welche Schlussfolgerungen
und Konsequenzen zieht sie daraus?

19. Welche weiteren Initiativen, Projekte und Maßnahmen werden nach Kennt-
nis der Bundesregierung im Rahmen des „Migrationsdialogs“ der EU mit der
Türkei verhandelt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6476

 

20. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche neuen Forderungen
die türkische Regierung im Rahmen des Migrationsdialoges mit der EU hin-
sichtlich der Visaliberalisierung erhebt, und wie positioniert sich die Bun-
desregierung hierzu in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen?

21. Auf welche Weise könnte der nun verhandelte Aktionsplan die türkische Re-
gierung darin unterstützen, die im Rahmen einer Visaliberalisierung erfor-
derlichen Voraussetzungen zu erfüllen?

22. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Türkei die Pläne
einiger EU-Mitgliedstaaten begrüßt oder ablehnt, zukünftig als „sicherer
Herkunftsstaat“ geführt zu werden, sowie über ihre Gründe hierfür?

23. Inwiefern hat die Türkei aus Sicht der Bundesregierung in den Bereichen
Menschenrechte, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfrei-
heit, Rechtstaatlichkeit, Justizwesen und Korruption in den letzten Monaten
Fortschritte erzielt, oder sind eher Rückschritte zu verzeichnen?

a) Inwiefern hält die Bundesregierung auch nach den Anschlägen von Suruc
und Ankara, die mutmaßlich unter Mitwisserschaft des türkischen
Geheimdienstes begangen wurden (ZDF heute journal vom 11. Okto-
ber 2015), an den Plänen zur Einstufung der Türkei als „sicherer Her-
kunftsstaat“ fest?

b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregie-
rung aus dem diesjährigen Kommissionsbericht zur Türkei als Anwärter-
staat für eine EU-Mitgliedschaft?

24. Auf welche Weise soll Frontex aus Sicht der Bundesregierung, wie im Akti-
onsplan anvisiert, ihre Kooperation mit der Türkei ausbauen und ein Arbeits-
abkommen umsetzen?

a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchem EU-Mitglied-
staat Frontex einen Migrations-Verbindungsbeamten in die Türkei abord-
net?

b) Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Migrations-Verbindungsbeamte in die Türkei entsandt, und welche Auf-
gaben werden von diesen übernommen?

25. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern derzeitige Frontex-
Operationen an griechischen See- oder Landesgrenzen ausgebaut werden
sollen, und welche Haltung vertritt sie hierzu?

26. Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse von Prüfungen durch Frontex
bekannt, ob es erforderlich ist, schnelle Eingreifteams (RABIT) an den „sen-
siblen Grenzen“ in Ungarn, Italien und Griechenland einzusetzen?

a) Welche Folgemaßnahmen oder Auswertungen sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Anschluss an die bis zum 14. Oktober 2015 von
Frontex durchgeführte Übung REX an der griechisch-türkischen Landes-
grenze erfolgen?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer Beteili-
gung an REX 2015 hinsichtlich der Stärkung der „Fähigkeit Griechen-
lands zur Reaktion auf den Migrationsdruck an der griechischen Grenze
zur Türkei“?

27. Welches Ziel wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Frontex-Ope-
ration „Flexible operative Tätigkeiten 2015 – südöstliche Grenze“ verfolgt?

28. Auf welche konkrete Weise wird die Operation an der bulgarisch-türkischen
und griechisch-türkischen Grenze durchgeführt, und welche Sach- und Per-
sonalmittel kommen zum Einsatz?

Drucksache 18/6476 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

29. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche der von Frontex ange-
kündigten 775 Unterstützungskräfte in der Grenzregion zur Türkei eingesetzt
werden sollen, und welche Aufgaben würden diese dort im Einzelnen über-
nehmen (Frontex vom 2. Oktober 2015)?

30. Was ist der Bundesregierung über die Praxis von Frontex bekannt, Geflüch-
tete bei ihrer Einreise in die EU mehrfach zu zählen (www.twitter.com/
FrontexEU/status/653881419912114176), und welche Konsequenzen zieht
sie hieraus hinsichtlich der Glaubwürdigkeit und Nutzung von Frontex-Ana-
lysen?

31. Was ist der Bundesregierung über die Umsetzung einer Vereinbarung zur
Einrichtung eines trilateralen Gemeinsamen Zentrums für die Zoll- und Po-
lizeizusammenarbeit am Grenzübergang Capitan Andreevo bekannt (Bun-
destagsdrucksache 18/3024)?

a) Inwiefern sollen dort nach derzeitigem Stand auch die EU-Agentur
Frontex und Europol angesiedelt werden?

b) Mit welchen Geldern wird das Zentrum aufgebaut und ausgestattet?

32. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die griechische und
die bulgarische Regierung Gelder aus dem „Fonds für die innere Sicherheit“
(ISF) erhalten, um ihre Grenzanlagen aufzurüsten, und wofür werden diese
konkret angefordert bzw. ausgegeben?

33. Inwiefern wurden die ISF-Töpfe „Außengrenzen und Visa“ und „polizeiliche
Zusammenarbeit und Krisenmanagement“ nach Kenntnis der Bundesregie-
rung seit ihrer Einrichtung ausgeweitet bzw. durch Umschichtungen weitere
Gelder freigemacht?

34. Welche Gelder erhalten Griechenland und Bulgarien nach Kenntnis der Bun-
desregierung aus dem „Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds“ (AMIF),
und wofür werden diese konkret angefordert bzw. ausgegeben?

35. Was ist der Bundesregierung (etwa aus den griechischen Anträgen für ISF-
Mittel) über mögliche Pläne der griechischen Regierung bekannt, die seesei-
tige Überwachung zu modernisieren und hierfür Küstenwachschiffe, Pat-
rouillenschiffe, Radaranlagen, optische Sensoren und Infrarotkameras zu be-
schaffen?

36. Was ist der Bundesregierung über mögliche griechische Pläne bekannt, die
landseitige Überwachung zu modernisieren und hierfür Einheiten zum
Durchleuchten von Fahrzeugen, Detektoren zur Erfassung von Herzschlä-
gen, Kameraausrüstung, Fingerabdrucklesegeräte und Technologien zur
Auswertung der Telefone von Geflüchteten zu beschaffen?

37. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Griechenland be-
reits vollumfänglich an das EU-Grenzüberwachungssystem EUROSUR an-
geschlossen ist?

Berlin, den 21. Oktober 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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