BT-Drucksache 18/6388

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/5925, 18/6292, 18/6383 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Vom 14. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6388
18. Wahlperiode 14.10.2015

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
─ Drucksachen 18/5925, 18/6292, 18/6383 ─

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Bericht der Abgeordneten Thomas Jurk, Andreas Mattfeldt, Roland Claus
und Anja Hajduk

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, den Anwendungsbereich des Energiever-
brauchkennzeichnungsgesetzes auf gebrauchte Heizgeräte auszuweiten.

Mit der Maßnahme soll ein Beitrag zur Erneuerung des Heizgerätebestandes geleis-
tet werden.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Die Kosten für das Anbringen des Etiketts sowie für die Information des Eigentü-
mers und Mieters durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger werden
durch den Bund getragen und für den Zeitraum von 2017 bis 2023 auf 63,3 Mio.
Euro zuzüglich Umsatzsteuer geschätzt. Dabei wird der Aufwand für den Bezirks-
schornsteinfeger für die Vergabe des Etiketts, für die Information des Eigentümers
und für die Beantragung der Aufwandsentschädigung mit durchschnittlich 8 Euro
zuzüglich Umsatzsteuer pro Etikett bewertet.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Diese Regelungen haben keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand für die
Bürgerinnen und Bürger.

Drucksache 18/6388 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Für die Wirtschaft wird der Erfüllungsaufwand nicht verändert. Die Software, die
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für die Vergabe des Etiketts auf
der Internetseite zur Verfügung gestellt wird, greift auf eine bereits bestehende Da-
tenbank der Hersteller zurück. Zusätzliche Bürokratiekosten aus Informationspflich-
ten entstehen nicht.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für den Bund entsteht neben den unter Punkt „Haushaltsausgaben ohne Erfüllungs-
aufwand“ dargestellten Kosten ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Abwick-
lung der Anträge der ca. 8.000 Bezirksschornsteinfeger auf Kostenerstattung für das
Anbringen der Etiketten. Daraus leitet sich ein Personalbedarf für sechs Bürosach-
bearbeiter des mittleren Dienstes, einen Sachbearbeiter des gehobenen und einen
Referatsleiter des höheren Dienstes ab. Die jährlichen Gesamtkosten betragen für
die Bundesverwaltung ca. 735.000 Euro, was für den Zeitraum von 2017 bis 2023
voraussichtlich 5,15 Mio. Euro ergibt. Darüber hinaus fallen einmalig Kosten für die
Entwicklung der Software in Höhe von 330.000 Euro und jährliche Kosten für den
Druck des Etiketts und der Infobroschüren in Höhe von 150.000 Euro an.

Die zusätzlichen Kosten in Gestalt von Erstattungskosten (vgl. Punkt „Haushalts-
ausgaben ohne Erfüllungsaufwand“) sowie die Personal- und Sachkosten (vgl. Punkt
„Erfüllungsaufwand der Verwaltung“) sind in den Einzelplänen 09 und 60, Zustän-
digkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsansätze und Stellenpläne aufzufangen.

Die Verwaltungen der Länder oder Kommunen sind von den Regelungen nicht be-
troffen.

Weitere Kosten

Durch dieses Änderungsgesetz entstehen keine weiteren Kosten, weder für die Wirt-
schaft noch für soziale Sicherungssysteme. Auswirkungen auf Einzelpreise und das
Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft und
Energie vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 14. Oktober 2015

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch
Vorsitzende

Thomas Jurk Andreas Mattfeldt Roland Claus Anja Hajduk
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatterin

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