BT-Drucksache 18/6387

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 18/6185, 18/6386 - Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes

Vom 14. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6387

18. Wahlperiode 14.10.2015

Bericht

des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

─ Drucksachen 18/6185, 18/6386 ─

Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes

Bericht der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Anja Hajduk, Dr. Reinhard
Brandl und Dr. Hans-Ulrich Krüger

Mit dem Gesetzentwurf soll auf die in dieser Größenordnung seit Bestehen der Bun-
desrepublik Deutschland ungekannte Zahl an Asylbewerberinnen und Asylbewer-
bern und die damit verbundenen humanitären, administrativen und finanziellen Her-
ausforderungen reagiert werden.

Hierzu ist die Änderung folgender Gesetze vorgesehen:

Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Artikel 2 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 4 Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5 Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

Artikel 6 Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 9 Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

Artikel 10 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12 Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 13 Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 14 Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 15 Inkrafttreten

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:

Drucksache 18/6387 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Durch zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber entstehen Steuer-
und Sozialversicherungsbeitragsmehreinnahmen, die nicht quantifiziert werden kön-
nen.

Durch die Änderungen im Asylverfahrensgesetz kommt es zu Minderausgaben für
die Länder in nicht quantifizierbarer Höhe im AsylbLG und zu geringen, nicht quan-
tifizierbaren Mehrausgaben im WoGG.

Der Bund wird in geringem, nicht quantifizierbaren Maß beim WoGG und möglich-
erweise durch nicht quantifizierbare Mehrausgaben im SGB II belastet (im
SGB II auch die Kommunen). Die Arbeitslosenversicherung wird möglicherweise
ebenfalls durch nicht quantifizierbare Mehrausgaben belastet.

Durch die Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz kommt es zu Minderausga-
ben für die Länder in nicht quantifizierbarer Höhe. Durch die Erweiterung der Rück-
führungsmöglichkeiten bei den Ländern ist mit einer Vollzugssteigerung zu rechnen,
die Einsparungen bei den Ländern zur Folge haben, die derzeit nicht quantifizierbar
sind.

Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Artikel 8) erhält der Bund im
Jahr 2016 geringere Einnahmen aus der Umsatzsteuer in Höhe von 3.637 Mio. Euro,
im Jahr 2017 von 1.124 Mio. Euro, im Jahr 2018 von 1.220 Mio. Euro und im Jahr
2019 von 350 Mio. Euro. Für die Länder resultieren hieraus entsprechende Mehrein-
nahmen. Die Länder haben eine entsprechende Weitergabe der vom Bund erhaltenen
Mittel an die Kommunen zugesagt, sofern und soweit die Kommunen Kostenträger
bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern sind. Durch die Änderung
des Entflechtungsgesetzes (Artikel 12) erhalten die Länder in den Jahren
2016 bis 2019 Mehreinnahmen von jährlich 500 Mio. Euro, dem Bund entstehen
hierdurch entsprechende Mehrausgaben.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Bürgerinnen und Bürgern entstehen durch die gesetzlichen Änderungen keine zu-
sätzlichen Kosten.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Durch die Erhöhung der Fallzahl bei einer Informationspflicht bei Ausländerbe-
schäftigung entsteht der Wirtschaft Erfüllungsaufwand in Form von Bürokratiekos-
ten, deren Höhe jedoch derzeit nicht beziffert werden kann.

Der hierdurch entstehende laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft kann mo-
mentan nicht kompensiert werden. Eine Kompensation innerhalb eines Jahres wird
in Aussicht gestellt.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Durch den zu erwartenden Rückgang bei den Asylbewerberzahlen aus den als si-
chere Herkunftsstaaten einzustufenden Staaten werden Bund, Länder und Kommu-
nen um Aufwendungen für die Durchführung der Verfahren und für die Gewährung
von Leistungen entlastet. Beim Bund betrifft dies in erster Linie die Aufwendungen
für die Durchführung der Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flücht-
linge. Bei den Ländern und Kommunen betrifft dies vor allem die Aufwendungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Wie stark der insofern zu erwartende Rückgang bei den Asylbewerberzahlen aus-
fällt, lässt sich nicht exakt prognostizieren, da er von zahlreichen externen Faktoren

Drucksache 18/6387 – 3 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

abhängt, insbesondere von der sozio-ökonomischen Situation in den Herkunftsstaa-
ten, von den Auswirkungen der Maßnahmen, die andere von Asylzuwanderung be-
troffene europäische Staaten ergriffen haben bzw. noch ergreifen, und von dem Zeit-
raum zwischen der Begründung der Ausreisepflicht und der Ausreise bzw. der Auf-
enthaltsbeendigung. Die Höhe der rückläufigen Asylbewerberzahlen lässt sich daher
schwer schätzen.

Der Verwaltung auf Bundesebene entsteht durch den Regelungsentwurf ein quanti-
fizierbarer Mehraufwand in Höhe von bis zu 79 Mio. Euro aufgrund der Kosten, die
durch die Öffnung der Integrationskurse bedingt sind. Bei der Bundesagentur für
Arbeit erhöht sich der Erfüllungsaufwand in nicht quantifizierbarer Höhe durch die
Öffnung der Leiharbeit für Asylbewerber.

Der Vollzugsaufwand beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Auf-
gaben wird sich voraussichtlich um rund 5 Prozent des Betrags erhöhen, der vom
Haushaltsgesetzgeber für zusätzliche Bundesfreiwilligendienstplätze bereitgestellt
wird.

Mit zusätzlichem Erfüllungsaufwand, der jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht quan-
tifiziert werden kann, ist zu rechnen.

Auf Länderebene entstehen Kosten in Höhe von maximal 45 Mio. Euro pro
100.000 Asylbewerber für die Verpflichtung, den standardmäßigen Impfschutz für
Asylbewerber gegen hochkontagiöse oder schwer verlaufende Krankheiten zu ver-
vollständigen, sofern diese noch keine Standardimpfungen erhalten haben oder
Impflücken aufweisen und diese nun nachholen und soweit Schutzimpfungsleistun-
gen von den Ländern nicht schon bislang erbracht wurden.

Zugleich werden die Länder durch eine Vereinfachung des Meldewesens in Höhe
von bis zu 5,2 Mio. Euro entlastet. Auch auf Länderebene ist mit weiterem, bislang
nicht quantifizierbarem Erfüllungsaufwand zu rechnen.

Weitere Kosten

Der Gesetzentwurf wirkt sich nicht auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbe-
sondere das Verbraucherpreisniveau aus.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haus-
haltslage des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innenausschuss vorgelegten Be-
schlussempfehlung.

Berlin, den 14. Oktober 2015

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Anja Hajduk Dr. Reinhard Brandl
Vorsitzende und Berichterstatterin Berichterstatter
Berichterstatterin

Dr. Hans-Ulrich Krüger
Berichterstatter

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